Was wird ein corona schnelltest kosten

Seit 1. Juli gilt die neue Corona-Testverordnung. Danach sind Corona-Bürgertests nicht mehr automatisch kostenfrei. Wer aber muss wie viel bezahlen? Es gelten drei Preisstufen: Kostenlose Tests, gibt es nach wie vor, aber daneben werden auch Tests mit einer Zuzahlung von drei Euro angeboten, und welche, die wesentlich mehr kosten können.

Wer bekommt den Schnelltest kostenlos?

Weiterhin gratis können sich Menschen testen lassen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Aber auch pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer. Kostenlos ist der Test auch für Haushaltsangehörige von Infizierten, für Kinder bis fünf Jahre.

Auch die Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken müssen nicht für einen Schnelltest bezahlen. Ebenso Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können.

Wer muss drei Euro für den Schnelltest bezahlen?

Drei Euro muss bezahlen, wer sich wegen einer Familienfeier testen lassen will, wer auf ein Konzert geht oder einer andere "Veranstaltung in einem Innenraum" am selben Tag besucht. Außerdem gibt es den Drei-Euro-Test für Menschen, die eine rote Corona-Warn-App haben. Oder, wenn man vorhat, Menschen ab 60 zu besuchen, ebenso, wenn man Menschen besucht, die unter einer Vorerkrankung leiden.

  • Zum Artikel: Corona: Wer ab jetzt drei Euro für Bürgertests zahlen muss

Wer muss den vollen Preis bezahlen?

Anbieter von Corona-Schnelltests erhalten vom Bund eine Erstattung von 9,50 Euro. Bis Anfang Juli waren es noch 11,50 Euro Erstattung. Wer also unter keine der oben genannten Begründungen fällt, muss den vollen Preis bezahlen, den das Schnelltestzentrum verlangt.

Wie wird geprüft?

In Bayern genügt eine Selbstauskunft. Dazu gibt es auf der Seite des bayerischen Gesundheitsministeriums ein Musterformular. Auf diesem Formular muss man unterschreiben, dass die Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden.

  • Hier geht's zum Formular des bayerischen Gesundheitsministeriums

Wer kontrolliert die Testzentren?

Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums werden stichprobenartig zwei Prozent der Abrechnungen überprüft. Dabei sei neu, dass nachgelagert die Plausibilität der Daten geprüft werden soll. Also etwa, ob ein Testzentrum überdurchschnittlich viele positive Testergebnisse registriert oder ob ein Testzentrum auffällig viele kostenlose Bürgertests für eine Gruppe von Anspruchsberechtigten meldet.

Zunächst sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Abrechnungen der Testzentren verwalten und überprüfen. Auffällige Ergebnisse sollen an den Bund weitergereicht werden. Der Bund gibt das an die zuständige Landesbehörde weiter. Die ist dafür verantwortlich, die Plausibilität der Dokumentation zu überprüfen und evtl. Ermittlungsbehörden einzuschalten. Wie praxistauglich dieses System ist, muss sich tatsächlich noch erweisen.

Wie sinnvoll ist die Neuregelung?

Heftige Kritik kommt vom Hausärzteverband an der Neuregelung. Dr. Oliver Abbushi, Bezirksvorsitzender im Bayerischen Hausärzteverband nennt sie einen Sargnagel auf die Corona-Schnelltests in den Arztpraxen. Dem BR sagte er, es sei absehbar, dass in Hausarztpraxen keine Schnelltestungen mehr durchgeführt würden – von einzelnen Ausnahmen abgesehen. Denn die Ärzte könnten nicht auch noch prüfen, ob wirklich eine stichhaltige Begründung für den Schnelltest vorliege.

Probleme in bayerischen Alten- und Pflegeheimen

Abbushi wies im Gespräch mit dem BR auch auf ein Problem hin, das vor allem Alten- und Pflegeheime betrifft. Dabei geht es nicht um Corona-Schnelltests, sondern um die wesentlich genaueren PCR-Tests. Mit Auslaufen der bayerischen Testverordnung erhielten die Hausärzte nur noch acht Euro pro PCR-Test erstattet. Bis dahin waren es 25 Euro. Nun aber komme es vermehrt wieder zu Corona-Ausbrüchen in Heimen. Um diese einzudämmen, müssten alle Bewohner von betroffenen Stationen mit einem PCR-Test getestet werden.

Diese Tests seien aber mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Mit acht Euro Erstattung ließen sich die PCR-Tests nicht mehr kostendeckend durchführen. Es drohe also die Situation, dass in Alten- und Pflegeheimen nicht mehr ausreichend getestet werden könne, wenn es dort zu einem Corona-Ausbruch komme, so Abbushi.

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