Was passiert wenn visum abgelaufen ist

  • Erstanträge auf Aufenthaltstitel im Ausland
    • Ich habe einen Erstantrag gestellt. Was kann/soll ich jetzt tun?
    • Ich habe eine Verständigung erhalten, dass ich ein Visum D zur Abholung des Aufenthaltstitels beantragen soll.
      oder
      Ich habe ein Visum D zur Abholung des Aufenthaltstitels schon beantragt. Was kann/soll ich jetzt tun?
    • Ich habe ein Visum D zur Abholung des Aufenthaltstitels erhalten. Kann ich einreisen und meinen Aufenthaltstitel abholen?
  • Erstanträge auf Aufenthaltstitel im Inland
    • Ich habe einen Erstantrag gestellt. Was kann/soll ich jetzt tun?
  • Verlängerungsanträge auf Aufenthaltstitel
    • Kann ich derzeit einen Verlängerungsantrag stellen?
    • Ich habe einen Verlängerungsantrag gestellt. Was kann/soll ich jetzt tun?
    • Ich habe einen Verlängerungsantrag gestellt. Darf ich weiterarbeiten?
    • Ich bin derzeit im Ausland und kann nicht nach Österreich zurückkehren. Ich muss in den nächsten Wochen meine Verlängerung beantragen. Was soll ich tun?
  • Ausfolgung des Aufenthaltstitels
    • Ich habe eine Verständigung erhalten, dass mein Aufenthaltstitel abholbereit ist. Was kann/soll ich jetzt tun?

Erstanträge auf Aufenthaltstitel im Ausland

  • Ich habe einen Erstantrag gestellt. Was kann/soll ich jetzt tun?
    Wenn sie noch Unterlagen nachreichen müssen, legen Sie diese bitte schriftlich per E-Mail oder Post an die Österreichische Botschaft und Konsulate vor. Die Vertretungsbehörde leitet Ihren Antrag so rasch als möglich an die Inlandsbehörde weiter, welche über Ihren Antrag zu entscheiden hat.
  • Ich habe eine Verständigung erhalten, dass ich ein Visum D zur Abholung des Aufenthaltstitels beantragen soll.
    Oder:
    Ich habe ein Visum D zur Abholung des Aufenthaltstitels schon beantragt.  Was kann/soll ich jetzt tun?
    An einigen österreichischen Vertretungsbehörden herrscht aus epidemiologischen Gründen weiterhin eingeschränkter Parteienverkehr. An ausgewählten Konsulaten und österreichischen Botschaften wurde jedoch der Parteienverkehr zur Gänze wieder aufgenommen. Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Webseite der jeweiligen Vertretungsbehörde
    Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, wann der Parteienverkehr bei allen Vertretungsbehörden zur Gänze wieder aufgenommen wird oder neuerlich eingeschränkt werden muss. Änderungen werden auf der Webseite der jeweiligen Botschaft bekannt gegeben werden.
  • Ich habe ein Visum D zur Abholung des Aufenthaltstitels erhalten. Kann ich einreisen und meinen Aufenthaltstitel abholen?
    Bitte beachten Sie hier die Covid-19-Einreiseverordnung des österreichischen Gesundheitsministeriums in ihrer aktuellen Form. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsminisiterums. FAQ: Einreise nach Österreich (sozialministerium.at) .
    Bitte beachten Sie: Sie haben sechs Monate Zeit Ihren Aufenthaltstitel abzuholen. Die Frist beginnt ab Verständigung durch die Österreichische Botschaft, dass Sie ein Visum D zur Abholung des Aufenthaltstitels beantragen können.
    Bitte informieren Sie sich auch über Reisewarnungen, die von der Regierung ihres Herkunftsstaates erfolgt sind.
    Zur Frage der Abholung siehe unten.

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Erstanträge auf Aufenthaltstitel im Inland

  • Ich habe einen Erstantrag gestellt. Was kann/soll ich jetzt tun?
    Wenn Sie noch Unterlagen nachreichen müssen, legen Sie diese bitte grundsätzlich schriftlich per E-Mail oder Post vor. Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Entscheidung in der aktuellen Situation länger dauern wird.
    Wenn Sie nicht mehr zum Aufenthalt in Österreich berechtigt sind, über Ihren Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aber noch nicht entschieden wurde, können Sie einen Zusatzantrag gemäß § 21 Abs. 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz stellen. Die Behörde muss Sie darüber informieren. Auf Grundlage Ihrer individuellen Situation wird die Behörde im Einzelfall beurteilen, ob der Aufenthaltstitel erteilt werden kann, obwohl Sie nicht mehr zum Aufenthalt in Österreich berechtigt sind.

Verlängerungsanträge auf Aufenthaltstitel

  • Kann ich derzeit einen Verlängerungsantrag stellen?
    Ja. Verlängerungsanträge sind aktuell persönlich zu stellen. Bitte erkundigen Sie sich zeitgerecht bei der für Sie zuständigen Behörde. - Bitte achten Sie darauf den Verlängerungsantrag rechtzeitig zu stellen. Mit einem rechtzeitigen Verlängerungsantrag ist Ihr weiterer Aufenthalt in Österreich legal/rechtmäßig.
  • Ich habe einen Verlängerungsantrag gestellt. Was kann/soll ich jetzt tun?
    Wenn Sie noch Unterlagen nachreichen müssen, legen Sie diese bitte schriftlich per E-Mail oder Post vor. Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag.
  • Ich habe einen Verlängerungsantrag gestellt. Darf ich weiterarbeiten?
    Sie dürfen arbeiten, wenn Sie
    - auf Grund Ihres Aufenthaltstitels bisher arbeiten dürften UND
    - Sie rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels einen Verlängerungsantrag gestellt haben.
  • Ich bin derzeit im Ausland und kann nicht nach Österreich zurückkehren. Ich muss in den nächsten Wochen meine Verlängerung beantragen. Was soll ich tun?
    Eine Rückreise nach Österreich mit dem aufrechten Aufenthaltstitel ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie bei ihrer Reiseplanung, dass unter Umständen eine Quarantäne in Österreich notwendig ist. Weiterführende Informationen zu der Covid-19-Einreiseverordnung des österreichischen Gesundheitsministeriums finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsminisiterums. FAQ: Einreise nach Österreich (sozialministerium.at) 
    Wenn Ihr Aufenthaltstitel schon abgelaufen ist, nehmen Sie vor einer Einreise nach Österreich Kontakt mit der Niederlassungsbehörde im Inland oder der Österreichischen Botschaft oder dem Konsulat auf.

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Ausfolgung des Aufenthaltstitels

  • Ich habe eine Verständigung erhalten, dass mein Aufenthaltstitel abholbereit ist. Was kann/soll ich jetzt tun?
    Eine persönliche Abholung des Aufenthaltstitels bei der Inlandsbehörde ist derzeit in der Regel möglich. Falls Sie zur Abholung bzw. Zustellung des Aufenthaltstitels Fragen haben, nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich (per E-Mail oder Post) Kontakt mit der zuständigen Niederlassungsbehörde auf.

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Was passiert nach Ablauf des Visums?

Ablauf des Schengenvisums Ist der Aufenthaltszeitraum des Schengenvisums abgelaufen, besteht kein Aufenthaltstitel mehr, sodass sich der Ausländer „ohne erforderlichen Aufenthaltstitel“ in Deutschland aufhält gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG. Er ist damit auch vollziehbar ausreisepflichtig.

Wie lange darf man ohne Visum bleiben?

1) Inhaber von Nationalpässen der Staaten, die zur Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen (Angabe: „Nein“), dürfen sich ohne Visum grundsätzlich nicht länger als 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Bundesgebiet aufhalten. Zudem dürfen sie während dieses Zeitraums keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Was passiert wenn ich mein Visum Überziehe?

Das gilt für Deutschland, Österreich und die Schweiz, sowie für den gesamten Schengen-Raum. Wenn Sie sich dabei ohne Grund länger im Schengen-Raum aufhalten, als es Ihr Visum erlaubt, kann dies eine Einreisesperre zur Folge haben. Je nach Schengen-Land kann außerdem auch ein Bußgeld verhängt werden.

Was passiert wenn Visum abgelaufen ist Österreich?

Die MA 35 kann bei Vergabe des Termins zur Antragstellung nicht prüfen, wann Ihr zulässiger Aufenthalt in Österreich endet. Wenn Ihr Visum oder Ihre visumfreie Zeit abgelaufen ist, Sie aber nicht mehr ausreisen können, dann können Sie bei der MA 35 einen Zusatzantrag stellen.

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