Was passiert wenn ein rentner keine steuererklärung abgibt

Vor zehn Jahren hat sich die Besteuerung der Renten mit dem Alterseinkünftegesetz geändert. Seit dieser Zeit ist die „Rentensteuer“ in aller Munde und sorgt nach wie vor für Verwirrung unter den Ruheständlern.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Was passiert, wenn ich keine Erklärung einreiche? Wie erfährt das Finanzamt von meiner Rente? – Fragen, die sich viele Rentner verunsichert stellen.

Hört man sich in den Beratungsstellen um, wird schnell deutlich: Etliche Ruheständler sind nach wie vor mit der Regelung überfordert … oder haben sich mit ihr noch nicht beschäftigt. Wir möchten Ihnen in einem kurzen Frage-Antwort-Spiel die wichtigsten Informationen geben. Denn Tatsache ist: Nach den uns vorliegenden Zahlen mussten aufgrund der veränderten Besteuerung rund 1,3 Millionen mehr Rentner Steuern zahlen – und jedes Jahr kommen weitere steuerpflichtige Rentner dazu. Warten Sie also nicht auf Post vom Finanzamt!

Wie hoch darf meine Rente sein, damit ich keine Steuererklärung abgeben muss?
Als Richtwert gelten für Alleinstehende 14.000 Euro pro Jahr, bei Rentner-Ehepaaren liegt die Grenze bei 28.000 Euro. Aber Achtung: Gibt es noch andere Einkommen, wie Betriebsrente oder Einnahmen aus Vermietung, kann schon bei niedrigeren Jahresbeträgen eine Steuererklärung nötig sein.

Muss ich zwangsläufig Steuern zahlen, wenn ich eine Einkommensteuererklärung einreiche?
Nein. Die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben bedeutet nicht automatisch, dass auch Steuern gezahlt werden müssen. In manchen Fällen kann es sogar sein, dass Steuern wieder erstattet werden – z. B. wenn man bei Banken Steuern auf Kapitalerträge gezahlt hat.

Warum kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben?
Viele Aufwendungen des alltäglichen Rentnerlebens können geltend gemacht werden. Das sind zum Beispiel Zuzahlungen für Medikamente, Pauschbeträge für Behinderungen und Spenden. Außerdem kann für Pflegedienstleistungen, Handwerker- und andere Dienstleistungen eine Steuerermäßigung gewährt werden.

Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?
Abgabetermin für die Steuererklärung ist immer der 31.5. des Folgejahres. Sind Sie bei uns Mitglied gilt eine automatische Fristverlängerung bis zum 31.12.

Was passiert, wenn ich trotz Abgabepflicht keine Steuererklärung einreiche?
Dann kann das Finanzamt zur Steuernachzahlung auffordern. Und es werden – je nach Höhe der Nachzahlung – eventuell Zwangsgelder und Verspätungszuschläge verhängt. Steuernachzahlungen werden mit 6% jährlich verzinst.

Wie erfährt das Finanzamt davon, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss?
Die Finanzämter erhalten seit 2009 jährlich alle Daten über die Rentenzahlungen. Mit diesen Informationen können die Finanzämter prüfen, ob die Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Rentner, die keine Steuererklärung eingereicht haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren, werden vom Finanzamt angeschrieben.

Finanzbehörden verlangen auch von Rentnern eine Steuererklärung, sofern vermutet werden kann, dass das zu versteuernde Einkommen bzw. die zu versteuernden Einkünfte über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende bzw. den Grundfreibeträgen für verheiratete liegt.

Viele Rentner erhalten deshalb unerwartete Post vom Finanzamt. Sie werden aufgefordert, ihre Steuererklärung und das teilweise sogar rückwirkend für die Jahre 2005 bis heute abzugeben.

Müssen Rentner auf diese Aufforderung reagieren?

Obwohl, evtl. sogar nach einer Rückfrage beim Finanzamt bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter/in, langjährige Ruhe herrschte, ist das Schreiben für viele eine unangenehme Überraschung. Eine mündliche Aussage „keine Steuererklärung nötig“ ist für die Behörde nicht verbindlich.

Nicht erst, wie irrtümlich und häufig angenommen, seit 2005 muss die Rente als zu versteuerndes Einkommen, berücksichtigt werden. Eine Ausnahme – hier geht’s aber schon wieder los – macht die gesetzliche Unfallrente von einer Berufsgenossenschaft.

„Woher weiß das Finanzamt überhaupt, welche Einkünfte ich habe?“, fragt sich mancher. Dank EDV ist der Datenaustausch bzw. das „Datensammeln“ kein Problem mehr. Jeder Bürger von 0 bis 100 + X hat eine eTinNr., eine SozVersNr., eine KV_Nr., eine Steuernr. und nicht zu vergessen, seit 2008 eine Steuer-Identifikationsnummer (IdNr., s. unter Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) verloren oder vergessen - was nun?, bitte für Anfragen den dort angegebenen Link benutzen).

Das Amt räumt meist eine nur vierwöchige Frist bis zur Abgabe der Steuererklärung(en) ein. Wer diese Frist nicht einhalten kann, sollte umgehend eine Fristverlängerung beantragen. Beim Fertigen der Steuererklärung helfen Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater/innen. Die Aufforderung zu ignorieren hilft nicht weiter. Es werden sonst evtl. Nachfristen gesetzt oder sofort Säumniszuschläge angedroht bzw. festgesetzt und bei hartnäckigen Abgabeverweigerern wird das Einkommen und die Steuerschuld geschätzt, was zu hohen Steuerzahlungen und manchmal sogar zu Bußgeld oder Geldstrafen führen kann.

Muss ich auf jeden Fall Steuern zahlen, wenn das Finanzamt mich anschreibt?

Nicht unbedingt. Das jährliche, steuerfreie Existenzminimum liegt z. Zt. bei 8.004,-- € für Alleinstehende und für Ehepaare bei 16.008,-- €. Von den Renten- und anderen steuerpflichtigen Einnahmen wird zudem ein zugehöriger Freibetrag abgezogen bzw. berücksichtigt. Versicherungsbeiträge und andere abzugsfähige Kosten können geltend gemacht werden (es heißt nicht: „Sie bekommen Geld vom Finanzamt!“). Viele Rentner können deshalb davon ausgehen, dass sie keine Steuern zahlen müssen, wenn ihr/e steuerpflichtiger Rentenanteil/e zzgl. evtl. weiterer Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.

Wenn nach Abgabe der Steuererklärung feststeht, dass keine Steuerschuld besteht und dies sich in absehbarer Zeit auch nicht ändern wird, kann beim Finanzamt beantragt werden, dass die Steuerakte bzw. Steuernummer wieder gelöscht wird.

Welche Rente bzw. was von der Rente ist steuerpflichtig?

Wie hoch der steuerpflichtige Anteil an der Bruttorente (incl. KV-Zuschuss) ist, hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss seine Rente abzüglich eines Freibetrages versteuern. Das heißt aber noch nicht, dass man Steuern bezahlen muss. Seit 2006 steigt der steuerpflichtige Anteil bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt. Für Arbeitnehmer, die 2012 in Rente gegangen sind, sind 64 Prozent ihrer Rente steuerpflichtig. Ab 2040 sind 100 % steuerpflichtiges Einkommen, wenn die unberechenbare und ungerechte Besteuerungsmethode bis dahin nicht wieder geändert wird. Rentenerhöhungsbeträge sind immer und sofort zu 100% steuerpflichtig, da der Freibetrag einmalig festgesetzt wird und sich nicht erhöht.

Dieser Maßgabe entsprechend bleiben für Alleinstehende, die vor 2006 in den Ruhestand gegangen sind und nur eine gesetzliche Rente bekommen, rd. 19.100 Euro steuerfrei. Für den Rentnerjahrgang 2011 liegt die steuerfreie Bruttorente bei rd. 15.700,-- €.

Rentenbeginn

2005

2012

Bruttorente

19.100,-- €

19.100,-- €

* abzgl. KV / PflVers. ca.

1.795,-- €

1.795,-- €

Freibetrag 50% / 36 % ca.

9.550,-- €

6.876,-- €

Sonstige individuelle sowie steuerrelevante Abzüge / Freibeträge

?

?

zu versteuerndes Einkommen

7.755,-- €

10.429,-- €

Steuerschuld (z. Zt.)

-0,-- €

393,-- €

Welche Steuersätze gelten für Rentner?

Je höher die Rente, desto höher der Steuersatz. Alleinstehende Rentner mit einem jährlichen zu versteuerndem Einkommen ab 8.005,-- € müssen ungefähr ab 7,7 % Steuer zahlen, (GRV_)Rentner mit einem Jahreseinkommen (seltener als rotkarierte Hunde) ab 250.731,-- € beträgt der Spitzensteuersatz 41 Prozent

Was können Rentner von der Steuer absetzen?

Werbungskosten wie Steuerberaterkosten oder Mitgliedsbeiträge werden pauschal mit 102,-- € pro Jahr berücksichtigt. Geltend machen (die Auswirkungen – nix bis viel - sind individuell) kann man Sonderausgaben wie Beiträge zur *Kranken-, Pflege- (Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung im Ruhestand? ) und Haftpflichtversicherungen, Kirchensteuer und Spenden, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits-, Pflegeheimkosten, evtl. Arzt- und Medikamentenrechnungen usw.

Was machen Rentner mit Nebeneinkünften, Miet- und Kapitalerträgen?

(sep. Thema: Auswirkung auf die KV-Beiträge nicht vernachlässigen)

Diese Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Die Einstellung: „Das Finanzamt braucht ja nicht alles wissen, außerdem hab ich ja schon mal Steuern bezahlt!“ ist zwar menschlich verständlich, „verheimlichen bringt aber nichts, außer Ärger. Für Banken, Notare, Versicherungen, die gesetzliche Rentenversicherung usw. besteht eine Mitteilungspflicht (s. StIdent.-Nr.) gegenüber den Finanzbehörden. Außerdem ist es oft sinnvoll, Zinserträge bei der Steuererklärung anzugeben, um sich zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen.

Müssen Rentner überhaupt Steuern zahlen?

Die Neuregelung der Rentenbesteuerung erfolgt aufgrund dem seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz. Während bis dahin Arbeitnehmerrentenbeiträge voll versteuert werden mussten und die Rentenzahlungen später dafür (teilweise) steuerfrei waren, wird seither schrittweise das System der nachgelagerten Besteuerung angewandt. Die Renten und auch Beamtenpensionen werden dann komplett besteuert. Dafür können während der Erwerbstätigkeit Beiträge zur Altersvorsorge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden (s. a. Rentenerhöhung - Einkommensteuer fällig? ).

Tipps: Bitte Äpfel mit Birnen vergleichen

  • Aussagen und Bauernfängerei wie „Sie können die Beiträge bei der Steuererklärung geltend machen“, überwiegend „Sie können die Beiträge bei der Steuer absetzen!“ ausgedrückt und gesprochen, suggerieren etwas, das meist nicht zutrifft. Es hat keiner gesagt: „Sie erhalten Geld vom Finanzamt!“. Eine Investition sollte sich grundsätzlich auch ohne „Steuern sparen“ lohnen, sonst heißt mein Rat: „Finger weg!“
  • Am meisten spart der, der kein Geld für unnötige Dinge ausgibt!
  • Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch

Erkenntnis daraus:

  • Die Ergebnisse hängen sehr stark vom Einzelfall und den Individualvorgaben ab. Pauschalkriterien wie „Förderquote" oder Suggestivaussagen wie „Steuern sparen“ genügen den Anforderungen nicht.
  • Aufgrund der Komplexität der Produkte und der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, benötigt der Berater entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse.
  • In allen Fällen die selbst nicht bewältigt werden können, sollte man auf einen unabhängigen, neutralen Spezialisten zurückgreifen um Fehler bei der Gestaltung zu vermeiden. Das heißt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein für die steuerliche Seite hinzuziehen.

Wann sprechen wir darüber?

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitglieder des BFP als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie!

Sichern Sie sich die Vorteile einer unabhängigen Finanzberatung mit herausragendem Ruf. Lassen Sie sich beraten.

Werde ich als Rentner vom Finanzamt aufgefordert eine Steuererklärung zu machen?

Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung 2021 verpflichtet, wenn er mit seinem Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahre 2021 beträgt der Grundfreibetrag 9.744 Euro für Ledige und 19.488 Euro für Verheiratete.

Ist man als Rentner zur Steuererklärung verpflichtet?

Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben? Grundsätzlich müssen Sie, auch als Rentner eine Steuererklärung abgeben, sofern der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag von 9.984 € (Stand 2022) liegt. Maßgebend für die Abgabe einer Steuererklärung ist der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte.

Wie lange muss ein Rentner Steuern nachzahlen?

War Vorsatz im Spiel, kann das Finanzamt von ihnen zehn Jahre lang Einkommensteuern nachfordern. Rentner und Pensionäre, die aus Versehen oder Unkenntnis Fehler gemacht haben, müssen keine Strafen befürchten. Haben sie grob fahrlässig keine Steuern gezahlt, kann das Finanzamt ein Bußgeld verhängen.

Werde ich als Rentner vom Finanzamt angeschrieben?

Die Finanzämter erhalten seit 2009 jährlich alle Daten über die Rentenzahlungen. Mit diesen Informationen können die Finanzämter prüfen, ob die Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Rentner, die keine Steuererklärung eingereicht haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren, werden vom Finanzamt angeschrieben.

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