Was passiert wenn man sich nicht rechtzeitig ummeldet

Am 1. November ist das neue Bundes­meldegesetz in Kraft getreten. Es gibt nun bundes­einheitliche Fristen für die An- und Abmeldung des Wohn­sitzes. Wer die verpasst, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Außerdem müssen sich Mieter den Einzug in eine Wohnung wieder vom Vermieter bestätigen lassen. Und: Auch die Vorschriften zu Daten­weitergabe ändern sich. test.de stellt die neuen Rege­lungen im Einzelnen vor.

Erst­mals bundes­weit einheitliche Rege­lungen

Seit dem 1. November gelten bundes­weit einheitliche Rege­lungen zum Melderecht. Bislang gab es je nach Bundes­land unterschiedliche Rege­lungen, da das Meldewesen seit 1949 in der Zuständig­keit der Länder lag. Im Rahmen der Föderalismusreform I wurde das Meldewesen 2006 aber zur Sache des Bundes erklärt. Dies wirkt sich nun auf die Gesetz­gebung aus. In den meisten Bundes­ländern mussten sich Bürger bisher inner­halb von einer Woche nach dem Wohn­sitz­wechsel ummelden. Nach der neuen bundes­einheitlichen Regelung bekommen sie dafür nun zwei Wochen Zeit.

Zwei Wochen Zeit für An- oder Abmeldung

Wer länger mit der Ummeldung wartet, begeht eine Ordnungs­widrigkeit. Die Behörde kann dann eine Geldbuße von bis zu 1 000 Euro fürs Trödeln verlangen. Bemüht man sich recht­zeitig um einen Termin, bekommt aber keinen inner­halb der Frist, ist jedoch keine Buße fällig, stellte das Bundes­innen­ministerium auf Nach­frage von test.de klar. Auch beim Abmelden gibt es Änderungen: Künftig müssen Melde­pflichtige sich am Haupt­wohn­sitz abmelden. Dafür haben sie ebenfalls zwei Wochen Zeit. Die Pflicht zur Abmeldung gilt aber wie gehabt nur für den, der ins Ausland zieht oder eine Neben­wohnung aufgibt. Wichtig zu wissen: Frühestens eine Woche vor Auszug ist eine Abmeldung möglich.

Diese Ausnahmen gelten bei der Melde­frist

Nicht für alle gilt die neue Frist von 2 Wochen.

  • Kranke, pflegebedürftige und behinderte Menschen, die ins Kranken­haus oder Pfle­geheim ziehen, müssen sich nicht ummelden, solange sie noch auf eine Wohnung im Inland angemeldet sind. Ist dies nicht der Fall, müssen sie sich inner­halb von zwei Wochen anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von 3 Monaten über­schreitet.
  • Wer vorüber­gehend in einer Zweit­wohnung wohnt, muss sich erst nach 6 Monaten ummelden.
  • Auch Touristen brauchen sich erst nach 3 Monaten in Deutsch­land anzu­melden.

Vermieter muss Umzug bestätigen

Ohne die Bestätigung des Vermieters kann sich künftig niemand an- oder abmelden. Weigert sich der Vermieter, kann ihn das bis zu 1 000 Euro kosten. Diese Mitwirkungs­pflicht des Vermieters gab es schon einmal. Sie wurde wegen des hohen bürokratischen Aufwands im Jahr 2002 abge­schafft. Doch schon kurz darauf verlangte der Gesetz­geber die Wieder­einführung, da mit der Bestätigung durch den Vermieter Schein­anmeldungen und die damit verbundenen Formen der Kriminalität verhindert werden könnten.

Tipp: Welche recht­lichen Vorgaben Vermieter sonst noch beachten müssen, steht in unserem Special Mietersuche in Eigenregie.

Was muss in der Bestätigung drin­stehen?

Für die Bestätigung durch den Vermieter reicht ein formloses Schreiben. Es muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des melde­pflichtigen Vorgangs (Einzug oder Auszug) mit Datum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der melde­pflichtigen Personen, die umziehen.

Behörden kommen künftig leichter an Daten – Firmen haben’s schwerer

Für Unternehmen wird es nun schwerer, Auskünfte zur gewerb­lichen Nutzung aus dem Melde­register zu erhalten. Bürger müssen jetzt ausdrück­lich zustimmen, dass ihre Daten zu Werbe­zwecken weiterge­geben werden dürfen. Sie können hierfür eine generelle Zustimmung erteilen. Ansonsten muss jedes Unternehmen, das Auskünfte erhalten möchte, beim Betroffenen die Zustimmung einholen und erklären, wofür die Daten verwendet werden sollen. Die Zustimmung gilt dann aber immer nur für diesen Zweck der Auskunft. Während die Daten­regelung für Firmen strenger wird, können Behörden künftig leichter an die Daten im Melde­register kommen. Sicher­heits­behörden und öffent­liche Stellen erhalten nun einen Online-Zugriff auf die Melde­daten, den sie rund um die Uhr und länder­über­greifend nutzen können. Weiterhin ist es jeder Privatperson möglich, Auskünfte über andere Privatpersonen zu erhalten.

Ausnahme: Wer in einer der folgenden Einrichtungen angemeldet ist, bekommt auto­matisch einen Sperr­vermerk und muss zustimmen, wenn Informationen über ihn weiterge­geben werden:

  • Asylbewerberheim
  • Gefäng­nis
  • Kranken­haus
  • Pfle­geeinrichtung
  • Heim zum Schutz vor häuslicher Gewalt
  • Einrichtung zur Behand­lung von Sucht­erkrankungen

Wie viel Zeit habe ich mich Umzumelden?

Bis wann müssen Sie sich ummelden? Laut deutschem Melderecht muss jeder Einwohner in Deutschland mit seiner aktuellen Adresse behördlich erfasst sein. Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt ummelden. Dabei beginnt die Frist mit dem Datum des Mietvertrages.

Kann der Vermieter mich abmelden?

Wenn Sie der Vermieter beziehungsweise Wohnungsgeber sind, können Sie die Mieter bei der Meldebehörde abmelden. Falls Sie einen Bekannten oder Verwandten, der bei ihnen in der Mietwohnung auch gemeldet ist, abmelden möchten, können Sie es mit einer Vollmacht versuchen.

Wann muss man sich ummelden NRW?

Für die Ummeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Die frühestmögliche Ummeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt.

Was braucht man alles um sich umzumelden?

Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Personalausweise aller anzumeldenden Personen (Familienmitglieder).
wenn vorhanden: Reisepässe..
ausgefülltes, unterschriebenes Meldeformular..
für Mietwohnungen: Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung genannt).

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