Was mache ich wenn mein flug wegen streik ausfällt

Streiks durch Piloten oder Bodenpersonal haben große Auswirkungen. Welche Rechte haben Passagiere? Wichtige Tipps für Betroffene.

Das Wichtigste im Überblick

  • Wie informiere ich mich, ob mein Flug ausfällt oder verspätet ist?
  • Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?
  • Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?
  • Frist für Alternative setzen
  • Ab fünf Stunden Verspätung Geld zurückverlangen
  • Das gilt für Pauschalreisen
  • Streik als außerordentlicher Umstand?
  • Kontaktdaten Airlines und Veranstalter

Wird ein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen, haben Urlauber Recht auf einen Ausgleich.

Airlines können die Verantwortung dafür nicht auf Reisebüros oder Buchungsplattformen abwälzen.

Wie informiere ich mich, ob mein Flug ausfällt oder verspätet ist?

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich an seinen Veranstalter. Für Passagiere, die nur ein Flugticket haben, ist die Airline der richtige Ansprechpartner. Am besten informieren Sie sich schon zu Hause über Hotlines und die Webseiten der Unternehmen.

Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?

Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Passagiere haben bei längerer Wartezeit Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.

Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?

Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Airline laut der Verbraucherzentrale Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – etwa durch Umbuchung auf einen anderen Flug.

Findet der Ersatzflug aber erst am nächsten Tag oder in den darauffolgenden Tagen statt, muss die Fluggesellschaft den Reisenden in einem Hotel unterbringen und für die Fahrt dorthin und zurück zum Flughafen sorgen, so die Verbraucherzentralen weiter. Ebenso haben Airlines die Möglichkeit, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.


Frist für Alternative setzen

Bietet die Airline so etwas nicht von selbst an, sollten Betroffene ihr eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen. Als angemessenes Zeitfenster für die Frist gelten zwei bis drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit.

Kommt die Airline der Aufforderung nicht nach, rät die Verbraucherzentrale Reisenden, sich selbst Ersatz zu beschaffen und die Kosten der Airline hinterher in Rechnung zu stellen.

Ab fünf Stunden Verspätung Geld zurückverlangen

Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen – Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden.

Flugausfälle: Fallen Flüge durch einen Streik aus oder verspätet sich dadurch die Abreise, haben Urlauber Recht auf Ausgleich. (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa-tmn)

Das gilt für Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der Ansprechpartner und in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Laut der Verbraucherzentrale können Reisende bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden den Reisepreis mindern. Dazu sollte man die Verspätung dem Reiseveranstalter umgehend melden.

Unter bestimmten Umständen ist auch eine Stornierung der Reise denkbar – etwa, wenn sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich verkürzt.

Streik als außerordentlicher Umstand?

Streikt das Bodenpersonal einer Fluggesellschaft, können Reisende außerdem ein Recht auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben. "Es sei denn, die Fluggesellschaft kann sich entlasten durch eine rechtzeitige Information oder aufgrund von außergewöhnlichen Umständen", heißt es von der Verbraucherzentrale.

Bei einem Streik des eigenen Personals können sich Fluggesellschaften den Verbraucherschützern zufolge allerdings nicht mehr auf außergewöhnliche Umstände beziehungsweise höhere Gewalt berufen.

  • Besteht ein Anspruch?:Entschädigung bei Flugverspätung
  • Auf Flugreisen: Das sind Ihre Rechte bei Gepäckverlust
  • Einer dauert nur zwei Minuten: Europas kürzeste Linienflüge

Kontaktdaten Airlines und Veranstalter

FluggesellschaftHotlineWebsiteRyanair030 80098356www.ryanair.comAir France069 299 93 772www.airfrance.deBritish Airways0421 5575 758www.britishairways.comCondor01806 767767*www.condor.comEmirates069 9451 92000www.emirates.comEurowings01806 320 320*www.eurowings.comIberia069 500 738 74www.iberia.comITA Airways069 66102730www.ita-airways.comKLM069 299 93 770www.klm.comLufthansa069 86 799 799www.lufthansa.comSAS069 86 799 676www.flysas.comTuifly0421 5250 579www.tuifly.comTurkish Airlines069 86 799 849www.turkishairlines.com

ReiseveranstalterHotlineWebsiteAlltours0211 5427 4144www.alltours.deDER.com06109 505 433www.der.comDertour069 153 22 55 33www.dertour.deFTI089 710 451 498www.fti.deITS0220 342 130www.its.deJahn0220 342 120www.jahnreisen.deL'Tur0761 557 557www.ltur.comNeckermann Reisen0211 78 177 066www.neckermann-reisen.deTravelix0220 342 255www.travelix.deTui0511 567 8600www.tui.comSchauinsland-Reisen0203 99405 699www.schauinsland-reisen.de

Gebühren für Hotlines mit Sonderrufnummern: * 0,20 €/Min. aus dem deutschen Festnetz. Tarife in anderen Ländern können abweichen.

Verwendete Quellen

  • verbraucherzentrale.de: "Streik bei der Airline oder am Flughafen: Was tun als Passagier?"
  • eur-lex.europa.eu: "EU-Fluggastrechteverordnung"

Quellen anzeigen

  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche

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Wer haftet bei Flugausfall Streik?

Im Falle eines Streiks von Piloten und/oder des Kabinenpersonals haben betroffene Passagiere bei einer Flugannullierung u.a. ein Recht auf Ersatzflüge und ggf. Ausgleichsleistungen.

Was ist wenn am Flughafen gestreikt wird?

Wird am Flughafen gestreikt und ein Flug gestrichen, muss die Airline den Kunden einen Ersatzflug anbieten. Vom Warten genervte Fluggäste dürfen vom Beförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, können Urlauber einen Ersatzflug verlangen.

Was mache ich wenn mein Flug bestreikt wird?

Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel? Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Airline laut der Verbraucherzentrale Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – etwa durch Umbuchung auf einen anderen Flug.

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