Was tun wenn mir Mobbing vorgeworfen wird?

Mobbing bedeutet für die Opfer Psychoterror, insbesondere durch Zerstörung des Selbstwertgefühls und erhebliche gesundheitliche Leiden, insbesondere psychosomatische Symptome bis hin zu schweren reaktiven Depressionen mit Suizidrisiken. 

Wer die Täter sind: 

Es gibt kein spezifisches Täterprofil. Die Täter können unternehmensbekannte Tyrannen oder auch Biedermänner sein, die sonst fürsorglich und freundlich auftreten, aber dem Opfer gegenüber unbarmherzig sind. Täter können sich oft gut verstellen. 

Wer die Opfer sind: 

Opfer kann jeder werden, weil es sich entweder um Machtmissbrauch von Führungskräften handelt oder um gruppendynamische Prozesse gegen das Opfer, die sich dynamisch entwickeln können. 

Die gesundheitlichen und sozialen Folgen für Mobbing-Opfer

Weshalb reagieren die Opfer gesundheitlich, insbesondere psychisch und psychosomatisch, auf Psychoterror am Arbeitsplatz? Weil der oder die Täter in der Regel das Selbstwertgefühl der Opfer zerstören, in ihnen das Gefühl der Wertlosigkeit und Sinnlosigkeit des Lebens erzeugen und somit auch deren wirtschaftliche Existenz bedrohen. Es wird durch die Täter ein Teufelskreis erzeugt aus dem Gefühl des Ausgestoßenseins, der eigenen Unfähigkeit und der damit scheinbar einhergehenden Chancenlosigkeit auf dem Arbeitsmarkt, was schließlich den beruflichen und wirtschaftlichen Ruin bedeutet. Dies alles wird verstärkt durch die Dynamisierung der sich verstärkenden Krankheitssymptome. Der Psychoterror wird zum zentralen Punkt im Leben des Opfers, um den alle Gedanken kreisen. Dies führt oftmals zu einer solchen Fixierung, auch in der Freizeit, dass sich daraus irgendwann soziale Konflikte im privaten Lebensbereich ergeben, weil das Opfer nur noch in seiner Mobbingwelt lebt. Ehepartner und Freunde können die Thematisierung, die zu Beginn des Psychoterrors noch mit Anteilnahme verbunden ist, irgendwann nicht mehr hören, weil jeder eigene Probleme hat und das Thema mit der Zeit abgenutzt und uninteressant für das soziale Umfeld wird. 

Was heute typische Mobbinghandlungen sind 

Ab wann Mobbing strafbar wird, lässt sich nicht pauschal festlegen. Hinzu kommt, dass die Mobbinghandlungen in den letzten Jahren immer subtiler geworden sind. Während spektakuläre Handlungen, wie lautstarke Beleidigungen und offensichtliche Attacken, wie offener Rufmord, Verleumdung etc., seltener geworden sind, sind die Tathandlungen heute vielfach leise, subtil und mit Freundlichkeit maskiert. Die Täter haben gelernt, dass sie bei offenen Angriffen leicht als Täter zu identifizieren sind und selbst arbeitsrechtliche Sanktionen bis hin zur Kündigung und ggf. Strafverfahren riskieren.  

Deshalb hat sich das sichtbare, signifikante Mobbing vielfach gewandelt in ein eher leises, fast fürsorgliches System des Psychoterrors. Nach außen hin begegnet man dem Opfer fast schon aufdringlich „maskiert“ freundlich. Man meint es nur gut, man will ja nur helfen, aber leider muss man dem Opfer seine Defizite wohlgemeint in dessen Eigeninteresse aufzeigen. Plötzlich ist das Opfer nicht mehr in der Lage, die geforderte Quantität und/oder Qualität der Arbeit zu liefern, obwohl es genauso arbeitet wie vor den Attacken. Jeder Fehler wird zur Unfähigkeit hochstilisiert, während der gleiche Fehler bei anderen unter das Motto fällt: Wo gehobelt wird, da fallen Späne. 

In den heute überwiegenden Fällen erfolgt die Attacke auf die berufliche Qualifikation, und zwar nach dem Motto: „Deine Suppe schmeckt mir nicht“. Die Täter finden immer Wege, die Arbeitsleistung des Opfers entweder zu sabotieren, indem wichtige Informationen vorenthalten werden, nicht haltbare Termine vorgegeben werden, und das Opfer aufläuft oder die Arbeitsmenge nicht bewältigen kann. Das Opfer erhält andere Aufgaben, für die es nicht eingearbeitet ist und auch nicht wird, sodass Fehler vorprogrammiert sind. Es geht darum, das Opfer „auf dem falschen Fuß“ zu erwischen, so als würde man beim Fußball den Torwart als Stürmer oder den Stürmer als Torwart einsetzen. Dann folgen Ermahnungen, Abmahnungen, Kündigungsdrohungen und/oder Versetzungen, bis das Opfer im besten Fall selbst kündigt. Denn Kündigungen werden von den Tätern wegen des damit verbundenen Aufwands und der rechtlichen Hürden nicht zwingend bevorzugt, zumal dann das Opfer innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen kann, um den Arbeitsplatz zu erhalten, und dann der gesamte Mobbingvorgang arbeitsrechtlich in öffentlichen Verhandlungen überprüft werden würde. Das möchten die Täter aus Angst vor Entlarvung oftmals vermeiden. 

Lieber quält man das Opfer, bis es aufgibt. Dann bleibt dem Täter sein „Spielzeug“, an dem er sich austoben kann, auch länger erhalten. 

Rechtlich gegen Mobbing vorgehen

Diese Konstellation des „modernen“ Mobbings ist arbeitsrechtlich oft schwer greifbar, weil die Täter gegenüber dem Opfer vielfach betont freundlich und wohlmeinend auftreten. Dass die erfolgte Kritik reine Schikane ist, wird zurückgewiesen. Was ein Fehler ist und was nicht, ist häufig schwer objektivierbar, da vielfach reine Geschmacksfragen über Falsch und Richtig entscheiden.  

Die Arbeitsgerichte und auch die Anwälte können viele Dinge aus dem Berufsleben der Opfer fachlich nicht beurteilen, weil eben die fachlichen Kenntnisse in allen möglichen Berufen fehlt und auch nicht vorhanden sein können. Auch Gutachten helfen in der Regel nicht weiter, weil vielfach erforderliche Anknüpfungstatsachen fehlen. 

So müssen sich die Opfer leider oftmals anhören, dass sie vielleicht zu empfindlich sind, man doch gehört habe, dass man es nur gut mit ihnen meine, und es sich insgesamt um das kommunikative Lebensrisiko eines jeden handele, für das die Arbeitsgerichte nicht zuständig seien, so jedenfalls das LAG Thüringen in einer Jahre zurückliegenden Entscheidung, die jedoch die Sichtweise vieler Arbeitsgerichte geprägt hat. 

Das Opfer muss substantiiert jede Mobbinghandlung darlegen und ggf. im Bestreitensfalle beweisen. 

Deshalb sind die Hürden für die Opfer, Schadensersatz wegen Mobbings am Arbeitsplatz zu erhalten, sehr hoch.  

Opfer müssen den Sachverhalt gründlich bearbeiten und darstellen, damit Mobbing vor Gericht als strafbar angesehen wird. Als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin muss man mit den Opfern den Sachverhalt eingehend besprechen. Das Opfer muss einen möglichst chronologischen Sachverhalt liefern, in dem dargestellt wird, wer was wann wie (ggf. einschließlich Körpersprache, Brüllen, mit den Armen drohen, fuchteln, nah an das Opfer herantreten etc.) gesagt, gemacht, getan hat, einschließlich etwaiger Beweismittel wie Zeugen, Dokumente, E-Mailverkehr etc. 

Wichtig sind zudem Atteste der behandelnden Ärzte über Krankheitssymptome und deren aus ärztlicher Sicht bestehender Ursache, insbesondere ob die Krankheitssymptome auf die glaubhaft geschilderten Verhaltensweisen am Arbeitsplatz zurückzuführen sind. In einem Gerichtsverfahren gelten solche ärztlichen Atteste jedoch nur als Parteivortrag. Benötigt würden im Gerichtsverfahren Gutachten, die vom Gericht beauftragt werden. 

Opfer können bei entsprechendem Sachverhalt Schadensersatzansprüche sowie Unterlassungsansprüche haben. Bei entsprechendem Sachverhalt können sich Ansprüche auf Verdienstentgang ergeben, z. B. die Differenz zwischen Krankengeld oder Arbeitslosengeld und sonst erzieltem Einkommen. Daneben können Ansprüche auf Schmerzensgeld entstehen, z. B. wegen erlittener Gesundheitsschäden und Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. 

Daneben gibt es Ansprüche nach dem Arbeitsschutzgesetz hinsichtlich psychischer Gefahren am Arbeitsplatz, die in der arbeitsgerichtlichen Praxis immer bedeutsamer werden. Die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem ArbSchG stellt für die Opfer eine niedrigere Hürde dar als von Ansprüchen wegen Mobbings auf Schadensersatz. 

Wie kann man sich gegen mobbingvorwürfe wehren?

Dann helfen die folgenden Schritte, das Mobbing zu beenden..
Nicht allein bleiben. ... .
Mobbing-Tagebuch führen. ... .
Selbstvertrauen aufbauen. ... .
Mobber gezielt ansprechen. ... .
Autoritätspersonen einweihen..

Wie verhalte ich mich wenn ich merke dass jemand gemobbt wird?

Wer Opfer von Mobbing wird, sollte sich an eine Vertrauensperson wenden und die Vorfälle ggf. dokumentieren. Bei Mobbing am Arbeitsplatz kann Beschwerde eingereicht oder vor dem Arbeitsgericht geklagt werden. Eltern und Lehrer sollten aufmerksam bleiben, falls Kinder in der Schule gemobbt werden.

Kann man Mobbing beweisen?

Wie kann ich beweisen, dass ich gemobbt wurde? Um bei einem Gerichtsverfahren nachweisen zu können, dass Du von Kollegen oder von einem Vorgesetzten gemobbt wurdest, solltest Du ein Mobbing-Tagebuch führen, in dem Du detailliert die Mobbinghandlungen mit Uhrzeit und Datum dokumentierst.

Was tun wenn es dir Mobbing unterstellt wird?

Konkret muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten vor Mobbing am Arbeitsplatz schützen. Hierfür stehen ihm gegen den mobbenden Arbeitnehmer neben der Rüge oder Ermahnung die Abmahnung oder Versetzung und als allerletztes Mittel auch die Kündigung zur Verfügung.

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