Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen kann unter Umständen ermöglicht werden, kostenlose Parkplätze zu nutzen oder die Busspur zu befahren. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Welche Fahrzeuge können ein E-Kennzeichen erhalten?
Ein E-Kennzeichen kann an reine Batterieelektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge vergeben werden.
Kennzeichen für E-Autos
Inhalt dieses Ratgebers
- Kennzeichen für E-Autos
- Wie sieht ein E-Kennzeichen aus?
- E-Kennzeichen in Deutschland: Vorteile
- Für mein Kfz ein E-Kennzeichen beantragen
- Quellen und weiterführende Links
Durch das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) soll elektrisch betriebenen Fahrzeugen besondere Rechte bei der Teilnahme am Straßenverkehr eingeräumt werden. Dadurch soll die Nutzung von Elektrofahrzeugen gesteigert und somit die Belastung der Umwelt durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor eingedämmt werden.
Die berechtigten Fahrzeuge werden durch ein E-Kennzeichen gekennzeichnet. Doch welche Kfz können ein solches Nummernschild erwerben?
- Reine Batterieelektrofahrzeuge
- Hybridelektrofahrzeuge (von außen aufladbar)
- Brennstoffzellenfahrzeuge
Was bedeutet ein E im Kennzeichen? Der Buchstabe E am Ende der Kennzeichenkombination zeigt an, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes handelt.
Wie sieht ein E-Kennzeichen aus?
E-Kennzeichen in Deutschland: Vorteile
Nur Fahrzeuge mit sichtbarer Kennzeichnung, also einem E-Kennzeichen, können von den Bevorrechtigungen profitieren. Welche Vorteile ein solches E-Kennzeichen für Kfz-Halter hat, regelt § 3 EmoG:
- Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen
- Ermäßigung von Parkgebühren oder Befreiung von der Gebührenpflicht
- Nutzung von Sonderstraßen, -wegen, -spuren, -fahrstreifen
- Aufhebung von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten
Kann ich mit einem E am Kennzeichen auf die Umweltplakette verzichten? Nein, die grüne Plakette brauchen Sie trotzdem, wenn Sie in Umweltzonen fahren wollen.
Für mein Kfz ein E-Kennzeichen beantragen
Um ein Kfz-Kennzeichen mit dem Zusatz E am Ende zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei einer Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Für folgende Fahrzeugklassen können Sie ein E-Kfz-Kennzeichen beantragen:
- Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (bis 4250 kg Gesamtgewicht)
- Fahrzeuge der Fahrzeugklassen L3e, L4e, L5e, L7e
Das Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb bzw. Energiequelle verfügen, um ein E auf dem Kennzeichen erhalten zu können. Handelt es sich um ein Hybridelektrofahrzeug, müssen die entsprechenden Felder in der Übereinstimmungsbescheinigung ausgefüllt sein. Alternativ kann eine Bestätigung durch eine Herstellerbescheinigung oder ein Gutachten erfolgen.
Ein Elektrokraftrad oder Elektroauto kann kein E-Kennzeichen erhalten, wenn es sich um ein Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder rotes Kennzeichen handelt.
Sie können ein E-Kennzeichen im Vorfeld reservieren. Sie benötigen für die Beantragung folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
- Personalausweis
Wie viel kostet das E-Kennzeichen für mein Elektroauto? Die Kosten variieren von Behörde zu Behörde. In der Regel müssen Sie mit Gebühren von 20 bis 30 Euro rechnen.
Ende September 2015 eingeführt, können von Haltern elektrisch betriebener Kraftfahrzeuge diese Kennzeichen mit dem Buchstaben "E" hinter der Unterscheidungsnummer beantragt werden. Zu den berechtigten Elektroautos gehören reine Batterie-Elektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (Plug-in) und Brennstoffzellenfahrzeuge. Nach dem "Elektromobilitätsgesetz" (EmoG) können entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge z.B. Busspuren nutzen oder gebührenfrei parken, sofern die jeweiligen örtlichen Behörden entsprechende Anreize zum Kauf von Elektroautos geschaffen haben.
Wechselkennzeichen (W-Kennzeichen)
Hinteres Kennzeichen
(Prüfplakette auf dem feststehenden Teil)
Vorderes Kennzeichen
(Siegel der Zulassungsbehörde auf dem feststehenden Teil)
Seit Juli 2012 gibt es diese Wechselkennzeichen, bei denen der rechte Teil stets am Fahrzeug bleibt, während der linke, größere Teil abnehmbar ist und zwischen verschiedenen Fahrzeugen umgesteckt werden kann. Jedes Fahrzeug trägt eine eigene Ziffer im rechten Teil; das gesamte Kennzeichen wäre also »AB-CD 1/1« für das erste Fahrzeug, »AB-CD 1/2« für das zweite usw.
Ursprünglich war dieser Kennzeichentyp als Kaufanreiz für Neuwagen gedacht, da zunächst diskutiert wurde, daß Steuern und die Gebühren für die Kfz-Haftpflichtversicherung jeweils nur für das teuerste Fahrzeug erhoben werden sollten. Da zur Einführung der Wechselkennzeichen jedoch keine nennenswerten finanziellen Vorteile umgesetzt worden waren, ist das Interesse an diesen Nummernschildern relativ gering; man sieht sie daher nur selten.
H-Kennzeichen für Oldtimer
Dieses Oldtimer-Kennzeichen gibt seit Juli 1997 für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und weitgehend im Originalzustand belassen wurden und somit der 'Erhaltung des fahrzeugtechnischen Kulturgutes' dienen. Das "H" steht für "historisch". Vorteile sind eine günstige Pauschalbesteuerung und besondere Versicherungsbedingungen.
Oldtimer-Kennzeichen (Wechselkennzeichen)
Wechselkennzeichen ("rote Nummer") für Oldtimer, also gültig für ein oder mehrere Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und weitgehend im Originalzustand belassen wurden. Alternativ zum Kennzeichen mit eingeprägtem "H" kann dieses rote Kennzeichen beantragt werden, das auch für mehrere Fahrzeuge benutzt werden kann. Die Nummer beginnt stets mit einer "07".
Saisonkennzeichen
Seit März 1997 existieren diese saisonal gültigen Kennzeichen für Fahrzeuge, die z.B. witterungsbedingt nicht das ganze Jahr betrieben werden. Die beiden rechts eingeprägten Ziffern geben die Monate an, zwischen denen das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen betrieben werden darf. In den übrigen Monaten muß das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück abgestellt werden.
Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)
Wegwerfkennzeichen mit befristeter Gültigkeit, es ersetzte das früher für Überführungen genutzte ovale Zollkennzeichen. Das Ablaufdatum (anfangs nur Monat und Jahr) der deutschen Haftpflichtversicherung ist auf dem roten Streifen am rechten Rand eingeprägt.
Die Gültigkeit des Kennzeichens und des dazugehörigen, grünen Fahrzeugscheines beträgt unabhängig hiervon immer ein Jahr. Nach Auslaufen der deutschen Versicherung darf das Fahrzeug jedoch nicht mehr auf deutschen Straßen bewegt werden. Im Ausland können von Deutschand aus exportierte Fahrzeuge in der Regel bis zum Ablauf des vollen Jahres mit den deutschen Exportkennzeichen betrieben werden, sofern vor Ort eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen wird.
Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge
Für Fahrzeuge, die an staatlich geförderte Zwecke gebunden und somit steuerbegünstigt sind. Oft an Kranken- und Behindertentransportfahrzeugen, Landwirtschaftsfahrzeugen und bestimmten Fahrzeugen des Transportgewerbes. Auch auf steuerfreien Anhängern und angehängten Arbeitsmaschinen zu sehen, die nicht schneller als 25 km/h fahren dürfen. Die Steuerbefreiung für letztere entfiel jedoch vor kurzem, die grünen Kennzeichen an diesen Fahrzeugen werden nach und nach eingezogen.
Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen)
Dieses Wegwerfkennzeichen ersetzt seit 1. Mai 1998 die "roten Nummern zum einmaligen Gebrauch". Wer ein nicht angemeldetes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen will, z.B. um es beim TÜV vorzuführen, muß diese Kurzzeitkennzeichen kaufen. Berechnet wird dies entsprechend einer normalen Anmeldung, jedoch mit hohen Versicherungskosten. Die Kennzeichen sind maximal 5 Tage gültig. Die Frist ist auf dem gelben Streifen mit Tag, Monat und Jahr angegeben. Die Nummer beginnt wie bei den bisherigen "roten Kennzeichen zum einmaligen Gebrauch" mit einer "04".
Händler-/Werkstattkennzeichen (Wechselkennzeichen für das Kfz-Gewerbe)
Rote Kennzeichen sind seit 1998 ausschließlich für den Gebrauch durch Firmen im Autohandel und -Service vorgesehen, die damit im öffentlichen Straßenverkehr Probe- und Zulassungsfahrten unternehmen können. Die rote Nummer beginnt stets mit einer "06".
Diplomatenkennzeichen (Botschaftskennzeichen u.a.)
Beispiel: Botschafter von Singapur in Berlin
Beispiel: Verwaltungs- oder technisches Personal, Botschaft von Angola in Berlin
Beginnt für Diplomaten stets mit einer Null, für sonstiges bevorrechtigtes Botschaftspersonal mit dem Kürzel der ausgebenden Verwaltung, meist B für Berlin oder BN für Bonn. Der erste Ziffernblock danach gibt das Herkunftsland an. Der zweite Ziffernblock gibt meist den Dienstgrad des Halters an (je kleiner die Zahl, desto höher der Dienstgrad).
Hier eine Übersicht der Herkunftsländer, die weitgehend alphabetisch durchnumeriert wurden. Durch laufende politische Wechsel weltweit ist dies nur noch andeutungsweise erkennbar, und einige Länder haben mittlerweile Nummern oberhalb von 200, d.h. nach den Kennzeichen für zwischenstaatliche Organisationen, zugewiesen bekommen: