In welchen Fällen müssen Sie bei Dunkelheit nur die Begrenzungsleuchten einschalten?

StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

Fassung des Inkrafttretens vom 09.04.2009. Zuletzt geändert durch: Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 18 S. 734, ausgegeben zu Bonn am 08. April 2009).

Hinweis der FAHRTIPPS-Redaktion: Die 46. Änderungsverordnung zur StVO, die am 01.09.2009 bereits in Kraft getreten war, wurde am 13.04.2010 vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund eines Rechtsmangels für nichtig erklärt und kommt nach dieser Auffassung nicht zur Anwendung. Gemäß BMVBW gilt also weiterhin die 45. Änderungsverordnung. Hier können Sie die angezeigte StVO-Version umschalten:

45. Änderungsverordnung

46. Änderungsverordnung

§ 17  Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. 

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren. 

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren. 

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. 

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden. 

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im Übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden. 

(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen. 

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden. 

Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.17-002 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Motorrad ist mit einem Nebelscheinwerfer ausgerüstet. Was müssen Sie hinsichtlich der Beleuchtung bei Nebel beachten?

Zum Abblendlicht darf zusätzlich der Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden

Es darf mit Standlicht allein gefahren werden

Anstatt des Abblendlichts kann der Nebelscheinwerfer benutzt werden

Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.17-005 / 3 Fehlerpunkte

Die Sicht ist erheblich behindert. Wann dürfen Sie Nebelscheinwerfer einschalten?

Bei Nebel

Bei Regen

Bei Schneefall

Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.17-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Beleuchtungseinrichtungen des Kraftfahrzeugs müssen wiederholt werden, wenn sie z.B. durch Anbaugeräte oder Ladungsträger verdeckt werden?

Rückfahrscheinwerfer und Arbeitsscheinwerfer

Schlussleuchten, Rückstrahler und Kennzeichenbeleuchtung

Blinker und Bremsleuchten

Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 59) wurde zuletzt aktualisiert am 29.07.2011

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In welchen Fällen müssen Sie bei Dämmerung oder Dunkelheit nur die begrenzungsleuchte einschalten?

In welchen Fällen müssen Sie bei Dämmerung oder Dunkelheit nur die Begrenzungsleuchten (Standlicht) einschalten? Parkst du außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen, dann muss das Standlicht eingeschaltet sein.

Wann müssen Sie Standlicht einschalten?

Wann ist das Standlicht zu verwenden? Das Standlicht muss immer dann eingeschaltet werden, wenn das Fahrzeug an Orten geparkt oder abgestellt wird, wo keine andere Beleuchtung diese kenntlich macht.

In welchen Fällen bei Dämmerung Standlicht einschalten?

In welchen Fällen müssen Sie bei Dämmerung oder Dunkelheit nur die Begrenzungsleuchten (Standlicht) einschalten?.
Wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen geparkt wird..
Beim Fahren auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung..

Wann Standlicht bei Dunkelheit?

Das Standlicht muss eingeschaltet werden, wenn das Auto steht und keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist, welche das Fahrzeug sichtbar macht. Gemäß § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist ein haltendes Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften immer mit eigener Lichtquelle zu beleuchten.

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