Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn ab 2022?
Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) der allgemeine gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Er lag zunächst bei 8,50 Euro brutto pro Stunde.
Zur ersten Erhöhung auf 8,84 Euro kam es am 1. Januar 2017. Am 1. Januar 2019 fand eine weitere Mindestlohnerhöhung statt. Ab diesem Zeitpunkt waren Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern mindestens 9,19 Euro Mindestlohn je geleisteter Arbeitsstunde brutto zu zahlen. Seit Beginn des Jahres 2020 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro je Stunde. Im Jahr 2021 stieg er zum Jahresanfang auf 9,50 Euro und zur Jahresmitte auf 9,60 Euro.
Ab 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro. Zur Jahresmitte 2022 soll er auf 10,45 Euro steigen. Die Bundesregierung könnte ihn zudem auf bis zu 12,00 Euro erhöhen. Medienberichten zufolge könnte das bereits im Sommer 2022 geschehen.
Wie wird der Mindestlohn berechnet?
Mit Hilfe des Mindestlohn-Rechners kann der individuelle Stundenlohn ermittelt werden, der dann mit dem Mindestlohn verglichen wird. Als Berechnungsgrundlage dienen die Arbeitsstunden pro Woche und das Bruttomonatsgehalt oder Bruttojahresgehalt, das in der Gehaltsabrechnung bzw. Lohnsteuerbescheinigung steht.
Berechnen lässt sich zudem das Bruttomonatsgehalt bzw. Bruttojahresgehalt mit Angabe des Stundenlohns und der wöchentlichen Arbeitsstunden.
Da Monate zum Teil unterschiedlich viele Arbeitstage haben, zahlreiche Arbeitnehmer dennoch jeden Monat denselben Lohn erhalten, zahlen Arbeitgeber häufig einen sogenannten verstetigten Monatslohn. Gebräuchlicher ist die Bezeichnung „festes Monatsgehalt“.
Bei einem Lohn nahe dem gesetzlichen Mindestlohn kann es dadurch in einzelnen Monaten zu dessen Unterschreitung kommen. Das droht gerade in Monaten mit überdurchschnittlich vielen Arbeitstagen wie etwa im August und September. Das Mindestlohngesetz verlangt die Zahlung des Mindestlohns je Zeitstunde im jeweiligen Monat. Mit der Möglichkeit eines Ausgleichs innerhalb von zwölf Kalendermonaten beinhaltet es jedoch eine Lösung: Danach muss das im Jahresmittel gezahlte Monatsgehalt mindestens dem Mindestlohn entsprechen.
Mit dem Mindestlohn-Rechner lässt sich das berechnen. Bei Angabe des Bruttojahresgehalts und der Arbeitszeit je Woche ermittelt er den Stundenlohn. Zudem zeigt er an, ob der Stundenlohn über oder unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
Die Berechnung enthält folgende Schritte: Zunächst wird die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit in einem Jahr berechnet. Dafür wird die wöchentliche Arbeitszeit mal 52 Wochen genommen und dann durch 12 Monate geteilt. Statt des sich bei 52 Wochen/12 Monate ergebenden Faktors von 4,33 wird in der Praxis der Faktor 4,35 verwendet. Dieser berücksichtigt einen geringfügig längeren Zeitraum und dadurch den Einfluss der einen Tag längeren Schaltjahre.
Die durchschnittlichen monatlichen Arbeitsstunden berechnen sich danach folgendermaßen: Wöchentl. Arbeitsstunden x 4,35 = monatl. Arbeitsstunden
Beispiel 38-Stunden-Woche:
38 x 4,35 = 165,3 Stunden/Monat
Hochgerechnet auf das Jahr ergibt sich eine jährliche Arbeitszeit von 165,3 x 12 = 1983,6 Arbeitsstunden
Beim ab 2022 geltenden Mindestlohn von 9,82 Euro je Arbeitsstunde muss das Bruttojahresgehalt demzufolge mindestens 9,82 Euro x 1983,6 = 19.478,95 Euro betragen.
Berechnung des Mindestlohns bei Teilzeit
Besonders großer Beliebtheit erfreut sich eine Teilzeit-Anstellung unter Eltern oder auch Studenten. Damit kann man Familie und Beruf beziehungsweise Studium und Beruf unter einen Hut bekommen. Auch wenn sie weniger Arbeitsstunden leisten, haben Teilzeitbeschäftigte die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte. Entsprechend gelten auch für Arbeitnehmer in Teilzeit identische Regeln zum Mindestlohn.
Mindestlohn bei Minijob berechnen
Gerade im Dienstleistungssektor und Handel sind Minijobs stark verbreitet. Für Minijobs auf 450-Euro-Basis gilt eine Verdienstgrenze, die bei monatlich 450 Euro liegt, weshalb die Bezeichnung ,,450-Euro-Job” das Gleiche meint. Da auch für geringfügige Beschäftigungen der Mindestlohn gilt, kann ein Arbeitgeber für diese keine zeitlich unbegrenzte Arbeit von seinem Arbeitnehmer verlangen.
Neben dem 450-Euro-Minijob gibt es den sogenannten kurzfristigen Minijob. Bei diesem darf mehr als 450 Euro im Monat verdient werden. Jedoch ist solche ein Minijob nur maximal drei Monate oder 70 Tage in einem Kalenderjahr zulässig.
Die bevorstehenden schrittweisen Mindestlohnerhöhungen führen zu Veränderungen der maximal zulässigen Arbeitszeiten. Da die Verdienstmöglichkeit von monatlich 450 Euro unverändert bleiben, der mindestens zu zahlende Stundenlohn aber steigt, müssen Arbeitnehmer dementsprechend kürzer beschäftigt werden.
2020 | 9,35 € je Stunde | 48,13 Stunden |
Jan. 2021 | 9,50 € je Stunde | 47,36 Stunden |
Juli 2021 | 9,60 € je Stunde | 46,36 Stunden |
Jan. 2022 | 9,82 € je Stunde | 45,82 Stunden |
Juli 2022 | 10,45 € je Stunde | 43,06 Stunden |
Während Sie also im Jahr 2020 mit 9,35 Euro/Std monatlich noch 48,13 Stunden arbeiten konnten, verkürzt sich die Arbeitszeit ab Juli 2022 pro Monat auf 43,06 Stunden bei dem dann geltenden Mindestlohn von 10,45 Euro/Std.
Weitere Informationen rund um das Thema Mindestlohn – auch darüber, wem er zusteht – liefert ein eigener Ratgeber.
Häufige Fragen und Antworten zum Mindestlohn-Rechner
Was kann auf den Mindestlohn angerechnet werden?
Bisher gibt es zwar dazu keine gesetzliche Regelung, aber folgende Vergütungen sind aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung auf den Mindestlohn anrechenbar:
- Allgemeine Tätigkeitszulagen: erhält jeder Arbeitnehmer für jede Arbeitsstunde.
- Aufwendungserstattungen vom Arbeitgeber: sollen zum Aufwendungsausgleich dienen und sind nur gültig, wenn Erstattungen Entgeltcharakter haben.
- Bedienungsgeld: nicht zu verwechseln mit dem Trinkgeld, denn es ist in den Preisen der Gaststätte enthalten und beinhaltet Kosten, die der Service verursacht.
- Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Gewinnbeteiligungen: sofern der Arbeitgeber diese auf die monatliche Lohnzahlung umlegen darf und entsprechend zahlt.
Dem Bundesarbeitsgericht zufolge sind Zahlungen anrechenbar, die der Arbeitgeber mit Rücksicht auf die tatsächliche Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers erbringt. Zahlungen aufgrund einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung, wie etwa Nachtzuschläge nach dem Arbeitszeitgesetz, darf der Arbeitgeber dagegen nicht anrechnen. (Urteil v. 25.05.2016, Az.: 5 AZR 135/16).
Welche Angaben sind für den Mindestlohn-Rechner erforderlich?
Mit dem Mindestlohnrechner kann sowohl der Stundenlohn als auch das Bruttomonatsgehalt sowie das Bruttojahresgehalt ermittelt werden. Für den Stundenlohn wird dabei lediglich das monatliche Bruttogehalt eingegeben, das Sie auf der Gehaltsabrechnung finden. Für die Berechnung des Monats- bzw. Jahresgehalts wird der Bruttostundenlohn benötigt. Das Ergebnis bei allen drei Berechnungen wird vom Mindestlohnrechner direkt mit dem aktuell geltenden Mindestlohn verglichen.