Aktualisiert: 26.09.2021, 10:21 | Lesedauer: 2 Minuten
Das ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme
Das ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme
Unterschied Erst- und Zweitstimme
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Berlin Bei der Bundestagswahl haben alle Wählerinnen und Wähler eine Erststimme und eine Zweitstimme. Wir erklären, was die Stimmen bedeuten.
- Bei der Bundestagswahl haben alle Wählerinnen und Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme
- Das legt das deutsche Wahlrecht so fest
- Wir erklären, warum beide Stimmen wichtig sind
Bei der Bundestagswahl hat jede und jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: die Erst- und die Zweitstimme. Über die Erststimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler per Direktwahl, welche oder welcher Abgeordnete des eigenen Wahlkreises in den Bundestag einzieht.
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Bundestagswahl: Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme
Jede Partei stellt bei der Bundestagswahl pro Wahlkreis nur einen Kandidaten oder eine Kandidatin auf. Auch parteilose Kandidaten können sich zur Wahl stellen. Der Kandidat, der in einem Wahlkreis am meisten Stimmen bekommt, zieht in den Bundestag ein – unabhängig davon, wie die Parteien bei der Wahl abschneiden. Wie viele Sitze diese im Parlament erhalten, entscheidet die Zweitstimme.
Sollte eine Partei bei der Bundestagswahl allerdings mehr Direktmandate erhalten, als ihr gemäß dem Verhältnis der Zweitstimmen Sitze im Bundestag zustehen, kommen die Überhangmandate ins Spiel. Denn jeder direkt gewählte Kandidat darf ins Parlament einziehen – falls nötig gibt es dann auch mehr Sitze, als der Partei laut Zweitstimmen zustehen würden. Diese zusätzlichen Plätze im Bundestag bezeichnet man als Überhangmandate
- Die Namen der Direktkandidaten sind in der linken Spalte des Stimmzettels in der Reihenfolge der Landeslisten aufgeführt.
- Danach folgen in alphabetischer Reihenfolge die Direktkandidaten von Parteien ohne Landeslisten und von Wählergruppen oder Einzelbewerbern, die für den jeweiligen Wahlkreis zugelassen wurden.
Die Reihenfolge ist übrigens nicht auf allen Stimmzetteln im Bundesgebiet gleich. Für jeden Wahlkreis werden eigene Stimmzettel gedruckt. Der Grund: In jedem der 299 Wahlkreise in Deutschland treten unterschiedliche Direktkandidaten an. Daraus folgt, dass es 299 unterschiedliche Stimmzettel-Versionen geben muss.
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Den Aufbau regelt Paragraf 30 des Bundeswahlgesetzes. Die Reihenfolge ist zunächst nach den Parteien bestimmt, die mit Landeslisten antreten, also nach der rechten Spalte des Stimmzettels.
Lesen Sie auch: Die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl im Vergleich
Ihre Reihenfolge richtet sich nach dem Ergebnis, das die Parteien bei der vergangenen Bundestagswahl in dem jeweiligen Land erzielt haben. Die übrigen Parteien sind in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Auch interessant: Diese Parteien treten zur Bundestagswahl 2021 an
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NTZ+ Paulas Nachrichten
Veröffentlicht: 24.08.2021
Am 26. September steht die Bundestagswahl an. Zum Mitreden ist es nützlich, vorher einige besondere Begriffe drauf zu haben. Hier werden sie erklärt.
Am Wahltag haben die Erwachsenen gleich zwei Stimmen. Das heißt, sie dürfen auf dem Wahlzettel zwei Kreuze verteilen. Das eine zählt als Erststimme, das in der anderen Spalte als Zweitstimme. Wichtig sind beide. Was vielleicht verwirrt: Die Zweitstimme ist noch ein bisschen wichtiger. Mit ihr entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für eine der verschiedenen Parteien auf dem Wahlzettel. Die Menge der Zweitstimmen bestimmt dann, wie viele Sitze eine Partei im Parlament bekommt. Meiste Zweitstimmen bedeutet also größte Partei-Gruppe im Bundestag. Das Kreuz für die Erststimme geht dagegen direkt an eine bestimmte Politikerin oder einen Politiker aus der Heimatregion. Das sind die Direktkandidaten. Wer die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis bekommt, kommt in den Bundestag. In der Regel gehören die Direktkandidaten einer Partei an, aber nicht immer. Insgesamt sind es 299. dpa