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Anträge und Formulare für das Kindergeld
19. Mai 2022
Beim Kindergeld handelt es sich um eine Leistung, die nur auf Antrag gewährt wird. Einerseits können sich die Formulare persönlich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit abgeholt werden, andererseits stehen diese auch Online zur Verfügung. Neben dem Kindergeldantrag selbst, gibt es weitere Vordrucke, die alle direkt online bearbeitet und abgespeichert werden können.
Beachten Sie: Obwohl ein Kindergeldanspruch grundsätzlich länger rückwirkend bestehen kann, wird das Kindergeld nur für die letzten sechs Monate vor Antragstellung ausgezahlt. Früher liegende Zeiträume verfallen. Der Antrag sollte also schnellstmöglich gestellt werden!
- Hinweise zum Kindergeldantrag
- Vordrucke für das Kindergeld
- Kindergeld Formulare in anderen Sprachen
- Wo Sie die Formulare abgeben
- Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Hinweise zum Kindergeldantrag
Zwingend muss die Steuer-Identifikationsnummer des Antragstellers sowie des berechtigten Kindes im Formular kg1 und der Anlage Kind zu kg1 angegeben werden! Bitte denken Sie daran, zu jedem Kindergeldantrag eine Anlage Kind mit abzugeben, damit die Bearbeitungsdauer nicht unnötig verzögert wird.
Wichtig: Beim Antrag auf Kindergeld (kg1) muss immer eine Anlage Kind mit abgegeben werden. Beide Formulare finden Sie weiter unten hier auf der Seite. Sollten Sie den Antrag für ein weiteres Neugeborenes stellen, so muss ein allgemeiner Antrag kg1 mit der Anlage Kind zu kg1 abgegeben werden. Das Antragsformular “für ein weiteres Neugeborenes” ist nicht mehr gültig.
Detaillierte Informationen zum Vorgehen und worauf Sie bei der Beantragung des Kindergeldes achten müssen finden Sie unter Kindergeldantrag – So beantragen Sie das Kindergeld.
Vordrucke für das Kindergeld
Nachfolgend finden Sie die amtlichen Kindergeld Formulare. Die Formulare in anderen Sprachen finden Sie direkt unter dieser Tabelle.
Antrag auf Kindergeld – (kg1 allgemein) | 1010 kB |
Anlage Kind zu Kindergeldantrag kg1 (KG1-AnK) | 1022 kB |
Anlage Kind zu Kindergeldantrag kg1 (KG1-AnEU) | 1260 kB |
Kindergeldantrag Vollwaisen – KG 1a | 1390 kB |
Antrag auf deutsches Kindergeld im Ausland – KG 51 | 1285 kB |
Antrag auf Kindergeld für Rentner und Waisen mit Auslandswohnsitz – KG 51R | 652 kB |
Lebensbescheinigung für das Kindergeld – KG 3b | 574 kB |
Erklärung zu den Verhältnissen eines volljährigen Kindes mit Behinderung – KG 4e | 621 kB |
Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen eines volljährigen Kindes mit Behinderung – KG 4f | 613 kB |
Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen der Partnerin oder des Partners eines volljährigen Kindes mit Behinderung – KG 4g | 594 kB |
Bescheinigung für das Kindergeld über das Vorliegen einer Behinderung – KG 4i | 550 kB |
Bescheinigung für das Kindergeld über unbedingt erforderliche Betreuungsleistungen – KG 4k | 560 kB |
Bescheinigung für das Kindergeld zum möglichen Umfang der Erwerbstätigkeit – KG 4l | 551 kB |
Bescheinigung für das Kindergeld über die Notwendigkeit der ständigen Begleitung – KG 4m | 551 kB |
Schulbescheinigung für das Kindergeld – KG 5a | 275 kB |
Erklärung zum Ausbildungsverhältnis – KG 5b | 599 kB |
Erklärung zu den Verhältnissen eines volljährigen Kindes – KG 5d | 618 kB |
Erklärung zur Hochschulausbildung – KG 7e | 1160 kB |
Erklärung für ein Erkranktes Kind – KG 9a | 1250 kB |
Erklärung für ein Praktikum – KG 10 | 1270 kB |
Erklärung für ein Kind ohne Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz – KG 11a | 496 kB |
Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes (Abzweigungsantrag) – KG 11e | 390 kB |
Veränderungsmitteilung – kg45 | 632 kB |
Lesen Sie auch: Kindergeld für volljährige Kinder, Kindergeld in Ausbildung, Kindergeld beim Praktikum und Kindergeld für Behinderte.
Kindergeld Formulare in anderen Sprachen
Die Bundesagentur für Arbeit bietet die Antragsformulare für das Kindergeld auch in anderen Sprachen an, womit die Beantragung für ausländische Antragsteller wesentlich vereinfacht wird. Derzeit werden die Formulare in den folgenden Sprachen zur Verfügung gestellt:
Wird in diesem Zusammenhang häufig gelesen:
- Kindergeldanspruch
- Kindergeld für Ausländer
Für weitere Fragen und Informationen stehen Ihnen auch die Mitarbeiter der Familienkassen sowie der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Ausführliche Informationen zum Thema unter Kindergeld.
Wo Sie die Formulare abgeben
Bitte geben Sie die ausgefüllten Kindergeld Formulare für Ihren Kindergeldantrag bei der für Sie zuständigen Familienkasse ab:
- Familienkasse Baden-Württemberg
- Familienkasse Bayern
- Familienkasse Berlin
- Familienkasse Brandenburg
- Familienkasse Bremen
- Familienkasse Hamburg
- Familienkasse Hessen
- Familienkasse Mecklenburg-Vorpommern
- Familienkasse Niedersachsen
- Familienkasse Nordrhein-Westfalen
- Familienkasse Rheinland-Pfalz
- Familienkasse Saarland
- Familienkasse Sachsen
- Familienkasse Sachsen-Anhalt
- Familienkasse Schleswig-Holstein
- Familienkasse Thüringen
Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Welche Formulare für Kindergeld ab 18?
Je nach Situation des volljährigen Kindes müssen folgende Formulare zusätzlich zum Kindergeldantrag eingereicht werden: Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung, Praktikumsbescheinigung oder die Mitteilung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatz.
Welche Formulare für Kindergeld?
Der Antrag auf Kindergeld (kg1) und die Anlage Kind sind grundsätzlich für den Kindergeldantrag erforderlich, für volljährige Kinder müssen weitere Bescheinigungen wie Ausbildungs- oder Schulnachweise abgegeben werden. Für Kinder mit Behinderung kommen andere Formulare dazu, wie bspw. ärztliche Bescheinigungen über die vorliegende Behinderung des Kindes, die Notwendigkeit der persönlichen Betreuung durch die Eltern oder den möglichen Umfang einer Erwerbstätigkeit.
Wie stelle ich Antrag auf Kindergeld?
Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Die erforderlichen Formulare sind hauptsächlich der Antrag auf Kindergeld (kg1) und die Anlage Kind, für volljährige Kinder müssen weitere Bescheinigungen wie Ausbildungs- oder Schulnachweise abgegeben werden. Der Antrag sollte zeitnah nach Geburt des Kindes erfolgen, um eine schnellstmögliche Kindergeldzahlung zu erhalten.