Wo müssen sie mit plötzlich auftretenden Gefahren Situation rechnen?

Fahrradfahrer müssen sich auch an die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Genauso wie Auto- oder Motorradfahrer sind sie an Verkehrsregeln gebunden.

So wissen zum Beispiel nicht viele Fahrradfahrer, dass sie auch angehalten sind, auf der rechten Seite zu fahren. Behindern Sie den Verkehr, weil sie auf der falschen Seite des Fahrradweges fahren, kann Ihnen auch als Radfahrer ein Bußgeld drohen.

Welche Verstöße bei der Straßenbenutzung mit dem Fahrrad laut Bußgeldkatalog wie streng geahndet werden können, erklären wir in diesem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

  • Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner für die richtige Benutzung der Wege für Fahrräder
    • FAQ: Straßenbenutzung mit dem Fahrrad
    • Unterwegs mit dem Fahrrad: Regeln im Straßenverkehr
      • Wann darf ich auf dem Radweg fahren?
      • Radfahren auf dem Gehweg
    • Auf der Straße fahren
      • Bußgeld und Verkehrsregeln: Mit dem Fahrrad auf der sicheren Seite

FAQ: Straßenbenutzung mit dem Fahrrad

Ist die Straßenbenutzung für Radfahrer gesetzlich geregelt?

Ja, auch für Radfahrer ist in der StVO definiert, wie und wann sie eine Straße benutzen dürfen bzw. müssen.

Wann darf die Straße mit dem Rad befahren werden?

Grundsätzlich muss mit dem Fahrrad immer die Straße befahren werden, sofern kein Radweg vorhanden ist. Bei einem amtlich ausgewiesenen Radweg besteht Benutzungspflicht für diesen.

Drohen Bußgelder von den Regelungen zur Straßenbenutzung nicht beachtet werden?

Ja, Bußgelder bzw. Verwarnungsgelder sind möglich, wenn sich Radfahrer nicht an die Bestimmungen der StVO halten. Mehr zu den möglichen Sanktionen finden Sie hier.

Unterwegs mit dem Fahrrad: Regeln im Straßenverkehr

Die Verkehrsregeln für Fahrradfahrer sind in der StVO festgeschrieben. Dabei bestimmt das Regelwerk nicht nur Paragraphen für Kraftfahrzeugführer, sondern auch für Fußgänger und Radfahrer. Die Regeln für Radfahrer gibt es deshalb, weil ein Fahrrad laut Straßenverkehrsordnung (StVO) zu den Fahrzeugen zählt.

Wann darf ich auf dem Radweg fahren?

Grundsätzlich müssen Sie als Fahrradfahrer auf der Fahrbahn, also der Straße, fahren. Das liegt daran, dass Räder, wie bereits erwähnt, zu den Fahrzeugen gehören. Doch nicht überall können Sie mit dem Rad auf der Straße fahren.

Laut Verkehrsregeln müssen Sie mit dem Rad auf Radwege ausweichen, sofern diese vorhanden sind. Die sogenannten benutzungspflichten Radwege sind mit einem Verkehrszeichen versehen, welches ein Fahrrad auf blauem Grund zeigt. Fahren Sie an einem Verkehrszeichen mit Rad vorbei, müssen Sie den Radweg benutzen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie denken, dass die Straße besser geeignet wäre.

Die Fahrrad-Verkehrsregeln besagen, dass ein Radweg in beide Richtungen benutzungspflichtig ist. Das bedeutet, dass Sie hier auch mit Gegenverkehr rechnen müssen.

Auf Radwegen, die von einem Verkehrsschild mit einem Fahrrad darauf angekündigt werden, dürfen sich keine Fußgänger befinden. Zudem sind auch Inline-Skater, Motorräder und Autos auf dem Radweg verboten.

Das Fahrrad in der StVO

Ebenfalls mit einem Verkehrsschild versehen, auf dem ein Rad abgebildet ist, sind Radfahrstreifen. Diese befinden sich auf der Höhe der Straßen. Zudem sind sie mit einer weißen durchgezogenen Linie markiert.

In den Regeln für Radfahrer finden sich auch Vorschriften für andere Radwege. Diese sind nicht mit einem Schild gekennzeichnet. Je nach Bundesland bzw. Stadt oder Gemeinde verlaufen sie neben einem Gehweg und sind meist in einer anderen Farbe hervorgehoben. Häufig erkennen Sie diese Radwege daran, dass sich ein aufgemaltes Fahrradsymbol auf ihnen befindet.

Ein weiteres Verkehrszeichen mit einem Rad zeigt laut StVO den getrennten Rad- und Gehweg an. Zusätzlich zum Fahrradsymbol zeigt das Schild eine Mutter mit Kind. Beide Symbole sind mit einem Trennstrich versehen. Die Fahrrad-Regeln besagen hierbei, dass Radfahrer nicht auf den Gehweg ausweichen dürfen. Selbst, wenn der Fahrer nur für die kurze Zeit eines Überholvorgangs diesen Weg befährt, handelt er gesetzeswidrig.

Ein weiteres Verkehrsschild mit Fahrrad darauf unterscheidet sich nur leicht vom getrennten Rad- und Gehweg. Im Gegensatz zu diesem verläuft der Trennstrich von links nach rechts. Dieses Zeichen symbolisiert laut StVO, dass Radfahrer auch in diesem Falle nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen. Sie teilen sich einen Weg mit den Fußgängern.

Die Regeln für das Fahrrad besagen laut StVO, dass Radfahrer zwar klingeln dürfen, damit Fußgänger Platz machen, dennoch müssen sie solange warten, bis die Passanten zur Seite gegangen sind. Das bedeutet, dass Sie im Rahmen der Fahrrad-Verkehrsregeln immer Vor- und Rücksicht in Bezug auf Fußgänger walten lassen müssen.

Radfahren auf dem Gehweg

Fahrer sollten die Verkehrszeichen für das Fahrrad beachten

Bereits seit über zehn Jahren ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten. Das Verkehrsschild zeigt kein Fahrrad, sondern eine Mutter mit ihrem Kind. Auch dieses Verkehrzeichen besitzt einen blauen Grund.

Laut Verkehrsregeln für Radfahrer ist die Gefahr, dabei Passanten zu gefährden, zu hoch. Zudem steigt bei Ausfahrten und Einmündungen noch einmal das Risiko eines Unfalls. Sollten Sie dennoch mit Ihrem Rad auf dem Gehweg unterwegs sein und es kommt vor einer Ausfahrt zu einem Vorfall mit einem Auto, bekommt der Radfahrer oftmals die alleinige Schuld per Gericht zugesprochen

Das Gehwegsymbol lässt sich aber noch erweitern. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie ein Zusatzschild darunter erkennen, auf dem ein Rad und das Wort „frei“ abgebildet sind. Hier ist das Radfahren auf dem Gehweg zwar erlaubt, aber keine Pflicht.

Sind Sie mit dem Fahrrad auf dem Gehweg unterwegs, müssen Sie folgende Regeln beachten:

  • Es gilt Schrittgeschwindigkeit (auch in Fußgängerzonen).
  • Befinden sich zu viele Passanten auf dem Gehweg, müssen Sie absteigen und das Rad schieben.
  • Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Sie haben immer Vorrang.

Wie lange dürfen Kinder mit dem Fahrrad laut StVO auf dem Gehweg fahren? Im Gegensatz zu den normalen Regelungen zum Fahrradfahren auf dem Gehweg, dürfen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Weg fahren. Bis zum 10. Lebensjahr haben sie noch die Wahl zwischen dem Geh- und dem Radweg. Danach gelten für die gleichen Verkehrsregeln wie für ältere Radfahrer.

Auf der Straße fahren

Auf der Fahrbahn gibt es keine Verkehrszeichen mit einem Fahrrad darauf. Ob Sie auf der Straße fahren dürfen, wissen Sie spätestens, wenn sich kein Radweg für das Rad laut StVO neben der Straße befindet. Hier müssen Sie bestimmte Abstände beachten.

An parkenden Autos sollten Sie einen Abstand von 1 m einplanen, damit Sie nicht plötzlich von einer geöffneten Tür erwischt werden. Ansonsten müssen Sie etwa 80 cm zu Fahrzeugen Abstand einhalten. Diese Werte beziehen sich auf den Abstand vom Bordstein zum Lenkerende.

Bußgeld und Verkehrsregeln: Mit dem Fahrrad auf der sicheren Seite

Sollten die Verkehrsschilder mit dem Fahrrad-Symbol nicht anderes zeigen, sind Radfahrer laut StVO in der Pflicht, das Rechtsfahrgebot einzuhalten. Das bedeutet, dass sie auch auf die richtige Straßenseite achten müssen. Ausnahmen bilden hier Verkehrsschilder, auf denen ein Rad und das Wort „frei“ zu sehen sind. Ist das Schild auf der linken Seite angebracht, dürfen Sie auch dort fahren.

Weitere Informationen zum Rechtsfahrgebot für Radfahrer finden Sie in diesem Video:

Video: Das müssen Sie zum Rechtsfahrgebot auf dem Fahrrad wissen.

Zudem ist das Freihändig-Fahrrad-Fahren verboten. Dadurch wird die Verkehrssicherheit enorm gefährdet, da es passieren kann, dass Sie in einer plötzlich auftretenden Gefahrensituation Ihre Hände nicht rechtzeitig am Lenker haben. Aus diesem Grund kostet das ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro.

Fahren Sie gesetzeswidrig auf der Straße können Sie ein Bußgeld mit dem Fahrrad erlangen

Sollten Sie den beschilderten Radweg nicht benutzen, kostet dies ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro, bei einer Behinderung 25 Euro und bei einer Gefährdung 30 Euro. Kommt es zudem zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld auf 35 Euro.

Radfahrer, die den beschilderten Radweg in einer falschen Richtung befahren, müssen mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen, bei einer Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall oder einer Sachbeschädigung 35 Euro. Auch das Nebeneinanderfahren wird so geahndet.

Fahren Sie unerlaubt als Radfahrer auf dem Gehweg, müssen Sie 55 Euro zahlen. Missachten Sie das Rechtsfahrgebot, beginnt das Bußgeld bei 15 Euro. Bei einer Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall kommt es zu höheren Bußen: 20, 25 und 30 Euro.

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Was gilt bei der Straßenbenutzung für Fahrradfahrer?

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5 Kommentare

  1. Kasta sagt:

    13. August 2016 um 15:45 Uhr

    Auf vier wichtige Fragen gibt der Text keine Antwort. Das sollten Sie unbedingt nachholen, weil die Fragen die tagtägliche Praxis betreffen.

    Radfahrwege sind beliebte Autoparkplätze. Vor allem die Radfahrspuren direkt auf der Straße sehen Autofahrer als Parkplätze an. Was soll ein Radfahrer tun, wenn der Radweg blockiert ist, er aber weder auf dem Fußweg noch auf der Straße fahren darf, weil das Schild die Benutzung des Radwegs vorschreibt?

    Die Polizei kümmert sich i.d.R nicht um Autos, die auf Radwegen parken. Radfahrende Polizisten auch nicht. Die weichen auf den Fußweg aus und fahren dort weiter. Auch Fahrradpolizisten fahren oft auf der falschen Seite, weil die Überqueren einer mehrspurigen Straße äußerst zeitaufwändig ist. Auch Fahrradpolizisten halten sich nicht immer an die hier aufgeführten Regeln. Warum müssen normale Radfahrer sich dann also daran halten?

    Das ist ein komischer Satz: „Ansonsten müssen Sie etwa 80 cm zu Fahrzeugen Abstand einhalten. Diese Werte beziehen sich auf den Abstand vom Bordstein zum Lenkerende.“ Was denn nun? Abstand vom Bordstein oder abstand vom Fahrzeug? Was tut denn ein Fahrzeug auf dem Gehweg anderes, als dort parken? Logischerweise müsste dann doch der Abstand von einem Meter gelten? Oder?

    Nehme ich mal an, dass gemeint ist, dass ein Radfahrer generell einen Abstand von 80 Zentimetern vom Bordstein halten soll: Das ist doch völlig wirklichkeitsfremd — und ein wirklichkeitfremdes Gesetz ist wirkungslos und dürfte auch nicht bestraft werden. Wenn ein Radfahrer 80 Zentimeter zur Bordsteinkante (Abstand vom Bordstein zum Lenkerende) hält, dann hupen ihn entweder die Autofahrer dauernd an und zeigen den Stinkefinger, oder sie überholen in einem Abstand von 10 bis zwanzig Zentimetern. Das ist ein Abstand, den man als Radfahrer schon sehr bedrohlich findet. Fährt man dann dichter an den Bordstein, um sich der Gefahr nicht auszusetzen, riskiert man ein Bußgeld. Die drängelnden Autofahrer kommen dagegen ohne Konsquenzen davon.

    Wie verhält man sich in so einer Situation als Radfahrer zwischen Bedrohung und Gesetzesverstoß?

    Kasta Bort

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      15. August 2016 um 9:04 Uhr

      Hallo Kasta,
      vielen Dank für Ihre Nachricht! Ihre Anregungen zum Text versuchen wir zu berücksichtigen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  2. ralf.t. sagt:

    12. Oktober 2017 um 16:24 Uhr

    „An parkenden Autos sollten Sie einen Abstand von 1 m einplanen, damit Sie nicht plötzlich von einer geöffneten Tür erwischt werden. Ansonsten müssen Sie etwa 80 cm zu Fahrzeugen Abstand einhalten. Diese Werte beziehen sich auf den Abstand vom Bordstein zum Lenkerende.“

    Wo müssen sie mit plötzlich auftretenden gefährlichen Situation rechnen Oh?

    Wo müssen Sie mit plötzlich auftretenden gefährlichen Situationen rechnen? In diesen Situationen solltest du die Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit sein. Hier kannst du zuvor nicht auf die Fahrbahn einsehen und weißt somit auch nicht, was hinter der Bergkuppe geschieht.

    Wann kann es hier zu einer gefährlichen Situationen kommen wenn die Radfahren auf meine Fahrbahn wechseln?

    Dann kannst du ungehindert weiterfahren und eine gefährliche Situation wird vermieden. Deswegen musst du abbremsen, um ausreichend Abstand zu ihm halten zu können. Der Radweg endet, weswegen der Fahrradfahrer wahrscheinlich auf die Straße wechseln wird.

    Wie kann es hier zu einer gefährlichen Situation kommen Fahrrad?

    Wann kann es hier zu einer gefährlichen Situation kommen?.
    Wenn ich unvermindert weiterfahre..
    Wenn der Radfahrer am Ende des Radweges anhält..
    Wenn der Radfahrer auf meine Fahrbahn wechselt..

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