Wie viel darf man als hartz4 empfänger dazu verdienen

Bedürftige

Hartz-4-Zuver­dienst: Wie hoch darf er sein?

© Quelle: Persson/gettyimages.de

Viele Menschen, die Hartz IV beziehen, arbeiten – entweder in einem Mini-Job oder sie gehen Gelegen­heits- und Nebenjobs nach. Hartz IV erhalten aber auch sogenannte Aufstocker. Das sind Arbeit­nehmer, die in Vollzeit arbeiten, deren Löhne oder Gehälter aber so gering sind, dass sie davon allein nicht leben können. Für das Arbeiten neben dem Hartz-IV-Bezug gibt es aber finan­zielle Grenzen. Wir zeigen, wie viel man neben Hartz IV verdienen darf.

Wer beim Jobcenter die Grund­si­cherung für Arbeit­su­chende beantragt, auch Hartz 4 oder Arbeits­lo­sengeld II genannt, muss alle Arten von Einnahmen angeben, die sie oder er erzielt. Auch wer über Vermögen verfügt, muss dieses in seinem Antrag auf Hartz 4 angeben. Aus diesen Werten und anderen Faktoren ermitteln die Jobcenter dann, ob jemand bedürftig ist und, falls ja, wie hoch die staat­liche Leistung ist, die ihr oder ihm zusteht. Die Angaben, die jemand in seinem Antrag auf Hartz 4 macht, dürfen die Jobcenter übrigens mittels elektro­ni­scher Daten­ab­gleiche überprüfen.

Muss man einen Mini- oder Nebenjob beim Jobcenter anmelden?

Deshalb muss man angeben, wenn man einen Antrag auf Hartz 4 stellt, dass man einen Mini-Job oder eine andere Arbeit ausübt. Wer während seines Hartz-4-Bezuges einen Job nebenher antreten möchte, muss dies dem Jobcenter vor Beginn der Tätigkeit melden. Das ist wichtig, um dem Jobcenter nicht den Eindruck zu vermitteln, man habe der Behörde etwas verschwiegen.

Muss man beim Jobcenter einen einma­ligen Zuver­dienst anmelden?

Ja. Auch einen einma­ligen Zuver­dienst müssen Hartz 4-Empfänger beim Jobcenter angeben. Dabei sollten Hilfebedürftige mit dem Sachbe­ar­beiter zugleich klären, wie das Einkommen auf die Leistung aufge­teilt wird.

Hartz 4 und anrechen­bares Einkommen: Berücksich­tigen die Jobcenter das Einkommen der Bedarfs­ge­mein­schaft?

Wer mit anderen zusam­men­wohnt und Hartz 4 bezieht, lebt „automa­tisch“ mit ihnen in einer Bedarfs­ge­mein­schaft. Das können zum Beispiel Ehegatten, Leben­s­partner oder unver­hei­ratete Kinder sein, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Jobcenter überprüfen das Einkommen und Vermögen aller in einer Bedarfs­ge­mein­schaft Lebenden und berücksich­tigten es, um die Höhe der staat­lichen Leistung zu berechnen.

Arbeits­lo­sengeld II: Welcher Grund­frei­betrag gilt bei Hartz 4?

Von Arbeitsein­kommen dürfen Hartz-4-Empfänger einen bestimmten Betrag behalten, dieser wird nicht auf ihre Leistungen angerechnet. Dabei liegt der Grund­frei­betrag bei mindestens 100 Euro brutto pro Monat. Darin fließen Absetz-Beträge für die Riester-Rente sowie eine Pauschale für private Versi­che­rungen ein.

Verdienen Hartz-4-Empfänger monatlich zwischen 100 Euro und 1.000 Euro, dürfen sie zusätzlich zum Grund­frei­betrag von 100 Euro noch einmal 20 Prozent ihres Einkommens behalten. Wer mehr als 1.000 Euro pro Monat verdient, kann noch einmal zehn Prozent für sich behalten. Die Grenze liegt bei 1.200 Euro und bei 1.500 Euro für dieje­nigen, die mit einem Kind unter 18 Jahren zusam­men­leben.

Insgesamt kann ein Hartz-4-Empfänger je nach Verdiensthöhe 300 Euro pro Monat von seinem Einkommen behalten. 330 Euro ist es für denje­nigen, der mit einem minderjährigen Kind in einer Bedarfs­ge­mein­schaft lebt.

Erhöhen Fahrkosten den Grund­frei­betrag bei Hartz 4?

„Ist die Strecke zur Arbeit zum Beispiel sehr lang, können hohe KfZ-Kosten anfallen und damit kann auch ein höherer Grundfreibetrag entstehen“, erklärt der Duisburger Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Conradis von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Hohe Fahrtkosten führen aber nur dann zu einem höheren Grundfreibetrag, wenn man mehr als 400 Euro im Monat verdient.

Hartz 4 und Nebentätigkeit: Wird die Fahrt­kos­ten­er­stattung auf die Grund­si­cherung angerechnet?

Wer als Hartz-IV-Empfänger nebenher arbeitet und mit seinem Auto während der Arbeit häufiger lange Strecken zurücklegt, bekommt von seinem Arbeit­geber manchmal eine Erstattung für diese Fahrt­kosten gezahlt. Diese Fahrt­kos­ten­er­stattung darf das Jobcenter nicht auf das Hartz IV anrechnen, wenn die Fahrten im Auftrag des Arbeit­gebes erfolgen. Das hat das Sozial­ge­richt Dortmund vom 4. April 2016 entschieden (AZ: S 31 AS 2064/14).

Die vom Arbeit­geber gezahlten Fahrt­kosten seien keine anrech­nungsfähige Einnahme des Mannes. Denn die Fahrt­kos­ten­pau­schale wirke sich nicht auf das Einkommen zum Lebens­un­terhalt selbst aus. Sie gleiche vielmehr nur die vom Arbeit­geber veran­lassten Unkosten des Mannes aus, so das Gericht.

Was zählt zum Einkommen?

Folgende Arten von Einkommen berücksich­tigen die Jobcenter bei der Berechnung der Grund­si­cherung für Arbeit­su­chende: Entgelte aus selbstständiger und nicht­selbstständiger Arbeit, Lohnnach­zah­lungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Arbeits­lo­sengeld I, Krankengeld, Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt, Unter­halts­vor­schuss, Renten, Steue­r­er­stat­tungen, Erstattung der Strom­kosten wenn diese nicht aus dem Hartz-IV-Regelsatz bestritten wurden. Außerdem zählen Pacht- und Mietein­nahmen zum Einkommen ebenso wie Kapital- und Zinserträge oder beispiels­weise Gewinne aus Lotterien.

Seit August 2016 zählt Einkommen in Geldeswert nicht mehr als Einkommen. Gewinnt man zum Beispiel in der Lotterie einen Sachpreis, wird dieser nicht mehr als Einkommen angerechnet. Aber der Sachpreis könnte als Vermögen gewertet werden, wenn man durch ihn die Freigrenze, die bei Vermögenswerten gilt, überschreitet.

Wird Trinkgeld auf Hartz IV angerechnet?

Wer in der Gastro­nomie arbeitet, bekommt zusätzlich zu seinem Lohn meist Trinkgeld. Von diesem Zuver­dienst haben Hartz-IV-Bezieher, die nebenbei kellnern, aller­dings nichts. Trink­gelder können ihnen mindernd auf ihre Sozial­leis­tungen angerechnet werden. Das hat das Sozial­ge­richt Landshut am 27. September 2017 entschieden (AZ: S 11 AS 261/16).

Geklagt hatte eine Hartz-IV-Empfängerin, die kellnert und pro Monat rund 25 Euro Trinkgeld bekommt. Als das Jobcenter diesen Betrag als Einkommen anrechnete, klagte sie. Das Gericht gab aller­dings dem Jobcenter Recht. Trinkgeld gelte als anrechen­barer Arbeitslohn.

Hartz IV und Minijob: Welche Regeln gelten?

Unter den Begriff „geringfügige Beschäftigung“ fallen vor allem Minijobs mit einer Verdienstgrenze von bis zu 450 Euro. Bis zu dieser Grenze müssen Minijobber weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen. Ihr Arbeitgeber muss sie bei der Minijobzentrale anmelden und kann Rentenversicherungsbeiträge für sie abführen, wenn sie die Arbeitnehmer das möchten.

„Vom Einkommen aus einem Mini-Job von 450 Euro dürfen Hartz IV-Empfänger den Grund­frei­betrag von 100 Euro und zusätzlich 20 Prozent behalten, also insgesamt 170 Euro“, sagt Rechts­anwalt Dr. Wolfgang Conradis. Wer weniger verdient, hat einen entspre­chend reduzierten Grund­frei­betrag.

Rechnet das Jobcenter Einnahmen aus Nebenjobs von Jugend­lichen auf Hartz IV an?

Hier sind die Regeln mit denen identisch, die bei Erwach­senen greifen. Also auch der Verdienst aus Schülerjobs wird auf das Sozialgeld angerechnet. Schülerinnen und Schüler, die in den Ferien arbeiten wollen, dürfen dies bis zu vier Wochen lang tun und maximal 1.200 Euro verdienen. Der Grund­frei­betrag liegt wie bei Erwach­senen (siehe oben).

Hartz 4: Anrechnen des Einkommens aus einem Ehrenamt?

Auch die Aufwands­entschädigung, die man für eine ehren­amt­liche Tätigkeit bekommen kann, muss man beim Jobcenter angeben, denn auch dieser Verdienst zählt zum Einkommen.

Hartz 4: Rechnet das Jobcenter Einnahmen aus einem Ein-Euro-Job an?

Der offizielle Name der „Ein Euro-Jobs“ lautet „Arbeits­ge­le­gen­heiten mit Mehrauf­wands­entschädigung“. Darunter fallen Arbeiten, die Hartz-4-Empfänger meist im kommu­nalen Bereich oder bei Wohlfahrtsverbänden leisten. Für jede dieser Arbeits­stunden erhalten Bezieher ein geringes Entgelt, mindestens einen Euro. „Das Entgelt aus einem Ein-Euro-Job zählt nicht zum Einkommen, Hartz IV-Empfänger dürfen dieses Einkommen zusätzlich zu ihrer Grund­si­cherung behalten“, sagt Dr. Conradis.

Wird Betriebs­ver­pflegung immer als Einkommen angerechnet?

Wenn ein Arbeit­geber Betriebs­ver­pflegung anbietet, rechnen die Jobcenter diese in der Regel als Einkommen an. Das ist aller­dings nur erlaubt, wenn die Arbeit­nehmer sie auch verzehren. Andern­falls würde in die Entschei­dungs­freiheit des Betrof­fenen unzulässig einge­griffen werden, hat das Sozial­ge­richt Berlin entschieden (Urteil vom 23. März 2015, AZ: S 175 AS 15482/14).

In dem Fall arbeitete eine Frau als Verkäuferin bei einem Betrieb für Fleisch- und Wurst­waren. Als Aufstockerin erhielt sie zusammen mit ihrem Kind Hartz 4. Auf den ALG II-Anspruch rechnete das Jobcenter aller­dings nicht nur das ausge­zahlte Einkommen, sondern auch eine Pauschale für die Pausen­ver­pflegung an. Diese stellte der Arbeit­geber seinen Angestellten zur Verfügung.

Dagegen klagte die Frau. Sie wies darauf hin, dass sie die zur Verfügung gestellten Speisen gar nicht gegessen habe. Aus gesund­heit­lichen Gründen habe sie viel abgenommen und sehr auf ihre Ernährung geachtet. Dass trotzdem eine Pauschale angerechnet werde, verletze sie in ihren Persönlich­keits­rechten.

Das Gericht gab ihr Recht: Unter Beachtung des Selbst­be­stim­mungs­rechts und der allge­meinen Handlungs­freiheit der Leistungs­be­zieher könne eine Anrechnung von Verpflegung nur erfolgen, wenn sie auch tatsächlich verzehrt werde. Rechne das Jobcenter einfach grundsätzlich an, sei die grund­rechtlich geschützte Entschei­dungs­freiheit betroffen.

Geldge­schenke für Kinder und Jugend­liche: Werden sie auf die Hartz-IV-Leistung angerechnet?

Jobcenter rechnen Geldge­schenke an Kinder und Jugend­lichen nicht auf das Arbeits­lo­sengeld II an. Das Geld, das Kinder und Jugend­liche zum Beispiel aus Anlass ihrer Kommunion, ihrer Kommunion oder ihrer Jugend­weihe von ihrer Verwandt­schaft bekommen, dürfen sie behalten. Aller­dings liegt die Grenze für solche Geldge­schenke bei 3.100 Euro. Außerdem ist wichtig, dass die Schenkung zweck­ge­bunden ist. Das heißt: Wenn Verwandte und Bekannte Geld überweisen, sollten sie deutlich machen, dass es sich um ein Geschenk zu einem der genannten Anlässe handelt.

Hartz IV: Rechnet das Jobcenter Trinkgeld auf die Grund­si­cherung an?

Im März 2016 hat das Sozial­ge­richt Karlsruhe entschieden, dass Jobcenter Trink­gelder nicht auf Hartz-IV-Leistungen anrechnen dürfen - wenn das Trinkgeld etwa zehn Prozent der Hartz-IV-Leistungen oder einen monat­lichen Betrag von 60,00 Euro nicht übersteige (AZ: S 4 AS 2297/15).

Hartz IV: Welches Einkommen berücksich­tigen die Jobcenter nicht?

Es gibt bestimmte Einkom­mens­arten, die die Jobcenter nicht auf die Grund­si­cherung für Arbeit­su­chende anrechnen. Einige Beispiele: Wer monatlich Einnahmen von maximal 10,00 Euro erzielt, darf das Geld behalten, die Jobcenter rechnen es nicht auf die Hartz-IV-Leistung an. Auch bestimmte Arten von Renten zählen die Jobcenter nicht zum Einkommen, darunter Renten nach dem Bundes­ver­sor­gungs­gesetz.

Datum 27.05.2018Autor ime/dpa/red

Datum 27.05.2018Autor ime/dpa/red

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Wie viel darf ich bei Hartz 4 dazuverdienen 2022?

Wie viel Geld darf ich bei Bezug von Hartz 4 dazuverdienen? Für die meisten ALG-2-Empfänger ist die Frage von Bedeutung, wie hoch ihr Hartz-4-Zuverdienst sein darf. Grundsätzlich liegt die Grenze beim Einkommen für Erwerbstätige bei 1.200 Euro brutto. Für Personen mit Kind erhöht sich die Summe auf maximal 1.500 Euro.

Was dürfen Hartz 4 Empfänger dazuverdienen?

100 Euro darf jede Person, die Leistungen vom Jobcenter nach SGB II bezieht (Arbeitslosengeld II), als Grundfreibetrag dazuverdienen, ohne dass das Geld auf die bezogenen Leistungen angerechnet wird.

Wie hoch ist der Freibetrag für Hartz 4 Empfänger?

Der Grundfreibetrag beträgt 150,00 EUR je vollendetem Lebensjahr und steht jedem volljährigen Hartz 4-Empfänger innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zu. Dieser Vermögensfreibetrag ist jedoch in der Höhe begrenzt: Personen, mit einem Geburtsdatum vor dem 01.01.1958 haben einen Freibetrag von max. 9.750,00 EUR.

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