Ab wie vielen jahren muss man ffp2 masken tragen

FFP2 Maskenpflicht in Bayern?

Seit 3. April 2022 ist die allgemeine Maskenpflicht in Bayern gefallen. Davon ausgenommen sind nach wie vor die öffentlichen Verkehrsmittel (ÖPNV) und Einrichtungen für und mit vulnerablen Gruppen. In Bussen und Bahnen darf seit 2. Juli statt einer FFP2-Maske auch eine medzinische Maske, eine sogenannte OP Maske getragen werden. Auch in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen genügt seit 28. Mai eine medzinische Maske.

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Maskenpflicht im Flugzeug

In Bayern muss im Fern- und Flugverkehr Maske getragen werden: "Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, grundsätzlich nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen", schreibt das bayerische Innenministerium.

Allerdings, so das Ministerium, liege die "Gesetzgebungs- und damit Regelungszuständigkeit für den Luftverkehr" beim Bund. Deutschlandweit gilt bis 23. September die Maskenpflicht in Flugzeugen. Die EU hatte Lockerungen beschlossen, allerdings besteht in vielen europäischen Ländern wie Italien, Spanien, Griechenland und Spanien weiterhin die Pflicht, eine Maske zu tragen. In Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und in Frankreich müssen Flugpassagiere an Bord keine Masken mehr tragen. In Frankreich gilt aber die Ausnahme: Masken müssen auf den Flügen getragen werden, die in Länder mit Maskenpflicht im Flugzeug gehen.

Maske Flughafenterminal

In den Flughäfenterminals besteht eigentlich keine Maskenpflicht mehr, aber der ADAC schreibt: "Die großen Airports wie Frankfurt, München, Köln oder Düsseldorf sprechen jedoch trotzdem weiterhin eine Empfehlung aus, den Mund-Nasen-Schutz während des Aufenthalts im Terminal zu tragen."

Masken freiwillig tragen im Handel

Händler und Unternehmen können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin an Maßnahmen wie einer Maskenpflicht in Innenräumen festhalten. Auch im Rahmen eines Hygienekonzepts und zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Masken Apotheken

Apothekerinnen und Apotheker hatten zum 3. April ihre Kunden darum gebeten, in Apotheken freiwillig FFP2-Masken zu tragen. "Viele Menschen, die eine Apotheke aufsuchen, sind gesundheitlich angeschlagen oder krank. In den Apotheken gehen vulnerable Patientinnen und Patienten ein und aus - etwa Menschen mit Immunschwäche oder Ältere mit mehreren Erkrankungen. Sie müssen weiterhin so gut wie möglich geschützt werden", sagte Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Inhaberinnen und Inhaber von Apotheken haben rein formal das Hausrecht, um eine Maskenpflicht oder eine maximale Kundenanzahl im Geschäft festzulegen.

Keine Maskenpflicht mehr in der Schule

Die Maskenpflicht in den Schulen ist ebenfalls zum 3. April 2022 entfallen. Schülerinnen und Schüler müssen ab diesem Zeitpunkt weder in den Klassenräumen, noch in den Fluren oder auf dem Pausenhof Maske tragen. Kultusminister Michael Piazolo äußerte aber am 29. März die Empfehlung, außerhalb des Klassenzimmers weiterhin Maske zu tragen.

Maskenpflicht Bayern - Ausnahmen

Kinder müssen bis zu ihrem sechsten Geburtstag keine Maske tragen.
Von der Maskenpflicht befreit sind außerdem auch Menschen, die "aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können oder müssen und dies vor Ort sofort nachweisen können", so das Bayerische Staatsministerium auf seiner Website.
Als Nachweis gilt dabei "ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthält".

Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bayern

250 Euro kostet es diejenigen, die im öffentlichen Personennahverkehr keine Maske tragen. Wer immer wieder gegen die Maskenpflicht verstößt, von dem können 500 Euro Bußgeld verlangt werden.
Quelle: Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie" vom 26. November 2021, Az. G51z-G8000-2021/505-624

Wie am Samstag vom Gesundheitsministerium bereits angekündigt, hat die niedersächsische Landesregierung in Folge des Beschlusses des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 16. Dezember 2021 (Az. 12 MN 477/21) am 20.12.2021 nach einer sehr kurzen Abstimmungsrunde in § 9 a der Corona-Verordnung eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht für den Einzelhandel normiert. Diese FFP2-Maskenpflicht gilt, sobald mindestens die Warnstufe 1 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ausgerufen wurde.

Gerade vor dem Hintergrund der neuen Omikron-Variante ist höchste Vorsicht geboten. Diese neue Variante wurde am 26. November 2021 von der WHO und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (European Centre for Disease Prevention and Control; ECDC) aufgrund der Gefährdungsbeurteilung als besorgniserregende Variante (VOC) eingestuft. Die Omikron-Variante zeichnet sich durch eine stark gesteigerte Übertragbarkeit und ein Unterlaufen eines bestehenden Immunschutzes aus. Ein rascher Ersatz zu der vom OVG aufgehobenen 2G-Pflicht erschien der Landesregierung essentiell.

Deshalb muss nun ab Dienstag, 21. Dezember 2021, im gesamten Einzelhandel in Niedersachsen eine FFP2-Maske oder eine Maske eines gleichwertigen Schutzniveaus getragen werden. Dies gilt auch in allen Lebensmittelgeschäften, in Apotheken, Drogerien, Babybedarfsmärkten etc. Atemschutzmasken mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus filtern infektiöse Partikel besonders wirkungsvoll aus der Atemluft. Dafür müssen diese Masken richtig getragen werden, sie sollten an den Rändern möglichst dicht abschließen.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Wochenmärkte und der Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel.

Kinder von 0 bis 5 Jahren müssen gar keine Maske tragen, von 6 bis 14 Jahren reicht eine normale Alltagsmaske. Ab 14 Jahren trifft auch Jugendliche die FFP2-Maskenpflicht (siehe § 4 Absatz 1 Satz 4).

Der Pflicht, eine FFP-2 Maske zu tragen, unterliegen zum einen die Kundinnen und Kunden, im Grundsatz aber auch die im Einzelhandel Beschäftigten, die direkten Kundenkontakt haben. Keinen direkten Kundenkontakt haben beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ausschließlich in Büros oder Lagerräumen jenseits der Verkaufsräume arbeiten.

§ 9 a Satz 2 regelt für Beschäftigte eine Ausnahme vom Tragen der Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus, wenn alternative Maßnahmen getroffen werden. So können beispielsweise physische Barrieren aus Glas oder Plexiglas zu einer Reduzierung der Virusübertragung beitragen. In derartigen Ausnahmefällen bleibt es dann aber dennoch bei einer Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske). Bloße Gesichtsvisiere reichen nicht aus.

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