Wie laut darf ich nachts in meiner Wohnung sein?

Die Zimmerlautstärke ist im Mietrecht immer wieder Thema

Im Mietrecht ist die Zimmerlautstärke zwar Thema, aber gesetzlich nicht definiert.

Musik, Fernseher, Gespräche oder einfache alle Geräusche aus einer Wohnung, die andere Mieter hören: Das Thema „Zimmerlautstärke“ ist immer dann eines, wenn sich andere gestört fühlen. Dieses Empfinden ist jedoch meist subjektiv, sodass es oft schwer ist, hier eine Grenze zu finden. Wie laut ist Zimmerlautstärke eigentlich? Kann das gemessen werden und wenn ja, wie viel Dezibel (db) sind dann Zimmerlautstärke?

Was das Mietrecht und die Rechtsprechung diesbezüglich festlegen, wann es im Haus bzw. in der Wohnung zu laut ist und ab wann die Zimmerlautstärke eingehalten werden sollte, betrachtet der nachfolgende Ratgeber zum Thema näher.

Das Wichtigste zur Zimmerlautstärke

Ist rechtlich bestimmt, was Zimmerlautstärke ist?

Nein, die Frage „Was heißt Zimmerlautstärke“ ist per Gesetz nicht definiert.

Wann müssen Mieter sich an die Zimmerlautstärke halten?

Mieter müssen die Zimmerlautstärke bei Musik, Gesprächen, Fernsehen und anderen Geräuschen in der Regel während der Ruhezeiten einhalten.

Gibt es bestimmte Richtwerte, welche für die Zimmerlautstärke herangezogen werden?

Ja, für die Zimmerlautstärke sind nachts nicht mehr als 30 db und tagsüber 40 db als Richtwerte vorgesehen.

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    • Zimmerlautstärke: Ab wann ist diese zu beachten?
    • Weiterführende Suchanfragen

Was ist Zimmerlautstärke?

Bei Musik gilt: Zimmerlautstärke heißt, dass Nachbarn dies kaum oder gar nicht wahrnehmen.

Gesetzlich gibt es keine Definition von Zimmerlautstärke. Es ist rechtlich also nicht genau festgelegt, was das eigentlich ist. Im Allgemeinen und nach dem größten Teil der gängigen Rechtsprechung bedeutet es, dass Mieter bei dem vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache nicht durch laute Geräusche der Nachbarn beeinträchtigt werden.

Hier spielt auch die bauliche Beschaffenheit sowie das Alter des Gebäudes eine Rolle. Ganz still sein muss es nicht. Die Geräusche sollen sich üblicherweise auf den Raum beschränken, in dem sich die Geräuschquelle befindet. Sind Geräusche kaum wahrnehmbar, wird von Zimmerlautstärke gesprochen. Fernseher, Bass, Gespräche usw. dürfen also nicht über die Maßen in anderen Räumen zu hören sein.

Diese Zimmerlautstärke in einer Mietwohnung bezieht sich in der Regel auf die Nachbarräume und deren Relation zur Geräuschquelle. Sowohl neben-, oberhalb- und unterliegende Räume können hier für eine Bestimmung der angemessenen Lautstärke herangezogen werden. Maßnahmen, wie eine Trittschalldämmung, geräuschdämpfende Tapeten oder die Verstärkung von Wänden zwischen den Wohnungen, dienen in der Regel dazu, die Zimmerlautstärke gemäß allgemeiner Definition zu gewähren.

Wie laut ist Zimmerlautstärke?

Für die Dezibel bei der Zimmerlautstärke gibt es Richtwerte allerdings, keine gesetzlich festgelegten.

Da es keine gesetzliche Definition von Zimmerlautstärke gibt, ist es schwierig, hier pauschale Dezibelwerte zu benennen. Dennoch sind Durchschnittswerte sowohl in baurechtlichen Vorschriften (wie die Norm DIN 4109 zur Schalldämmung von Bauteilen) als auch in gängiger Literatur zum Thema sowie in der Rechtsprechung zu finden.

So sollten für eine Zimmerlautstärke die Dezibel (db) des sogenannten Schalldruckpegels den Wert von 80 im Raum der Geräuschquelle nicht überschreiten. Die Werte im Raum, der die Geräusche sozusagen empfängt, sollten in der Regel zwischen 30 und 40 db liegen.

Für die Zimmerlautstärke sollten also tagsüber die 40 db und nachts die 30 db nicht überschritten werden. Allerdings können je nach Einzelfall auch niedrigere Werte veranschlagt werden, da hier auch die baulichen Aspekte immer eine Rolle spielen. So kann bei einem hellhörigen Haus die Zimmerlautstärke in db durchaus unter diesen Werten liegen.

Geräusche, die oftmals als belästigend oder störend angesehen werden, können unter anderem Musik, Gespräche, Haustiere, Elektrogeräte oder auch handwerkliche Tätigkeiten sein.

Zimmerlautstärke: Ab wann ist diese zu beachten?

Während der Zeiten der Nachtruhe ist die Zimmerlautstärke in der Regel, z. B. durch die Hausordnung, vorgeschrieben.

Mietrechtlich kann beispielsweise im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt sein, wann Mieter auf die Lautstärke in ihrer Wohnung achten müssen. So ist üblicherweise die Zimmerlautstärke ab 22 Uhr bis 6 Uhr verpflichtend einzuhalten.

Diese sogenannte Nachtruhe und weitere Ruhezeiten werden unter anderem durch die Landesimmissionsschutzgesetze geregelt, die dann auch die Zimmerlautstärke vorsehen. Allerdings sind Geräusche wie Kinderlärm in der Regel hinzunehmen.

Fühlen sich Mieter durch Geräusche aus der Nachbarwohnung gestört, sollte zunächst mit den Nachbarn bezüglich der Zimmerlautstärke gesprochen werden. Der nächste Ansprechpartner wäre dann der Vermieter. Bei übermäßiger bzw. starker Lärmbelästigung kann durchaus auch die Polizei verständigt werden.

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Wie laut darf es in der Nacht sein?

Grundsätzlich gilt in Deutschland die gesetzliche Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit sollten jegliche Geräusche auf Zimmerlautstärke herunterreduziert werden. Von Zimmerlautstärke ist dann die Rede, wenn die Geräusche zwischen 30 und 40 dB liegen.

Was darf man nachts in der Wohnung?

Generell ist es Mietern erlaubt, auch nachts zu duschen und zu baden. Gerichte haben sich hier immer wieder auf die Seite der Mieter gestellt. Selbst wenn die Hausordnung bestimmte Bade- oder Dusch-Zeiten vorschreibt, gilt: Eine solche Klausel ist in der Regel unwirksam, erklärt der Deutsche Mieterbund.

Wie laut ist 40 dB?

Kleine Dezibel-Kunde.

Kann nicht mehr schlafen wegen Nachbarn?

Partys, laute Musik, Schreien und lautes Lachen Ihrer Nachbarn nerven und lassen Sie nicht schlafen? Dann reagieren Sie! Die Hausordnung gehört zum Mietvertrag, den jeder Mieter für eine Unterkunft unterschreibt. Darin steht, dass von 22 Uhr bis 7 Uhr die Ruhezeiten im Gebäude respektiert werden müssen.

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