Wer entscheidet ob ein Haus unter Denkmalschutz gestellt wird?

12.06.2007

Hi,

ich habe vor einen alte Bahnhof zu kaufen.
Das Geb�ude ist gut 100 Jahre alt und hat eine recht interresante Architektur.

Noch steht es nicht unter denkmalschutz.
Ich selber m�chte es auch nicht unter Denkmalschutz stellen.

Jetzt meine frage, kann auch jemand anderes als der eigent�mer Denkmalschutz beantragen? Wenn ja, wie gro� ist die wahrscheinlichkeit bei einem 100 Jahre alten geb�ude �berhaut?

gru� j�rgen

Die Alten erhalten!

Hallo J�rgen,

zun�chst mal m�ssen Sie davon ausgehen, da� nicht jedes alte Haus unter Denkmalschutz gestellt wird.
Sie k�nnen die Unterschutzstellung beantragen. Die Denkmalbeh�rde kann aber auch von sich aus t�tig werden und das Denkmal benennen.
Ich pers�nlich w�rde eine Unterschutzstellung nicht von vorneherein ablehnen, da sie Ihnen bei einer bevorstehenden Sanierung durchaus hilfreich sein kann im Hinblick auf eine m�gliche Bezuschussung oder steuerlichen Vorteilen. Au�erdem m�ssen Sie bei einem Denkmal nicht zwangsl�ufig alle Forderungen der EnEv im Fall einer Sanierung erf�llen.

Also werden Sie sich klar dar�ber, wie Sie das alte Haus nutzen und benutzen wollen und handeln Sie danach. Der Denlmalstatus kann durchaus Vorteile haben.

MfG Joachim Simon

problem mit dachausbau?

Hi,

mein Proplem ist, das ich das Dach ausbauen m�chte um das Geb�ude voll auszunutzen. Dazu m�ssen einige gr��ere Dachfenster eingesetzt werden.
Und das d�rfte doch schwierig sein wenn das aus unter Denkmalschutz steht, oder ist sowas trotzdem m�glich?

Gru� J�rgen

Der Vorteil

Der Vorteil wenn ein Geb�ude unter Denkmalschutz steht ist dass Umnutzungen wesentlich umfangreicher und unkomplizierter genehmigt werden.
Soll ein Geb�ude erhalten werden - muss es genutz werden k�nnen. Und da unsere Landesbauordnung Mindestfensterfl�chen f�r Wohnraum vorschreibt hat man schnell die Genehmigung f�r eine Gaube auf dem Dach. Die wird n�mlich oft von der Denkmalbeh�rde den Dachfenstern gege�ber als geringeres �bel angesehen.
Gru� aus dem Lippischen

Denkmalschutz

f�r ein Geb�ude kann auch von einem eigentlich unbeteiligtem Dritten beantragt werden, aber ich glaube, da� der tats�chliche Antrag von Eigent�mer unterzeichnet/gestellt werden mu�. So war es bei unserem Haus, angeschoben hat die Unterschutzstellung eine fremde Person, den Antrag unterzeichnet hat die damalige Eigent�merin.
Denkmalschutz ist ein zweischneidiges Schwert. Er knebelt einen, z. B. kommt bei der Wahl der Fenster nur Holz in Frage, Dachfenster oder solche in den Giebelw�nden werden normalerweise nicht genehmigt, Anbringung von Fotovoltaik oder Kollektoren, die man von unten sehen kann, sind problematisch, weitreichende Ver�nderungen der Fassade werden mit standrechtlicher Erschie�ung belohnt usw.
Das ist die eine Seite, die aber nicht weiter tragisch sein mu�, wenn man das Geb�ude ohnehin nicht ver�ndern m�chte. Die andere Seite ist die Tatsache, da� man �ber die indirekte F�rderung 90% der Renovierungskosten, ohne �bertriebene Ausgaben, wie etwa eine 30.000-Euro-K�che, �ber 10 Jahre lang steuerlich geltend machen kann. Bei z. B. 15.000 Euro p.a. macht das bei einem Spitzensteuersatz von angenommenen 35% immerhin 5.250 Euro, und das 10 Jahre lang. Das sind schon Ansagen.
Was die direkte F�rderung anbelangt, sollte man vielleicht mal mit den Ammenm�rchen aufr�umen, wir kriegen n�mlich---nix!! Egal, von welcher Stelle, es gibt nicht einen m�den Heller mehr. Man packt die Finanzierung entweder alleine, oder l��t es bleiben.
Ein wenig hilft die KfW, aber deren Programme liegen auch nicht um Lichtjahre unter den Konditionen der "konventionellen" Banken.
So mu� jeder f�r sich entscheiden, ob der DMS eher Fluch oder Segen ist, fest steht ab er eines: es ist immer viel Verwaltungsaufwand, man braucht dauernd irgendwelche Genehmigungen, es kostet Zeit bei der Erstellung der Antr�ge und vor allem beim Warten auf deren Genehmigung. Wer niemanden hat, der einem zur Seite steht, kann da schon mal danbentreten oder die Nerven verlieren.
Da� man es dennoch schaffen kann, versuchen wir gerade zu beweisen. Gr��e, Mario Albrecht

Danke f�r eure Antworten,

Hi,

Danke f�r eure Antworten, hat mir erst mal schon ein gutes st�ck weiter geholfen.

Gru� J�rgen

Denkmalwert

Kleiner Nachtrag:

Die Tatsache, dass das Geb�ude 100 Jahre alt ist und eine interessante Architektur hat, l�sst allein �berhaupt keine Prognose �ber die Denkmalw�rdigkeit zu.
Die Denkmalfachbeh�rde betrachtet auch andere Aspekte, so z.B., ob es sich z.B. um einen besonderen Bautyp handelt den es in dieser Region nicht mehr oft gibt, ob an dem Geb�ude bestimmte Bau- und Ornamentformen besonders beispielhaft zu finden sind. Auch geschichtliche, k�nstlerische,
wissenschaftliche oder st�dtebauliche Gr�nde k�nnen dem Haus eine Bedeutung geben, die ihm zun�chst nicht anzusehen ist. Andersherum, kann ein Haus, dass 100 Jahre oder auch viel �lter und wundersch�n ist, durchaus auch eben nicht denkmalw�rdig sein, weil es vielleicht zahlreiche vergleichbare H�user in der Region gibt. Es gibt hier also keine pauschalen Grunds�tze, sondern es muss im Einzefall betrachtet werden, womit dem Bearbeiter der Beh�rde nat�rlich ein Ermessensspielraum entsteht.
Noch ein Hinweis:
Wenn das Geb�ude bisher nicht unter Denkmalschutz gestellt wurde, hat das ja sicher Gr�nde, so dass ich zun�chst nicht davon ausgehen w�rtde, dass eine solche Entscheidung ansteht. Und wenn doch, heisst das nicht zwangsl�ufig, dass Sie das Dach nicht ausbauen oder nicht vern�nftig belichten d�rfen. Es erfordert dann vielleicht etwas mehr Kreativit�t in der Planung, was ja nicht immer so ganz nachteilhaft ist.

Mit den besten Gr��en
Frithjof Stockburger

Gibt es auch eine Bundes-Bau-Denkmalschutzbeh�rde???????

Hallo,

wir wohnen in Berlin in einem Baudenkmal gesch�tztem Haus.
S�mtliche H�user um uns herum geh�ren einer Wohnungsgesellschaft die ebenso Denkmalgesch�tzt sind.
Dieser Denkmalschutz wurde vor langer Zeit f�r Jahre aufgehoben, und in diesen Jahren sind hier die urspr�nglichen Doppelkastenfenster von vielen Mietern gegen Kunststofffenster (mit Genehmigung der Gesellschaft)ausgetauscht worden. Jeder hat nat�rlich jeweils einer anderen Firma den Auftrag erteilt, und so wurden die unterschiedlichsten Fenster eingebaut.
Zudem haben viele Mieter ihren Balkon mit Fenstern versehen und zugebaut.
Die Gesellschaft hatte den Mietern angeboten Balkone anzubauen. Viele Mieter haben dem zugestimmt und es wurden dort diese Balkone angebaut.
Dann wurden diese H�user urpl�tzlich wieder unter Denkmalschutz gestellt.
Und nun kommt das aberwitzig wahnsinnige, die H�user durften trotz der Denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen so bleiben.
Also, mussten nicht r�ck gebaut werden.

Jeder der ein Haus kauft das unter Denkmalschutz steht, und die falschen Fenster einbaut, oder Balkone anbaut etc. der bekommt einen riesigen �rger mit der Beh�rde und muss auf eigene Kosten r�ckbauen.
Warum muss das eine Gesellschaft nicht?

Und wir haben heute das Problem.
Wir wohnen im 3 OG, direkt zur Wetterseite, und wenn die immer mehr und st�rker werdenden Regenst�rme auf unsere unglaublich undichten Fenster prasseln haben wir massiven Wassereinfall.

Seit 2001 hat unsere Gesellschaft durch st�ndige Reparaturen versucht diesen Zustand zu verbessern, zuletzt durch erneuern der �u�eren Fl�gel. Alles ohne Erfolg, wie auch wenn das ganze Rahmensystem krumm und schief ist.
Seit 2003 l�uft nun alles �ber das Gericht, Urteil 8/2006, wir wollten neue Fenster einbauen lassen (Kunststofffenster wegen der extremen Situation und Lage) Gesellschaft klagt gegen neue Fenster, Beh�rde lehnt Kunststofffenster ab.
Es sollen wieder die alten Doppelkastenfenster mit Dreifachen Unterteilung, diese sind aber schon seit �ber 20 Jahren nicht mehr in dieser Wohnung vorhanden.
Bisher war ich der Meinung wir wollen ins 21 Jahrhundert.

Und nun w�rde ich mich gerne dar�ber mit einer Bundesbeh�rde streiten, wenn es sie dann gibt.

Im Netz habe ich jedenfalls nicht gefunden.
Wer weiss Rat.

Wer kümmert sich um Denkmalschutz?

Denkmalschutz wird durch die Denkmalschutzbehörden sichergestellt. Die Denkmalschutzbehörde kümmert sich um die Einhaltung des Denkmalschutzgesetzes und trifft alle rechtlichen Maßnahmen, Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen, Auflagen und Untersagungen, um die Erhaltung der Baudenkmale sicherzustellen.

Wie alt muss ein Haus sein um unter Denkmalschutz zu stehen?

Unter dem Begriff „denkmalgeschützte Immobilie“ stellen sich vermutlich viele zunächst alte Gutshöfe und Bauerhäuser vor. Dabei muss ein denkmalgeschütztes Haus keine 100 oder 200 Jahre alt sein. Es muss aber eine schützenswerte Immobilie von historischem Wert sein.

Wann steht ein Haus unter Denkmalschutz Bayern?

Fazit: Es gibt in Bayern knapp 160.000 Denkmäler. Damit ein Objekt als Denkmal anerkannt wird, muss es von Menschen geschaffen sein, aus alter Zeit stammen und sein Erhalt muss im Interesse der Allgemeinheit liegen.

Was versteht man unter einem Denkmal?

Denkmal. Bedeutungen: [1] Objekt, das errichtet wurde, um an eine bestimmte Person, ein Geschehen oder Ähnliches zu erinnern. [2] Objekt, das von früheren Zeiten Zeugnis ablegt und aufgrund seiner künstlerischen oder kulturellen Bedeutsamkeit von öffentlichem Interesse ist.

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