Welche vorteile hat ein arbeitgeber wenn er schwerbehinderte einstellt

Mitarbeiter mit einer Behinderung können Unternehmen bereichern und wertvolle Teammitglieder sein. Vorurteile und Unwissenheit führen jedoch dazu, dass Personaler häufig nicht Behinderte einstellen, sondern Arbeitnehmer ohne erkennbare Einschränkungen bevorzugen. Menschen mit einer Behinderung werden oft als weniger leistungsfähig gesehen und als Belastung wahrgenommen. In Kombination mit einem höheren Kündigungsschutz macht sie das als Mitarbeiter nicht gerade attraktiv. Doch diese Wahrnehmung beruht häufig auf falschen Annahmen und Unkenntnis. Wir erklären, warum es sich für Unternehmen lohnt, Mitarbeiter mit Behinderung einzustellen…

Inhalt (bitte aufklappen)

  • Behinderte einstellen und qualifizierte Mitarbeiter bekommen
  • Behinderte einstellen: So profitiert das Unternehmen
  • Förderung behinderter Menschen im Arbeitsleben
  • Lohnzuschuss für schwerbehinderte Arbeitnehmer
  • Ausgleichsabgabe bei Nichteinstellung

Behinderte einstellen und qualifizierte Mitarbeiter bekommen

Menschen mit Behinderung wecken Vorbehalte. Denn Behinderung wird viel zu oft mit geistigen und intellektuellen Einschränkungen und verminderter Intelligenz assoziiert. Eine Annahme, die so nicht ganz richtig ist. Natürlich kann bei geistigen und seelischen Behinderungen die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sein.

Doch auch geistige Behinderungen schließen die Arbeit in einem Unternehmen nicht automatisch aus, denn die Leistungsfähigkeit hängt von der Ausprägung und dem Schweregrad der Behinderung ab. Das gilt noch stärker für rein körperliche Behinderungen.

Dabei gibt es verschiedene Behinderungsarten, mit denen Einschränkungen einhergehen, die sich unterschiedlich stark im Arbeitsleben auswirken. Längst nicht jede Behinderung ist äußerlich erkennbar, da sie beispielsweise durch eine Erkrankung innerer Organe entstehen kann.

Die Integrationsämter stellen in ihrem Magazin ZB Info zu folgenden Arten Informationen für die Unterstützung am Arbeitsplatz zur Verfügung:

  • Autismus
  • Bewegungsstörungen
  • Blindheit und Sehbehinderung
  • Chronische Erkrankungen
  • Epilepsie
  • Hirnschädigung
  • HIV und Aids
  • Hörbehinderungen
  • Kleinwuchs
  • Krebs
  • Multiple Sklerose
  • Nierenerkrankungen
  • Rheuma
  • Psychische Behinderungen
  • Sucht

Menschen, die auf einen Rollstuhl oder andere Hilfsmittel angewiesen sind, können in vielen Berufen arbeiten – wenn der Arbeitsplatz entsprechend angepasst wird. Die heutigen technischen Möglichkeiten machen die Arbeit für Menschen mit einer Behinderung in nahezu allen Berufen möglich.

Ähnliches gilt für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen. Beispielsweise werden blinde Frauen als MTU, medizinische Tastuntersucherinnen, im Kampf gegen den Brustkrebs eingesetzt: Wie so häufig, wenn ein Sinn eingeschränkt ist, werden andere dafür umso ausgeprägter.

MTU ertasten deutlich kleinere Gewebeveränderungen als Frauenärzte und tragen somit entscheidend zu einer verbesserten Frühdiagnostik bei.

Und längst hat sich herumgesprochen, dass Menschen mit Störungen aus dem Autismus-Spektrum (hier besonders: Asperger-Syndrom) ausgesprochen analytische Fähigkeiten haben. Unternehmen in der IT-Branche wie SAP greifen erfolgreich auf Arbeitnehmer mit dieser Behinderung zurück.

Behinderte einstellen: So profitiert das Unternehmen

Tatsächlich gibt es eine Reihe von Vorteilen für Unternehmen, wenn sie Behinderte einstellen:

  • Motivation

    Einige Arbeitgeber mag das verwundern, aber wenn sie Behinderte einstellen, bekommen sie häufig Mitarbeiter, die sich durch hohe Motivation auszeichnen. Der Wunsch zu beweisen, dass man auch mit Behinderung ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft ist und sehr gute Leistungen erbringen kann, schlägt sich in Eifer nieder.

  • Loyalität

    Behinderte sind ihrem Arbeitgeber gegenüber meist außerordentlich loyal. Sie wissen zu schätzen, dass das Unternehmen Anpassungen ihnen zuliebe vornehmen lässt statt einfach die Ausgleichsabgabe zu zahlen.

  • Teamgeist

    Sie bringen sich überdurchschnittlich gut und aktiv in Teams ein, sind also echte Teamplayer und motivieren somit auch ihre Kollegen.

  • Empathie

    Sie lösen mitunter besondere Hilfsbereitschaft aus – eine Reaktion, die Behinderten selbst im Übrigen nicht immer angenehm ist, da viele Wert auf Autonomie legen. Dennoch ist eine höhere Sensibilisierung für Bedürfnisse behinderter Menschen und eine Stärkung sozialer Kompetenzen positiv zu bewerten.

  • Blickwinkel

    Sie bringen andere Sichtweisen ein und legen in vielen Fällen auf Aspekte Wert, die Mitarbeiter ohne Behinderung nicht im Blick haben, von denen sie aber durchaus ebenso profitieren – beispielsweise Aufzüge, höhenverstellbare Büromöbel.

  • Kreativität

    Laut einer Studie des Meinungsforschungsinstituts Forsa sind 52 Prozent der Deutschen davon überzeugt, dass die Integration von Behinderten oder Menschen mit chronischen Erkrankungen Kreativität fördere: Wer im Alltag mit Einschränkungen zu kämpfen hat, bringt auch im Beruf neue und ungewohnte Denkansätze ein.

  • Fachwissen

    Wussten Sie, dass Menschen mit Behinderung deutlich häufiger qualifiziert sind als nichtbehinderte Arbeitnehmer? Neue Mitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung zu gewinnen, ist angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels immer schwieriger. Gerade vor dem Hintergrund demographischer Veränderungen können Arbeitgeber so sicherstellen, dass Fachkräfte länger an die Unternehmen gebunden werden.

Es sind also längst nicht nur weiche Faktoren, die Arbeitgeber zu der Überlegung bringen sollten, Behinderte einzustellen. Außerdem: Wer sozialverantwortlich handelt, tut etwas für seine Reputation und zieht einen Kundenkreis an, der auf solche Themen Wert legt.

Andererseits soll nicht verschwiegen werden, dass einige Besonderheiten auf den Arbeitgeber zukommen, wenn er Behinderte einstellen möchte, denn schwerbehinderte Mitarbeiter genießen tatsächlich einen besonderen Schutz, beispielsweise bei Urlaubsregelungen und Kündigungsschutz.

  • Arbeitszeit

    Ein schwerbehinderter Mitarbeiter kann Mehrarbeit ablehnen. So soll eine zu hohe Belastung über die persönliche Leistungsfähigkeit hinaus verhindert werden. Allerdings gilt dies nur, wenn die normale gesetzliche Arbeitszeit von acht Stunden überschritten wird. Hat ein Behinderter einen Arbeitsvertrag über sechs Arbeitsstunden pro Tag, sind beispielsweise zwei Überstunden erlaubt.

  • Urlaub

    So haben schwerbehinderte Mitarbeiter mit einem Grad der Behinderung von 50 Anspruch auf einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von einer Arbeitswoche. Das entspricht bei einer Vollzeittätigkeit fünf zusätzlichen Tagen im Urlaubsjahr; bei weniger als fünf Tagen Beschäftigung pro Woche verringert sich der Anteil des Zusatzurlaubs entsprechend.

Was ist unter Schwerbehinderung zu verstehen?

Von einer Schwerbehinderung wird gesprochen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Wer einen darunter liegenden Behinderungsgrad hat, kann bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen. Sowohl eine vorliegende Schwerbehinderung als auch eine Gleichstellung ermöglichen für den Arbeitnehmer den Erhalt von Leistungen zur Teilhabe.

Wichtig für Arbeitgeber: Für gleichgestellte Mitarbeiter können Sie ebenfalls Zuschüsse beantragen. Zusatzurlaub oder eine vorgezogene Altersrente steht ihnen hingegen nicht zu.

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Förderung behinderter Menschen im Arbeitsleben

Unternehmen blicken dabei zumeist auf die Kosten, die eine Anpassung des Arbeitsplatzes mit sich bringen kann. Für genau diese Anforderungen gibt es jedoch Zuschüsse, mit denen die finanziellen Auswirkungen für Unternehmen gemildert werden. Klassische Umbauten und Hilfsmittel umfassen beispielsweise:

  • Bei hand- oder armamputierten Mitarbeitern den Umbau eines Arbeitsplatzes zu einem Einhandbetrieb.
  • Bei blinden Menschen die Ausrüstung eines Computerarbeitsplatzes mit einer Braillezeile.
  • Bei sehbehinderten Beschäftigten ein Großbildmonitor oder eine extra große Tastatur.
  • Bei gehörlosen Menschen Bild- und Schreibtelefone oder Lichtsignalanlagen an Maschinen.

Für alle diese Umbau- und Anpassungsmaßnahmen können Unternehmen Zuschüsse und Förderungen beantragen. Allerdings zeigt das Inklusionsklimabarometer der Aktion Mensch in der Entwicklung der Jahre 2013 bis 2017, dass der Bekanntheitsgrad der Förderungs- und Zuschussmöglichkeiten unter Arbeitnehmern abgenommen hat.

Waren es im Jahre 2013 noch 63 Prozent aller Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, sind es 2017 nur noch 61 Prozent gewesen. Dementsprechend sank von 2016 bis 2017 auch die Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung bei kleinen und mittleren Unternehmen.

Wichtig für Arbeitgeber, die Behinderte einstellen wollen: Es gibt unterschiedliche Kostenträger, also Stellen, bei denen Sie Unterstützung beantragen können. Dazu zählen die folgenden:

  • Integrationsamt/Inklusionsamt (in Bayern und Nordrhein-Westfalen)
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  • Rentenversicherungsträger

Selbst wenn Sie nicht auf Anhieb wissen, welcher für Sie zuständig ist: Für Arbeitgeber wird der unkomplizierte Weg möglich gemacht, Sie können den Antrag bei jedem Kostenträger einreichen.

Dem obliegt dann innerhalb von 14 Tagen die Entscheidung, die eigene Zuständigkeit zu klären oder aber den Antrag an die verantwortliche Stelle weiterzuleiten.

Was passiert bei mangelnder Eignung?

Bei Unternehmen, die sich grundsätzlich die Beschäftigung von Mitarbeitern mit einer Behinderung vorstellen können, sind häufig zwei Bedenken zu hören. Beide können berechtigt sein, basieren in vielen Fällen jedoch lediglich auf fehlenden Informationen und falschen Annahmen. Sie lauten:

  • Mitarbeiter mit Behinderung genießen einen höheren Kündigungsschutz als Mitarbeiter ohne Behinderung. Wie können wir uns vom Mitarbeiter trennen, wenn es Probleme gibt?
  • Woher wissen wir, dass ein Bewerber mit Behinderung den Anforderungen gewachsen ist?

Vor allem der höhere Kündigungsschutz für Mitarbeiter mit Behinderung kann Anlass zur Sorge sein. Allerdings kann behinderten Arbeitnehmern sehr wohl gekündigt werden: Im ersten halben Jahr gibt es wie für alle anderen Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz.

Der Hauptunterschied zu Mitarbeitern ohne Behinderung fängt erst danach an: Das jeweils zuständige Integrationsamt muss nun der Kündigung zustimmen.

Das kann theoretisch eine hohe Hürde sein. In der Praxis sind Integrationsämter jedoch oft gesprächsbereit und stellen sich berechtigten Kündigungen nur selten in den Weg. Nach Angaben der Aktion Mensch stimmt das Integrationsamt in 75 Prozent aller Fälle dem Antrag des Arbeitgebers zu.

Grund für die Einschaltung des Integrationsamtes ist schlichtweg, dass das Gesetz so Menschen mit Schwerbehinderung vor Diskriminierung schützen will. Dabei geht es aber nicht darum, einer Kündigung grundsätzlich im Wege zu stehen, sondern:

Die Aufgabe des Integrationsamtes ist es, Arbeitgebern und Arbeitnehmern Lösungswege zum Erhalt des Arbeitsplatzes aufzuzeigen, an die vielleicht noch keiner gedacht hat.

So Stella Koch, Juristin beim LWV Hessen Integrationsamt.

Lohnzuschuss für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Die Frage, ob ein Bewerber mit Behinderung den Anforderungen gewachsen ist, lässt sich für Unternehmen recht einfach beantworten: Durch eine Probebeschäftigung. Diese kann bis zu drei Monaten dauern und Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Testphase dienen.

Der Vorteil: Die Personalkosten können in diesem Zeitraum für bis zu 70 Prozent übernommen werden.

Hier handelt es sich jedoch um eine Ermessensleistung des Integrationsamtes und/oder des Rehabilitationsträgers. Unternehmen tun daher gut daran, Anträge rechtzeitig zu stellen und diese sauber zu begründen.

Wird ein Arbeitnehmer mit Behinderung dauerhaft übernommen, kann der Eingliederungszuschuss in Anspruch genommen werden, der bis zu 24 Monate gezahlt werden und einen Teil des Gehalts abdecken kann. Die genaue Höhe – bis zu 70 Prozent der Kosten – und die Bewilligung als solches werden im Einzelfall festgelegt und genehmigt.

Es wird grundsätzlich vom Arbeitgeber erwartet, dass der behinderte Arbeitnehmer nicht nur für die Zeit der Förderdauer, sondern auch darüber hinaus beschäftigt wird. Die sogenannte „Nachbeschäftigungszeit“ gilt mindestens so lange wie die Förderdauer, längstens allerdings zwölf Monate.

Bei älteren Arbeitnehmern, Menschen mit Schwerbehinderung ab 55 Jahren, kann der Eingliederungszuschuss sogar bis zu 96 Monate geleistet werden

Besondere Unterstützung gibt es auch für Arbeitgeber, die schwerbehinderte Jugendliche ausbilden. Diese können eine reguläre Ausbildung nach der gültigen Handwerksordnung absolvieren oder eine angepasste Ausbildung, die beispielsweise zeitlich verlängert wird.

Für den Betrieb liegt der finanzielle Vorteil darin, dass schwerbehinderte Jugendliche bei der Pflicht-Besetzung von Arbeitsplätzen (siehe weiter unten) doppelt zählen. Arbeitgeber können sich durch die Arbeitsagentur oder das Integrationsamt finanzielle Förderung sichern und sich kostenlos beraten lassen.

Ausgleichsabgabe bei Nichteinstellung

Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wird in Deutschland auf verschiedene Arten gefördert und gefordert. Oberste Priorität hat die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Raus aus den Werkstätten, rein in den ersten Arbeitsmarkt, das ist das erklärte Ziel.

Für Unternehmen mit monatlich mehr als 20 Mitarbeitern gibt es Vorgaben, wie viele Arbeitsplätze mit Mitarbeitern mit Behinderung besetzt werden müssen. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, sind Unternehmen dazu verpflichtet, Abgaben zu zahlen. Die Beträge sind dabei nicht ohne:

  • Bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis weniger als 5 Prozent sind es 125 Euro pro unbesetztem Arbeitsplatz
  • Bei einer Beschäftigungsquote von 2 bis weniger als 3 Prozent sind es 220 Euro pro unbesetztem Arbeitsplatz
  • Bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent sind es 320 Euro pro unbesetztem Arbeitsplatz

Diese Abgaben sind nicht verhandelbar und die Gründe für die fehlenden Mitarbeiter mit Behinderung sind irrelevant. Der Grundsatz: Alle Unternehmen sollten sich an der Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung am Arbeitsleben beteiligen.

Die Ausgleichsabgabe ist eine Möglichkeit, denn das Geld fließt wiederum in überregionale Vorhaben zur Förderung von behinderten Menschen. Die andere Möglichkeit, Behinderte einzustellen und so direkt zu integrieren, ist jedoch die bessere.

[Bildnachweis: StockphotoVideo by Shutterstock.com]

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Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Schwerbehinderten?

Das SGB IX sieht eine 4-wöchige Mindestkündigungsfrist für schwerbehinderte Arbeitnehmer vor (§ 169 SGB IX). Da es sich um eine gesetzliche Vorschrift mit zwingendem Charakter handelt, können für schwerbehinderte Arbeitnehmerkürzere Kündigungsfristen wirksam nicht vereinbart werden.

Kann man als Schwerbehinderter gekündigt werden?

Schwerbehinderte sind nicht unkündbar, aber durch ein formales Verfahren vor Ausspruch einer Kündigung besonders geschützt. Der besondere Kündigungsschutz gilt für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellten Personen. Der Arbeitgeber muss das Integrationsamt vor Ausspruch der Kündigung um Zustimmung bitten.

Für was bekommt man Schwerbehindertenprozente?

Erst Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr gelten als schwerbehindert. Bei einem Grad der Behinderung unter 50, aber von mindestens 30 kann die oder der Betroffene Menschen mit Schwerbehinderung unter bestimmten Umständen gleichgestellt sein.

Was steht mir bei 50% Behinderung zu?

Welche Vorteile gehen mit 50 Grad Behinderung einher? Zu den Vergünstigungen bei 50 Grad Schwerbehinderung können unter anderem ein besonderer Kündigungsschutz, ein steuerlicher Pauschbetrag sowie Zusatzurlaub zählen.

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