Güter mit hoher Handelsbedeutung oder besonderen Risiken weisen oft eine eindeutige Nummer auf, während weniger bedeutsame oder unkritische Güter zu Sammelnummern zusammengefasst sein können.
In Deutschland besteht die Zolltarifnummer aus bis zu 11 Stellen und ist wie folgt aufgebaut:
Die ersten sechs Stellen werden von der Weltzollorganisation (World Customs Organization, WCO) festgelegt. Das sogenannte Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) gilt nahezu weltweit.
Auf Basis der acht Stellen der Kombinierten Nomenklatur (KN) können Drittlandszollsätze, Verbote und Beschränkungen oder Genehmigungstatbestände in der gesamten EU einheitlich ermittelt werden. Nicht nur für eine Ausfuhrzollanmeldung wird die sogenannte Unterposition der KN benötigt, sondern auch für statistische Meldungen des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs, wie bspw. die Binnenhandelsstatistik (Intrastat-Meldung). In diesem Zusammenhang wird daher häufig auch der Begriff „statistische Warennummer“ verwendet.
Die neunte und zehnte Stelle der Zolltarifnummer stammt aus dem TARIC(= Tarif Intégré des Communautés Européennes / Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaften), der Zolltarifdatenbank der Europäischen Union. Sie enthält Informationen zu Maßnahmen wie bspw. Antidumpingzöllen, Zollaussetzungen oder Zollkontingenten, aber auch Risikohinweise zu bestimmten Einfuhrwaren.
Anhand der elften Stelle der Codenummer, die aus dem Elektronischen Zolltarif (EZT) stammt, können z.B. Umsatzsteuersätze oder nationale Verbote und Beschränkungen abgeleitet werden. Sie wird nur innerhalb von Deutschland benötigt, also lediglich für nationale Zwecke.
Kurz gesagt: Je länger die Zolltarifnummer, desto detaillierter ist die Beschreibung einer Ware, die sich dahinter verbirgt. Und auf jeder dieser Detaillierungsebenen können für die jeweiligen Waren geltende Maßnahmen und für Zollanmeldungen benötigte Unterlagencodierungen (wie z.B. Y901, X002, 3LNA und weitere) hinterlegt sein.
In der Serie “Was muss ein Ausfuhrsachbearbeiter beachten?” möchten wir Ihnen einen Überblick über die notwendigen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Schritte geben, die bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und der Ausfuhr in Drittländer zu beachten sind.
Bedeutung und Herausforderungen der Tarifierung in der Praxis
Im grenzüberschreitenden Warenverkehr ist die Statistische Warennummern das zentrale Ordnungsmerkmal. Waren werden nach ihrer technischen Beschaffenheit eingereiht und erhalten eine Warennummer (auch Zolltarifnummer genannt). Sie spielt eine zentrale Rolle in allen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bereichen:
- Handelspolitische Maßnahmen
- Zollschuld
- Präferenzen
- Zollbefreiung
- Kontingente
- Verbote und Beschränkungen
- Umsatzsteuer/Verbrauchssteuer
- Exportkontrolle, Risikoanalyse
- Genehmigungspflichten, Vorzulegende Unterlagen, Einfuhrumsatzsteuersatz
- Bestimmt den tatsächlichen Zollsatz und den ermäßigten Zollsatz
Für die Praxis heißt das, dass die Zuordnung einer Ware zur falschen Warennummer im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich weitreichende Folgen haben kann. Somit ist es einerseits erforderlich, die Änderungen zum Jahreswechsel zu berücksichtigen. Andererseits aber auch, mitgelieferte Warennummern von Dienstleistern und Lieferanten auf Richtigkeit zu prüfen. Insbesondere im elektronischen Zollsystem ATLAS hat eine falsche Warennummer oft umfassende Folgen (Ablehnung des Zollantrages, Ausfuhrgenehmigungspflicht entsteht, erhöhter Zollsatz bei der Einfuhr etc.).
Mit Hilfe des elektronischen Zolltarifs (EZT) werden die erforderlichen Angaben bei der Ein- oder Ausfuhr erfasst. Der EZT umfasst u.a. notwendige Unterlagencodierungen, Zusatzcodes Genehmigungen, Lizenzen und mögliche Präferenznachweise. Die Recherche ist hier möglich: auskunft.ezt-online.de.
Zum 1. Januar jeden Jahres ändern sich die Warennummern. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gibt die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik im Internet bekannt. Hierbei ist zu beachten, dass ein reiner Vergleich der Warennummern nicht ausreichend ist, weil sich immer auch inhaltliche Änderungen ergeben. So kann es durchaus möglich sein, dass die bislang genutzte Warennummer noch besteht, die Ware aber einer anderen Nummer zugeordnet werden muss.
Aufbau der Warennummer und Einsatz
Für die Warennummer gibt es, je nach Anwendung, unterschiedliche Begriffe.
Das Harmonisierte System (HS) zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels ist die sechsstellige, weltweit gültige Nomenklatur. Derzeit sind 151 Staaten Vertragsparteien des HS. Insgesamt wird das System von 207 Staaten beziehungsweise Wirtschaftsunionen angewendet.
Das HS stellt auch die Basis für die achtstellige Warennummer der EU dar. Je nach Vorgang sind entweder die 11-stellige Codenummer oder die 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben:
- Internationaler Handel: 6-stellige Codenummer (Harmonisiertes System HS)
- Einfuhr in die EU: 11-stellige Codenummer (Elektronischer Zolltarif)
- Ausfuhr aus der EU: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
- Intrastat: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
Übersicht über die förmliche Gliederung der 11-stelligen Codenummer am Beispiel eines gebundenen Kinderbuchs (Quelle: www.zoll.de):
Codenummer Förmliche Gliederung Bedeutung 49 Kapitel – Harmonisiertes System 4901 Position – Harmonisiertes System 4901 99 Unterposition – Harmonisiertes System International einheitliche Einreihung von Waren 4901 9900 Unterposition – Kombinierte Nomenklatur Ermöglicht auch die Zuordnung von Zollsätzen, Textilkategorien, Verbotne und Beschränkungen oder Einfuhrgenehmigungstatbeständen bei der Einfuhr 4901 9900 00 Unterposition – TARIC Verschlüsselt gemeinschaftliche Maßnahmen z. B. Antidumpingregelungen, Zollaussetzungen, Zollkontingente 4901 9900 00 9 Codenummer – Elektronischer Zolltarif Verwendung für nationale Zwecke z. B. Verschlüsselung der Umsatzsteuersätze, nationaler Verbote und BeschränkungenDie derzeitige Nomenklatur umfasst 21 Abschnitte, 97 Kapitel sowie über 5.000 Unterpositionen.
Grundlagen der Tarifierung
Die Einreihung von Waren ist eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe. Zum einen umfasst die derzeitige Nomenklatur 21 Abschnitte, 97 Kapitel sowie über 5.000 Unterpositionen. Zum anderen ist das Warenverzeichnis abstrakt und muss auch die Klassifikation von Waren ermöglichen, die eben erst erfunden werden. Außerdem sind tiefgehende Produktkenntnisse unerlässlich.
Die Grundlagen zur Einreihung befinden sich – häufig unbeachtet – am Beginn des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. Die sogenannten Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Warenverzeichnisses (AV) führen in vielen Fällen zu einer klaren Einreihung. Dort finden sich Regelungen zu:
- Unvollständigen Waren
- Mischungen
- Verpackungen
- Zweifelsfällen, wenn mehrere Warennummern in Frage kommen:
- Verwendungszweck sticht Material (Zweck vor Stoff)
- Genauere Beschreibung sticht allgemeine Beschreibung
- Größere Warennummer sticht kleinere
Ein ergänzendes Hilfsmittel zur Einreihung sind die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur 2015 der EU-Kommission. Die Erläuterungen werden als wichtiges Hilfsmittel zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen angesehen, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein. Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur finden ihre Rechtsgrundlage in der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Die letzte Fassung ist am 4. März 2015 herausgegeben worden.
Einreihungswege
(Verbindliche) Auskünfte zur richtigen Warennummer
Trotz unterschiedlicher Hilfsmittel bei der Einreihung kommt es in der Praxis zu unterschiedliche Auffassungen, welche Warennummer anzuwenden ist. Es ist auch denkbar, dass dieselbe Ware bei unterschiedlichen Zollstellen unterschiedlich eingereiht wird. Für ein Unternehmen ist dies problematisch, da Änderungen weitreichende Konsequenzen, beispielsweise im Zollsatz oder bei den erforderlichen Dokumenten haben. Folgende Möglichkeiten können zur Klärung genutzt werden: