Was tun wenn krankenkasse kein krankengeld zahlt

Wenn die Krankenkasse kein Krankengeld zahlt, kann das ganz unterschiedliche Gründe haben. Welche das sind und was Sie gegebenenfalls gegen eine Zahlungsverweigerung tun können, erfahren Sie in diesem Praxistipp.

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Krankenkasse zahlt kein Krankengeld: Die verschiedenen Gründe

Wenn Sie längerfristig krankgeschrieben sind, können Sie Krankengeld beantragen. Dieses bekommen Sie von der Krankenkasse, wenn sie gesetzlich versichert sind. Aber: In den ersten sechs Wochen der Krankschreibung haben Sie erst einmal Anspruch auf volle Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Erst ab der siebenten Woche kann die Krankenkasse Ihnen Krankengeld zahlen, das aktuell zwischen 70 Prozent Ihres regelmäßigen Brutto- und 90 Prozent Ihres individuellen Nettoverdienstes liegt (Stand 01/2021).

  • Lehnt die Krankenkasse die Auszahlung des Krankengeldes ab, kann das unterschiedliche Gründe haben. Zum einen kann es sein, dass Sie schlicht keinen Anspruchhaben. Diesen haben Sie nur, wenn Sie Arbeitnehmer mit einer Pflichtversicherung oder freiwillig Krankenversicherter sind. Hinzu kommt, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen muss.
  • Ein weiterer Grund ist, dass die sechs Wochen noch nicht verstrichen sind und der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen muss. Zudem kann es sein, dass Sie keine durchgehende Krankschreibung vorlegen können.
  • Wenn Sie von der Krankenkasse als erwerbsunfähig eingestuft werden – was oft übereilt passiert – weist die Kasse Sie damit an einen anderen Leistungsträger weiter, der für Sie finanziell aufkommen soll.
  • Wenn Sie noch Resturlaubstage oder Überstunden haben, neigen die Krankenversicherungen häufig dazu, von Ihren Versicherten zu verlangen, diese erst aufzubrauchen, bevor Krankengeld gezahlt wird.

Das können Sie bei Zahlungsverweigerung tun

Wenn Sie Anspruch auf Krankengeld haben, die Krankenversicherung sich aber weigert, zu zahlen, müssen Sie das nicht einfach so hinnehmen.

  • So haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dafür haben Sie einen Monat nach Ablehnung der Zahlung Zeit. Wichtig: Kontaktieren Sie dafür den Arzt, der Ihnen die Krankschreibung ausgegeben hat. Sie können von ihm auch eine persönliche Stellungnahme verlangen, die die zwingende medizinische Notwendigkeit untermauert.
  • Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, hat die Krankenkasse drei Wochen Zeit, um in schriftlicher Form zu reagieren. Tut sie dies nicht, gilt Ihr Leistungsantrag als bewilligt.
  • Wenn Die Zahlung des Krankengeldes erneut von der Kasse abgewiesen wird, sollten Sie einen auf Krankenversicherungen spezialisierten Anwalt kontaktieren. Dieser prüft Ihre Chancen, gegebenenfalls können Sie Sozialklage einreichen.
  • Bei einem fehlerhaften Urteil haben Sie zudem das Recht, Berufung einzulegen. Sowohl ein Widerspruchsverfahren als auch Sozialklagen sind für Versicherte hierzulande kostenlos. Die Anwaltskosten müssen Sie selbst tragen, sofern Sie nicht rechtsschutzversichert sind.
  • Übrigens: Wenn Sie von der Kasse als vorschnell erwerbunfähig eingestuft werden oder Sie erst den restlichen Urlaub und Überstunden verbrauchen sollen, sollten Sie umgehend einen Anwalt kontaktieren. Dieses Vorgehen ist in der Regel nicht rechtens.

Wenn die Krankenkasse kein Krankengeld zahlt, fällt die Genesung noch schwerer. (Bild: Pixabay/silviarita)

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Was kann ich machen wenn die Krankenkasse nicht zahlt?

Verweigert Ihre Krankenversicherung dennoch die Kostenübernahme, können Sie sich an den Ombudsmann Ihres Versicherers wenden. Dieser schlichtet zwischen den Parteien und wird nicht vom Versicherten bezahlt. Sollte der Ombudsmann nicht weiterhelfen, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen.

Wer hilft bei Ärger mit der Krankenkasse?

Beschwerdestelle für gesetzlich Krankenversicherte im Konfliktfall. Sind Sie gesetzlich krankenversichert und beispielsweise mit dem Service Ihrer Krankenkasse unzufrieden? Dann sollten Sie die Möglichkeit nutzen, sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu wenden.

Wie lange dauert es bis das Krankengeld da ist?

Wir zahlen Ihnen Ihr Krankengeld möglichst direkt nach Eingang Ihrer Krankmeldung und immer bis zu dem Datum, an dem die aktuellste Bescheinigung von Ihrem Arzt ausgestellt wurde - also immer rückwirkend.

Kann mir die Krankenkasse das Krankengeld streichen?

Das Wichtigste in Kürze Bei Bezug anderer Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld kann der Anspruch auf Krankengeld ruhen, bei Bezug von unterschiedlichen Renten kann gekürzt werden. Kein Anspruch auf Krankengeld besteht z.B. nach dem Ablauf von 78 Wochen, es kommt zur sog. Aussteuerung des Versicherten.

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