Was tun wenn jemand in der Wohnung stirbt?

Nichts im Leben ist so gewiss wie die Erkenntnis, dass wir sterben müssen. Trotzdem spielt der Tod im Alltag unserer modernen westlichen Gesellschaft kaum eine Rolle. Er wird weitgehendst verdrängt. Doch spätestens dann, wenn ein Elternteil, der Partner, Freund oder ein Familienmitglied stirbt, müssen wir uns mit den Fragen auseinandersetzen:

Wie geht man mit dem Tod um? Was tun bei Sterbefall?

  •    Todesfall Checklisten Übersicht
  • Checkliste Bestattungskosten   

Trauerfall Ratgeber

  • Was tun bei Todesfall
    • Was tun wenn jemand stirbt
    • Sterbefall Begriffe
    • Über Uns / Kontakt
  • Todesfall Checklisten
    • Checklisten Übersicht
    • Checkliste Todesfall
    • Checkliste Beerdigungskosten
    • Todesfall Checklisten PDF
  • Bestattungsarten
    • Bestattungsformen
    • Beerdigung
    • Einäscherung
    • Seebestattung
    • Baumbestattung
    • Luftbestattung
    • Naturbestattungen Schweiz
    • Weltraumbestattung
    • Diamantbestattung
  • Beerdigungskosten
    • Bestattungskosten
    • Bestattungsinstitut
    • Friedhofsgebühren
    • Grabpflege Kosten
    • Grabsteine Kosten
  • Bestattungsvorsorge
    • Bestattungsgesetze
    • Beerdigung Planen
    • Sterbeversicherungen
    • Vorsorgevertrag
    • Bestattungsverfügung
    • Kredit & Finanzierung
    • Sozialbestattung
    • Sterbegeld Quellen

Populäre Themen

Über uns

Besonders dann, wenn der Tod eines Familien Angehörigen oder Freundes einen unvorbereitet trifft, benötigen wir Hilfe, um trotz aller Trauer und Schocks, mit den zahlreichen Aufgaben & Formalitäten nicht alleine und überfordert zu fühlen. Die Internetseite: Todesfall-Checkliste.de ist ein Projekt der Familie Jäger, um Menschen, die einen Sterbefall zu beklagen haben, mit unabhängiger Informationen zu den Themen Sterben, Tod & Bestattung, bei Seite zu stehen. Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu Todesfall-Checkliste.de haben, freuen wir uns auf Ihren Kontakt!

  • Sofort zu erledigen
  • Am Tag danach
  • Innerhalb von zwei Tagen
  • Innerhalb von zwei Wochen
  • Nach sechs Wochen

Aber wer weiß in einer solchen Situation schon, wo die Sterbeurkunde beantragt werden muss, wie die Bestattung vorbereitet wird und was mit dem Testament geschehen soll? Planet Wissen gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Sofort zu erledigen

Sofort nach dem Tod des Angehörigen muss ein Arzt verständigt werden, der den Totenschein ausstellt. Außerdem müssen die nächsten Angehörigen informiert werden, um mit ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen. Wichtige Unterlagen wie Personalausweis, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde sollten für die nächsten Tage bereitgehalten werden, um Formalitäten zu regeln.

Verträge und Willenserklärungen des Verstorbenen müssen ebenfalls herausgesucht werden, um dringende Anliegen zu klären. Dazu gehören, falls vorhanden: der Organspendeausweis, das Testament, ein möglicherweise schon existierender Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut und Wünsche für die Art der Bestattung.

Am Tag danach

Am Tag danach beziehungsweise am ersten Werktag nach dem Todesfall müssen mit dem Totenschein und weiteren Unterlagen (je nach Familienstand: Personalausweis, Familienstammbuch, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des schon zuvor verstorbenen Ehegatten) die Sterbeurkunden beantragt werden – und zwar auf dem Bürgeramt oder Standesamt, das für den Ort zuständig ist, an dem der Tod eingetreten ist.

Viele Stellen verlangen diese Urkunde: das Einwohnermeldeamt, Banken, Krankenversicherungen, die gesetzliche Rentenversicherung sowie private Rententräger.

Dann gilt es die Bestattung vorzubereiten: Wenn der Bestatter beauftragt wird, wird geklärt, welche Aufgaben dieser übernimmt und welche von den Angehörigen zu tragen sind. Sarg oder Urne müssen ausgewählt werden, die Kleidung des Toten und die Ausgestaltung der Trauerfeier.

Soll ein Pfarrer oder Trauerredner dabei sein, müssen diese informiert werden. Zudem haben die Angehörigen sich darum zu kümmern, auf welchem Friedhof und in welchem Grab der Verstorbene begraben werden soll – oder ob sich der Verstorbene eine Feuerbestattung, eine Seebestattung oder die letzte Ruhe unter einem Baum in einem Friedhofswald gewünscht hatte. Davon abhängig kann der Grabschmuck bestellt werden.

Eine Todesanzeige in der Tageszeitung muss rechtzeitig beauftragt werden, ebenso Trauerkarten für die Beisetzung. Soll es nach der Bestattung zu einer Zusammenkunft der Trauernden kommen, muss ein Café oder Restaurant reserviert werden.

Die Kosten, die für eine Bestattung im Durchschnitt anfallen, betragen laut Verbraucherzentrale ungefähr 5000 Euro. Allerdings seien auch günstigere Bestattungen möglich, beispielsweise wenn die Angehörigen dem Bestattungsunternehmen weniger Aufgaben übertragen, einen weniger teurer Sarg auswählen oder auf eine Bewirtung der Trauergäste verzichten.

Innerhalb von zwei Tagen

Innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall sollten die Angehörigen den Arbeitgeber informieren und sich um die Wohnung des Verstorbenen kümmern – Strom, Wasser und Gas können möglicherweise abgestellt werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob der Verstorbene regelmäßige Dienstleistungen bezogen hat, beispielsweise einen Pflegedienst.

Diese und andere Aufträge sowie Reisen und sonstige Bestellungen sollten umgehend storniert werden. Zudem müssen Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherungen informiert werden, ebenso die Rentenversicherung. Sie prüft, ob Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente besteht.

Wichtig ist auch, die Bankgeschäfte des Verstorbenen zu regeln – sofern man eine Vollmacht über das Konto hat. Ansonsten muss der Zugang beantragt werden, was aber unter Umständen Wochen dauern kann.

Manche Banken verlangen auch einen Erbschein oder ein beglaubigtes Testament. Um dies zu vermeiden, kann schon zu Lebzeiten bei der Bank eine Vollmacht hinterlegt werden, die bestimmten Angehörigen den Zugriff auf das Konto im Todesfall des Inhabers erlaubt.

Innerhalb von zwei Wochen

Innerhalb von zwei Wochen sollten weitere Versicherungen informiert werden, ebenso der Energieversorger und die Telefongesellschaft. Bestehende Policen und Mitgliedschaften, beispielsweise in Vereinen oder Berufsgenossenschaften, müssen gekündigt werden.

Auch an Accounts in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing sollten die Angehörigen denken, falls der Verstorbene solche nutzte: Per Mausklick sind sie meist nur dann zu löschen, wenn die Zugangsdaten bekannt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt die Verbraucherzentrale, dem Betreiber direkt per E-Mail oder Brief unter der Adresse zu schreiben, die im Impressum angegeben ist.

Lebte der Verstorbene allein in einer Mietwohnung oder in einem Pflegeheim, muss mit dem Vermieter beziehungsweise der Heimleitung besprochen werden, wie lange noch Zahlungen geleistet und bis wann die Wohnung oder das Zimmer aufgelöst werden müssen.

Leben in einer Mietwohnung Hinterbliebene, sollten Mietverträge und sonstige Verträge (wie Strom, Wasser, Gas, Telefon) auf sie übertragen werden. Ein Nachsendeauftrag bei der Post könnte sinnvoll sein, wenn die Wohnung aufgelöst oder der Heimplatz aufgegeben wird.

Wenn ein Testament existiert, muss dieses zur Nachlassstelle am Amtsgericht gebracht werden. Dort wird es geprüft und an die Erben meist innerhalb von acht Wochen eine beglaubigte Kopie verschickt. Mit dieser kann der kostenpflichtige Erbschein beantragt werden, der vor allem beim Erbe von Immobilien benötigt wird. Innerhalb von drei Monaten muss das Finanzamt über eine Erbschaft informiert werden, das daraufhin eine Erbschaftssteuer erheben kann.

Nach sechs Wochen

Nach etwa sechs Wochen bedanken sich die Hinterbliebenen oft mit einer Danksagung per Brief oder als Zeitungsanzeige bei allen, die ihr Beileid ausgedrückt haben. Außerdem ist es an der Zeit, Kränze und Blumen von der Beisetzung zu entfernen und sich wegen der Gestaltung des Grabes bei einem Steinmetz und einem Gärtner zu erkundigen.

(Erstveröffentlichung: 2013. Letzte Aktualisierung: 24.11.2020)

Was sind die ersten Schritte Wenn jemand stirbt?

Die ersten Schritte: Arzt verständigen, um den Tod offiziell festzustellen (Totenschein wird ausgestellt) Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen. Wichtige Unterlagen suchen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, usw.)

Was tun wenn jemand in der Nacht stirbt?

An Sonn- und Feiertagen oder nachts rufen Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Telefon-Nummer 116 117 an (Vorwahl nicht notwendig, Anrufe sind kostenfrei). Ein Notarzt kann Ihnen in dieser Situation lediglich eine Todesfeststellung ausstellen.

Wer darf nach dem Tod in die Wohnung?

Mit dem Erbfall geht die tatsächliche Sachherrschaft des Erblassers an beweglichen Gegenständen und Immobilien automatisch auf den oder die Erben über. Der Erbe ist deshalb berechtigt, die Wohnung des Erblassers zu betreten und dort alle Unterlagen zu sichten.

Wann muss man den Bestatter informieren?

Erste Formalie nach dem Tod eines Angehörigen ist die Benachrichtigung eines Arztes, der die Todesbescheinigung ausstellt. Parallel dazu sollten die engsten Angehörigen benachrichtigt und ein Bestattungsinstitut verständigt werden. Das Standesamt muss spätestens nach 3 Werktagen informiert werden.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte