Fluviatiler Schotter eines Gebirgsflusses (Giswiler Lauibach, Kanton Obwalden, Zentralschweiz). Schotterablagerungen sind typisch für Flüsse mit relativ starkem Gefälle.
Schotter ist zum einen ein Fachbegriff der Geowissenschaften für natürliche, überwiegend geröllführende Lockersedimente und zum anderen ein Fachbegriff des Bauwesens für grobe gebrochene Gesteinskörnungen, im Gegensatz zum ungebrochenen Kies.
Fachbegriff der Geowissenschaften
In den Geowissenschaften bezeichnet Schotter ein unverfestigtes Sediment, das einen Anteil von mehr als 50 % gerundeten Gesteinskomponenten mit einem Korndurchmesser von mehr als 2 mm (sogenannte Gerölle) besitzt, und ist damit gleichbedeutend mit dem Sedimentbegriff Kies.[1] Da unverfestigt, sind Schotter typisch für geologisch junge, oft quartäre Ablagerungskörper. Ihre Rundung haben die Gerölle durch Oberflächenabrieb bei der häufigen Umlagerung in stark bewegtem Wasser, in erster Linie in Bächen und Flüssen (fluviale Schotter), durch Gletscherschmelzwasser (glazifluviale Schotter) oder an Küsten (marine Schotter) erhalten. Zu Gestein verfestigte Schottersedimente werden Konglomerate genannt.
Im Unterschied zu Schotter werden Lockersedimente, die überwiegend nicht-gerundete Gesteinskomponenten aufweisen, als Schutt bezeichnet. Durch Gletscher transportiertes und abgelagertes Material, das typischerweise überwiegend teilgerundete (kantengerundete) Komponenten enthält, wird Geschiebe genannt. In der Fluvialmorphologie, der Hydrologie, der Ingenieurgeologie und im Wasserbau werden jedoch auch Flussschotter als „Geschiebe“ bezeichnet.[1]
Fachbegriff im Bauwesen
Warnschild „Splitt, Schotter“ (Deutschland)
Im Bauwesen bezeichnet man als Schotter kantige, gebrochene Mineralstoffe mit einer Korngröße zwischen 32 und 63 Millimeter, meistens zur Verwendung im Verkehrswegebau. (Bei runden Formen dieser Korngröße spricht man im Bauwesen nicht von Schotter, sondern von Kies). Es handelt sich bei Schotter um gebrochene Gesteinskörnungen, die künstlich beziehungsweise als Abfall in Steinbrüchen oder in Brechmaschinen hergestellt werden. Teilweise werden sie aus natürlich abgelagerten Lockersedimenten (Flussgerölle, Gletschergeschiebe) in Brecheranlagen produziert.
Kleinere Gesteinskörnungen sind Splitt und Brechsand, größere Gesteinskörnungen nennt man Schroppen (auch Schutt, Blockschutt, Felszersatz). In der Industrie der Steine und Erden werden Gesteinsfraktionen aller Größen allgemein als Brecherprodukte bezeichnet.
Verwendung von Brecherprodukten
Im Straßenbau wird Schotter mit abgestuften Korngrößen (Steingrößen) unter anderem für Tragschichten von Straßen oder mit Bindemittel (zum Beispiel Bitumen als Asphaltbeton oder mit Zement und Wasser als Beton bzw. zementgebundene Tragschicht) verwendet.
Schotter verschiedener Korngrößen kann auch als Frostschutzschicht unterhalb des befestigten Straßenoberbaus dienen.
Bei dem Begriff Schotter handelt es sich um die Beschreibung einer bestimmten Gesteinskörnung. Das im öffentlichen Straßenbau üblicherweise verwendete Regelwerk Technische Lieferbedingungen für Gestein im Straßenbau (TL Gestein-Stb) definiert wiederum Gesteinskörnung als körniges Material für die Verwendung im Bauwesen, wobei Gesteinskörnungen natürlich, industriell hergestellt oder rezykliert sein können.
Beim Bau von Gleisanlagen dient ein so genanntes Schotterbett, auch Schotteroberbau genannt, zur frostsicheren Stabilisierung der Gleisanlagen. Der Einbau von Schotter nennt sich schottern.
Im Beton wird Schotter als Zuschlagstoff verwendet.
Siehe auch
- Schotterbank
- Schotterstraße (wassergebundene Decke)
Weblinks
Wiktionary: Schotter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Literatur von und über Schotter im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
- ↑ a b Christiane Martin, Manfred Eiblmaier (Hrsg.): Lexikon der Geowissenschaften. 6 Bände. Spektrum, Akademischer Verlag, Heidelberg u. a. 2000–2002, ISBN 3-8274-1655-8
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Zeichen 116 - Splitt, Schotter, StVO 1992.svg
Zeichen 116: Splitt, Schotter. Mit der
StVO 1992 wurde dieses in der DDR genutzte Zeichen in die erste gesamtdeutsche StVO (Novelle von 1992) aufgenommen. Wie im Verkehrsblatt festgelegt, muß das Zeichen eine Seitenlänge von 900 mm besitzen. Die Lichtkantenbreite beträgt 10 mm, der rote Rahmen ist 80 mm breit. Im Jahr 2013 und anschließend 2017 erhielt das Zeichen eine neue Nummer. Die Verkehrszeichen werden nach den Bestimmungen der StVO vom 16. November 1970 hergestellt. Diese wurden zuletzt geändert durch die
Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009. Die Abmessungen und Ausführungsarten müssen unter anderem den im Verkehrsblatt-Verlag erschienen Richtlinien über Abmessung der Verkehrszeichen und der Zusatzschilder nach der StVO einschließlich ihrer Varianten vom 25. Mai 1972 und 26. Juli 1972 entsprechen. Zu beachten sind hierzu außerdem die am 1. Januar 1976 in Kraft getretenen Änderungen, einschließlich
der Elften Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom Juli 1992.