Was darf man bei Pfändung behalten?

Ab 1. Juli 2022 können Schuldner:innen mit regelmäßigem Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen: Die Pfändungsfreigrenzen werden um rund 6 Prozent erhöht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitgeber sind zur automatischen Beachtung der neuen Pfändungsfreibeträge verpflichtet.
  • Betroffene Schuldner:innen sollten sich vorsorglich trotzdem vergewissern, ob die neuen Pfändungsgrenzen bekannt sind.
  • Bei Gerichtsbeschluss oder Bescheid wirken die Pfändungsfreigrenzen nicht automatisch.

On

Bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe liegt der Freibetrag fortan bei 1.339,99 Euro, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1.340 Euro geschützt. Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ohne Übergangsregelung und müssen automatisch sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet werden. Schuldner:innen müssen aber selbst aktiv werden, wenn individuelle Freibeträge per Gericht oder Vollstreckungsstelle öffentlicher Gläubiger festgesetzt wurden.

Neue Pfändungstabelle beachten

Die neue Pfändungstabelle erfasst alle Arbeitseinkommen und pfändbaren Sozialleistungen, die nach dem 1. Juli 2022 zur Auszahlung kommen. Durch die Erhöhung können ein alleinstehende Schuldner:innen ohne Unterhaltspflicht bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.400 Euro jetzt 1.351,11 Euro von ihrem Lohn behalten. Ist er für eine Person unterhaltspflichtig, kann grundsätzlich nichts gepfändet werden. Die aktuellen Pfändungsgrenzen sind in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2022 des BMJV zu finden.

Automatische Berücksichtigung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die neuen Pfändungsfreibeträge automatisch zu beachten, und zwar auch bei schon länger laufenden Pfändungen und Abtretungen. Vorsorglich empfiehlt es sich jedoch, dass sich von Pfändung oder Abtretung betroffene Schuldner:innen beim Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger erkundigen, ob die neue Pfändungstabelle bekannt ist und angewendet wird. Damit kann irrtümlichen Auszahlungen an den pfändenden Gläubiger vorgebeugt und eine möglicherweise Arbeitsplatz gefährdende Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber vermieden werden.

Überweisen Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder Kreditinstitute versehentlich noch nach der alten Tabelle, kann der Schuldner von diesen die Nachzahlung der irrtümlich an den Pfändungsgläubiger zu viel gezahlten Beträge verlangen.

Automatische Anpassung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto)

Die automatische Anpassung an die neuen Freigrenzen gilt natürlich auch beim Pfändungsschutzkonto. Kreditinstitute müssen hier sowohl den geänderten Grundfreibetrag von 1.340 Euro für den Kontoinhaber als auch die angehobenen Freibeträge für weitere Personen (500,62 Euro für die erste, weitere jeweils 278,90 Euro für die zweite bis fünfte Person) automatisch berücksichtigen. Betroffene müssen grundsätzlich keine neuen Bescheinigungen vorlegen.

Keine Automatik bei Gerichtsbeschluss oder Bescheid

Für Pfändungen, bei denen der unpfändbare Betrag vom Gericht oder durch einen vollstreckenden öffentlichen Gläubiger individuell bestimmt wurde, wirken die neuen Pfändungsfreigrenzen leider nicht automatisch. Dies ist zum Beispiel bei einem gerichtlichen Beschluss wegen höheren Einkommens und entsprechend höherem Freibetrag bei einer Kontopfändung der Fall: Hier ist möglichst schnell beim Vollstreckungsgericht zu beantragen, dass der Beschluss abgeändert wird und die Freigrenzen angehoben werden. Hat der öffentliche Gläubiger (zum Beispiel das Finanzamt) den Freibetrag per Bescheid bestimmt, muss bei diesem eine entsprechende Änderung beantragt werden. Hierbei ist Eile geboten, denn die alten Beschlüsse und Bescheide gelten so lange, bis dem Kreditinstitut eine anders lautende Entscheidung zugeht.

Rechtsfrage des Tages:

Können Leute ihre Schulden nicht mehr bezahlen, steht vielleicht schon bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Einige Dinge dürfen allerdings nicht gepfändet werden. Was ist geschützt?

Antwort:

Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten. Neben einer Forderungspfändung kann er auch die Sachpfändung beantragen. Ein Gerichtsvollzieher wird dann beim Schuldner Gegenstände beschlagnahmen und verwerten. Bestimmte Gegenstände unterliegen aber dem Pfändungsschutz. Normale Möbel, ein einfacher Fernseher und der Ehering dürfen nicht gepfändet werden.

Voraussetzung der Pfändung

Ein Gerichtsvollzieher wird nicht einfach überraschend vor der Tür stehen. Bevor es so weit ist, muss ein Gläubiger einige Verfahrensschritte durchlaufen. Und diese gehen nicht unbemerkt am Schuldner vorbei. Grundlegende Voraussetzung einer Zwangsvollstreckung ist ein rechtskräftiger Titel. Das kann ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid im Mahnverfahren oder bestimmte notarielle Urkunden sein. Erst wenn diese Titel rechtskräftig und damit nicht mehr angreifbar sind, kann der Gläubiger einen Pfändungsantrag stellen.

Sachpfändung

Die Pfändung eines Vermögens kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen. So kann der Gläubiger einerseits Forderungen wie beispielsweise das Gehalt pfänden lassen. Oder der Gerichtsvollzieher soll eine Mobiliarvollstreckung vornehmen. Meist erhält der Schuldner vorher eine Benachrichtigung, wann der Gerichtsvollzieher die Sachpfändung bei ihm durchführen will. Er kann aber durchaus auch unangekündigt vor der Tür stehen. Durchsuchen darf er die Wohnung nicht. Verweigern Sie dies aber, kann er einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss erwirken. Dies ist möglich nach zwei erfolglosen Vollstreckungsversuchen. Einmal in der Wohnung, schaut sich der Gerichtsvollzieher nach verwertbaren Gegenstände um. Das können teure Antiquitäten, Schmuck oder Bargeld sein. Im Anschluss wird er die gepfändeten Gegenstände durch Versteigerung verwerten.

Was ist geschützt?

Natürlich soll ein Schuldner nach einer Sachpfändung nicht in einer leeren Wohnung zurückbleiben. Daher sieht das Gesetz verschiedene Gegenstände vor, die nicht gepfändet werden dürfen. Dazu gehören Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und Haushalt, die einen einfachen Lebensstil ermöglichen. Beispielsweise sind das unter anderem Bekleidung, Möbel, Fernseher und Küchengeräte. Ebenfalls geschützt sind Dinge, die der Ausbildung oder Ausübung der Erwerbstätigkeit unterliegen. Auch Eheringe, Orden oder Ehrenabzeichen sind explizit von der Sachpfändung ausgenommen. Eine genaue Auflistung finden Sie in § 811 Zivilprozessordnung (ZPO).

Nobelfernseher gegen alte Kiste: Die Austauschpfändung

Auch wenn ein Fernsehgerät zu den Gebrauchsgegenständen des Alltags zählt, die eigentlich unpfändbar sind: Der teure Luxusfernseher ist trotzdem nicht sicher. Hochwertige und luxuriöse Gegenstände können nämlich im Wege der Austauschpfändung beschlagnahmt werden. Übersteigt der Wert eines Gegenstands die angemessene Lebensführung, kann ein Gerichtsvollzieher diesen pfänden. Im Austausch erhält der Schuldner ein einfaches Gerät. Denkbar ist eine Austauschpfändung beispielsweise bei Computern, Fernsehern und anderen technischen Geräten. Dabei muss der Wert des gepfändeten Gegenstands den des Ersatzes deutlich übersteigen.

Sachpfändung verhindern?

Ein Schuldner hat die Möglichkeit, die Sachpfändung abzuwenden. Der einfachste Weg ist, die offene Forderung zu bezahlen. Dies kann er direkt bar an den Gerichtsvollzieher vornehmen. Oder er überweist die Forderung, wenn die Ankündigung der Vollstreckung ankommt. Kann der Schuldner die Forderung nicht auf einmal zahlen, sollte er das Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher suchen. Es gibt nämlich die Möglichkeit, mit ihm eine Ratenzahlung zu vereinbaren. An diese sollte der Schuldner sich dann allerdings auch halten. Sonst steht ihm eine erneute Sachpfändung ins Haus.

Was ist der „Kuckuck“?

Traurige Berühmtheit hat im Rahmen der Zwangsvollstreckung der „Kuckuck“ erlangt. Dabei handelt es sich um ein Pfandsiegel. Auf diesem befand sich früher ein Bild des Wappenadlers, der etwas despektierlich „Kuckuck“ genannt wurde. Auch wenn der Adler mittlerweile gewichen ist, so ist der Name doch geblieben. Nimmt der Gerichtsvollzieher bei einer Sachpfändung gepfändete Gegenstände nicht direkt mit, kann er das Pfandsiegel darauf anbringen. Damit ist die Sache der Verfügungsgewalt des Schuldners entzogen. Schafft er den Gegenstand fort oder verkauft ihn sogar, macht er sich strafbar.

Wie viel Geld darf man bei einer Pfändung behalten?

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag/die Pfändungsfreigrenze? Der unpfändbare Grundbetrag (Pfändungsfreigrenze) beträgt ab dem 1. Juli 2022 monatlich 1.330,16 Euro. Bis dahin galt die Grenze von 1.252,64 Euro. Die Beträge beziehen sich auf das Nettoeinkommen der betroffenen Person.

Welche Gegenstände unterliegen nicht der Pfändung?

Dazu gehören Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und Haushalt, die einen einfachen Lebensstil ermöglichen. Beispielsweise sind das unter anderem Bekleidung, Möbel, Fernseher und Küchengeräte. Ebenfalls geschützt sind Dinge, die der Ausbildung oder Ausübung der Erwerbstätigkeit unterliegen.

Was bleibt mir bei einer Pfändung?

Die geschützte Summe beträgt seit 1. Juli 2021 monatlich 1.259,99 Euro. Sie steigt ab 1. Juli 2022 auf monatlich 1.339,99 Euro.

Was darf gepfändet werden 2022?

Juni 2022) Am 10. Mai 2021 wurden die ab 1. Juli 2021 geltenden Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Demnach erhöhen sich die nach § 850c ZPO unpfändbaren Beträge von 1.178,59 Euro auf 1.252,64 Euro monatlich.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte