Du kennst bestimmt die Benachrichtigung, mit der Dich Google darauf aufmerksam macht, dass eine Kontoaktion erforderlich ist. Sie taucht fast ausschließlich auf Android-Geräten auf. Wenn Dich diese Handlungsaufforderung nervt: Hier erfährst Du, wie Du sie deaktivieren kannst!
Was bedeutet die Meldung „Kontoaktion erforderlich“?
Eigentlich sollte die Meldung immer nur dann auf Deinem Android-Gerät erscheinen, wenn Du Deinen Google-Account eine Weile lang nicht genutzt hast oder Chrome nicht Dein Standardbrowser ist. Google will damit herausfinden, ob das Konto überhaupt noch genutzt wird oder ob es inzwischen komplett inaktiv ist. Allerdings taucht die Benachrichtigung teilweise auch ohne erkennbaren Grund auf.
Klickst Du auf die Meldung, wirst Du dazu aufgefordert, Dein Passwort einzugeben. Meist ist die Sache damit erledigt. Allerdings erscheint die Meldung in einigen Fällen selbst nach der Passwortbestätigung immer wieder – das kann ganz schön nerven.
Wie kann ich die Meldung deaktivieren?
Taucht auch auf Deinem Android-Gerät die Benachrichtigung „Kontoaktion erforderlich“ immer wieder auf, haben wir eine Lösung für Dich: Füge das entsprechende Google-Konto einfach erneut auf Deinem Smartphone oder Tablet hinzu. Hier erklären wir, wie das geht:
- Stelle sicher, dass Du Dich an Dein Google-Passwort erinnerst. Ist das nicht der Fall, setze Dein Google-Passwort zurück, bevor Du fortfährst.
- Gehe auf Deinem Android-Smartphone in die Einstellungen, tippe auf „Google“ und wähle das Google-Konto aus, bei dem Du immer wieder die „Kontoaktion erforderlich“-Benachrichtigung erhältst.
- Tippe oben rechts auf die drei Punkte und anschließend auf den Befehl „Konto entfernen“. Dabei musst Du keine Angst haben, dass Daten verloren gehen – sie bleiben auf jeden Fall erhalten.
- Nun musst Du dieses Konto wieder anmelden. Dazu gehst Du erneut in die Einstellungen.
- Tippe dort auf „Konten“ und anschließend auf „Konto hinzufügen“.
- Wähle „Google“ aus und gib Deine Account-Daten ein.
- Tippe auf „Anmelden“, damit Dein Smartphone erneut mit diesem Google-Konto verknüpft wird und die Inhalte des Accounts synchronisiert werden können.
Ab sofort sollten die lästigen „Kontoaktion erforderlich“-Benachrichtigungen der Vergangenheit angehören. Ist das nicht der Fall, gibt es noch eine zweite Lösung: Gehe in die Benachrichtigungseinstellungen und deaktiviere dort Benachrichtigungen durch den Google Play Store.
Bist Du auch von der ständig erscheinenden „Kontoaktion erforderlich“-Meldung betroffen? Wie hast Du es gelöst? Schreibe uns in den Kommentaren!
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Google blockiert meinen Internet Zugang mit dieser Anzeige: Hinweise zum Datenschutz bei Google etc. Das soll man alles durchlesen und annehmen usw. Diese Anzeige lässt sich nicht wegklicken Ich habe weder Zeit noch Lust mich von Google erpressen zu lassen. Mit Adblock bleibt trotzdem ein weißer Fleck stehen. Meine Frage: Wie kann
ich diesen Mist entfernen? mfg u. Danke
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Genau auf das schnelle weiter klicken und akzeptieren hat google es ja abgesehen - also
vorher mal den Kopf einschalten ;) Einfach "weil's schnell gehen muss" zu bestätigen, ist also nicht empfehlenswert. Deshalb auf Google verzichten muss aber auch niemand.hier ein tip von der Verbraucherzentrale NRW://www.vz-nrw.de/google-datenschutzGoogle fordert Zustimmung zum DatenschutzWer die meistgenutzte Suchmaschine weiter verwenden will, muss offenbar umfangreichen Bedingungen zustimmen. Die lassen sich umgehen - ohne auf Komfort und Datenschutz verzichten zu müssen.Foto
des Hinweises, mit dem Google vor Nutzung seiner Suchmaschine um Einwilligung in die Datenschutzbedingungen bittet. Bild: Verbraucherzentrale NRWBild: Verbraucherzentrale NRWViele Nutzer bekommen auf google.de ein Hinweisfenster auf die Datenschutzbestimmungen über dem Suchschlitz angezeigt und können erst weitermachen, wenn sie auf die Zustimmen-Schaltfläche geklickt haben. Ohne diese Zustimmung kann auch die Suchmaschine zunächst nicht genutzt werden, was die Nutzer zum schnellen und
unüberlegten Zustimmen verführen könnte. Der Internet-Gigant will sich damit bestätigen lassen, dass man seine Datenschutzbestimmungen akzeptiert, auch wenn man möglicherweise gar kein Google-Konto für E-Mails, Android oder andere Dienste besitzt und es nur um die Nutzung der Suchmaschine geht.Was akzeptiert man, wenn man seine Zustimmung gibt?Die Datenschutzerklärung umfasst etliche Unterseiten. Alles zu lesen und vor allem auch zu verstehen kann durchaus mehrere Stunden dauern.Darin enthalten
sind zahlreiche Punkte, die Verbraucher- und Datenschützern die Haare zu Berge stehen lassen. So zum Beispiel der, dass Informationen über Nutzer und ihr Suchverhalten gespeichert und an "Partner" weitergegeben werden. Wer diese Partner sind, erfährt der Leser der Datenschutzbestimmungen nicht. Ebenso wenig gibt Google preis, in welche Länder die Daten der Anwender gesendet werden: "Google verarbeitet personenbezogene Daten auf unseren Servern, die sich in zahlreichen Ländern auf der ganzen Welt
befinden. Daher verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten gegebenenfalls auf einem Server, der sich außerhalb des Landes befindet, in dem Sie leben." Nach welchen Vorschriften und wo genau das US-Unternehmen die Daten speichert und verarbeitet, bleibt somit unklar. Vor dem Hintergrund des jüngst gekippten "Safe Harbor"-Abkommens hat das ein besonderes Geschmäckle.Einfach "weil's schnell gehen muss" zu bestätigen, ist also nicht empfehlenswert. Deshalb auf Google verzichten muss aber auch
niemand. Die Verbraucherzentrale empfiehlt zwar die Nutzung von alternativen Suchmaschinen, denn so wird ausgeschlossen, dass ein einziger Anbieter sämtliche Informationen über das Surfverhalten sammelt. Wer aber trotzdem unbedingt Google vor allem als bekannte Suchmaschine nutzen möchte, kann dies ohne die geforderte Zustimmung machen, indem er eine sogenannte Meta-Suchmaschine "vorschaltet". Hierzu bieten sich zum Beispiel ixquick.de oder startpage.de an: Beide werden von einem
niederländischen Unternehmen nach europäischen Datenschutz-Standards betrieben. Mehr noch: In den Datenschutzbestimmungen beider Suchmaschinen heißt es zusammengefasst: "Wir tracken Sie nicht und legen kein Profil von Ihnen an."Die Handhabung einer solchen Meta-Suchmaschine ist einfach: In die Adressleiste des Browsers wird startpage.de oder ixquick.de eingegeben. Es öffnet sich eine ähnliche Seite wie Google mit einem Suchfeld, in das die entsprechenden Suchbegriffe eingegeben werden. Im
Hintergrund sendet diese Meta-Suchmaschine die Anfrage an Google, um die entsprechenden Ergebnisse zu bekommen und listet sie dem Anwender auf. Bei der Anfrage werden keine persönlichen Informationen des Suchenden übertragen. Der Nutzer muss somit auch den Google-Datenschutzbestimmungen nicht zustimmen.Die Verbraucherzentrale empfiehlt grundsätzlich die Nutzung einer solchen Meta-Suchmaschine und sie als Standard-Suchmaschine auf den eigenen Geräten einzurichten, wenn man auf den Umfang der
Google-Ergebnisse nicht verzichten möchte. Der Nutzer und seine Daten werden hier besonders geschützt. Weil sie nicht an Google übermittelt werden, kann das Unternehmen dann auch keine Profile erstellen und etwa zu Werbezwecken nutzen.
Ein klein wenig Arbeit und dieser nervige Kram ist weg. Nachteil: Die Methode funktioniert leider nicht beim Internet Explorer. Hier die Anleitung für den Firefox: @-moz-document domain(google.de) {._eIg, ._Udi {display: none!important;} /* ._eIg: Versteckt den "Hinweis zum Datenschutz bei Google" auf der Google-Startseite. */
/* ._Udi: Versteckt den "Hinweis zum Datenschutz bei Google" auf den Google-Ergebnisseiten. */
}
6. Das ganze speichern und Firefox neu starten.
Und: Siehe da, der unliebsame, nervige Kram erscheint nicht mehr. Ich nutze dieses Script schon seit Jahren erfolgreich.