Wann war die letzte Rentenreform in Deutschland?

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Erstellt: 01.07.2008Aktualisiert: 29.01.2019, 01:31 Uhr

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Am Tag als die Mauer fiel, fiel auch ein sozialpolitisches Tabu: Mit der Verabschiedung der Rentenreform am 9. November 1989 wurde der bisherige Fixpunkt

Am Tag als die Mauer fiel, fiel auch ein sozialpolitisches Tabu: Mit der Verabschiedung der Rentenreform am 9. November 1989 wurde der bisherige Fixpunkt Rentenpolitik - die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards im Alter nach einem vollen Berufsleben - aufgegeben und die Sicherung der Beitragsstabilität zum Hauptziel der Rentenpolitik erklärt. In den vergangenen 20 Jahren gab es ein Dutzend gravierender Änderungen im Rentenrecht. Verbesserung der Leistungen waren: Verlängerung der Kindererziehungszeiten, Erhöhung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Förderung privaten Rentenversicherung (Riester). Die Mehrzahl der Änderungen diente dazu, zu kürzen und damit von der Leistungs- zur Beitragsseite umzuverteilen. Verlierer waren immer die Rentner. Nur eine Gruppe von Beteiligten gehörte stets zu den Profiteuren: Die Arbeitgeber. Die wichtigsten Reformen im Einzelnen:

1992

Name: Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch VI)

Inhalt: Die Rentenanpassung richtet sich nicht mehr nach der Entwicklung der Brutto-, sondern der Nettolöhne im Vorjahr. Beginnend im Jahre 2001 werden die Altersgrenzen von 60 (vorgezogenes Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit und für Frauen) und 63 (langjährig Versicherte) stufenweise auf 65 Jahren angehoben. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Zeiten der Ausbildung werden nur noch bis zu maximal sieben Jahren (bisher: 13 Jahre) bewertet. Weil die Steuerlast für Arbeitnehmer steigt, wachsen die Nettolöhne langsamer als die Bruttolöhne. Die Renten sollen den Steuereffekt übernehmen.

Bewertung: Der Sozialstaat wird von nun an von der Idee geleitet, dass der Lebensstandard der Rentner seinen Gipfelpunkt erreicht hat.

1997

Name: Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz

Inhalt: Das Unterhaltsgeld bei Reha wird gekürzt. Die tägliche Zuzahlung bei Kuren steigt von zwölf auf 25 Mark Ausbildungszeiten werden nur noch mit drei Jahren berücksichtigt.

Bewertung: Reha nehmen deutlich ab, dafür steigt die Zahl der Invaliden. Das Ganze erweist sich als ein gesundheitspolitischesEigentor.

1999

Name: Rentenreformgesetz

Inhalt: Die Altersgrenze für Schwerbehinderte wird auf 63 (bisher: 60) Jahre angehoben. Die besonderen Regeln für Arbeitslose und Frauen werden abgeschafft. Die bisherigen Renten wegen Berufsunfähigkeit werden abgeschafft. Stattdessen gibt es die Erwerbsminderungsrente, bei der der Arbeitsmarkt mit berücksichtigt wird. In die Rentenformel wird zusätzlich ein Faktor für die Veränderung der durchschnittlichen Lebenserwartung der 65-Jährigen eingeführt.

Bewertung: Erstmals wird die Rentenformel manipuliert, um den Anstieg der Ausgaben zu bremsen.

Korrekturgesetz: Diese Reform wird nach dem Regierungswechsel von der rot-grünen Koalition wieder aufgehoben, um später durch die Hintertür den Demografiefaktor doch einzuführen.

2000

Name: Haushaltssanierungsgesetz

Inhalt: Die Mini-Jobs werden neu geordnet. Renten werden in den Jahren 2000 unds 2001 nicht nach den Löhnen, sondern nach der Preisentwicklung angepasst. Diese ist etwas geringer als die Lohnentwicklung. Die Beiträge, die für Arbeitslose abgeführt werden, werden gesenkt.

Bewertung: Das Rentenniveau sinkt.

2001

Name: Altersvermögensergänzungsgesetz

Inhalt: Die Rentenformel wird neu geschrieben. Ausgehend von der Bruttoanpassung wird ein Korrekturfaktor eingeführt, der Änderungen der Beitragssätze auf die Rentner überträgt sowie ein "Altersvorsorgefaktor", der die Last der Versicherten durch zusätzliche private Vorsorge auf die Rentner übertragen soll. Die Hinterbliebenenrenten werden auf 55 Prozent - zuvor waren es 60 Prozent - der Versichertenrente gekürzt.

Bewertung: In Folge der geänderten Formel sinkt das Rentenniveau von 70,7 Prozent im Jahr 2000 auf 64,3 Prozent im Jahr 2030. Der Riester-Faktor wird nur fadenscheinig begründet. Rentner werden dafür bestraft, dass ein Teil der Versicherten eine hoch subventionierte private Altersvorsorge betreibt.

2002

Name: Altersvermögensgesetz

Inhalt: Die mit hohen Steuersubventionen ausgestatteten Riester-Verträge werden geschaffen.

Bewertung: Das zweite Bein der Altersvorsorge wird forciert, um die Einschnitte in die gesetzliche Rente zu kaschieren. Neben dem tatsächlichen (sinkenden) wird ein fiktives (stabiles) Niveau aus gesetzlicher plus privater Vorsorge gesetzt. Tatsächlich hat nur jeder Dritte einen Riester-Vertrag.

2002/2003

Name: Beitragssicherungsgesetz und weitere Gesetze

Inhalt: Der Beitragssatz wird auf 19,5 (statt der erforderlichen 19,9) Prozent festgelegt. Die Mindestschwankungsreserve wird reduziert, die Beitragsbemessungsgrenze steigt. Rentner zahlen vollen Pflegebeitrag.

Bewertung: Die Reserven der Rentenversicherung werden nun zum politischen Spielball.

2004

Name: Zweites Gesetz zur Änderung des SGB VI

Inhalt: Für Rentner gibt es eine weitere Nullrunde bei der jährlichen Anpassung.

Bewertung: Bei den Lebenshaltungskosten gibt es keine Nullrunde, die Kaufkraft der Rentner sinkt.

2005

RV-Nachhaltigkeitsgesetz

Inhalt: Der Nachhaltigkeitsfaktor wird zusätzlich in die Rentenformel aufgenommen. Er soll Verschiebungen zwischen der Zahl der Rentner und der Beitragszahler kompensieren. Die Renten-formel wird wieder auf eine Bruttolohnanpassung umgestellt. Anrechnungszeiten schulischer Ausbildung werden eingeschränkt.

Bewertung: Komplizierter geht es nicht mehr.

2006

Name: Alterseinkünftegesetz

Inhalt: Parallel zur Freistellung der Beiträge von der Besteuerung werden die Renten beim Zugang ab 2040 voll besteuert. Die Rentenbesteuerung startet zunächst mit einer Erfassung von 50 Prozent des Einkommens und trifft zunächst nur all jene Rentner, die noch größerre Nebeneinnahmen haben. In den kommenden Jahren trifft es aber auch den Standardrentner ohne Nebeneinkommen. Langfristig ist die Steuerersparnis für noch junge Beitragszahler höher als ihr künftiger Steueraufwand als Rentner.

Bewertung: Probleme gibt es vor allem beim Übergang vom alten zum neuen System der Besteuerung. Folge: Wer in naher Zukunft in Rente geht, wird durch die Besteuerung belastet, ohne aber zuvor von der Steuerbefreiung der Beiträge profitiert zu haben.

2007

Name: Altersgrenzenanpassungsgesetz

Inhalt: Erstmalige Erhöhung der seit 1916 gültigen Regelaltersgrenze von bislang 65 Jahren schrittweise zwischen 2012 und 2025 auf 67 Jahre. Begründet wird dies mit der längeren Lebenserwartung der Rentner. Die Ersparnis beträgt rund 1,1 Beitragssatzpunkte im Jahr 2030, die je zur Hälfte den Arbeitgebern und den Versicherte zugute kommen.

Der Beitragssatz darf mittelfristig nicht über die Grenze von 19,9 Prozent erhöht werden.

Bewertung: Die Erhöhung der Altersgrenze macht nur Sinn, wenn es zusätzliche Arbeitsplätze für Ältere gibt. Die Integration der zusätzlichen "arbeitspflichtigen" Senioren auf dem Arbeitsmarkt ist jedoch höchst ungewiss.

2008

Name: Rentenanpassungsgesetz

Inhalt: Der Riester-Faktor wird für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt und in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt. Dies ergibt in diesem und im nächsten Jahr jeweils um rund 0,65 Prozentpunkte höhere Rentenanpassungen. Das bedeutet für einen Standardrentner (45 Beitragsjahre ) 13,05 Euro mehr im Monat. Ohne diesen Schritt wäre nur eine Erhöhung um knapp 5,44 Euro monatlich möglich gewesen. Die wenigsten Rentner sind jedoch Standardrentner, sondern weisen deutlich weniger Beitragszeiten auf. Entsprechend steigen die Hartz-IV-Leistungen um vier Euro auf 351 Euro Regelsatz.

Bewertung: Die Reform ist keine sozialpolitische Wohltat oder ein Wahlgeschenk, sondern die zeitlich begrenzte Teilkorrektur eines unsinnigen und willkürlichen Kürzungsfaktors.

Aufgezeichnet von Roland Bunzenthal

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Wann wurde das Rentenniveau gesenkt?

Mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz vom vom 21. Juli 2004 hat die damalige Bundesregierung (Rot-Grün) beschlossen, dass das Rentenniveau im Jahre 2020 auf 46 Prozent und im Jahre 2030 auf 43 Prozent absinkt. Im Jahre 2004 lag das Rentenniveau bei 52,9 Prozent.

Wann wurden die Renten gekürzt?

Daraufhin wurde mit dem Haushaltssanierungsgesetz 1999 festgelegt, dass die Renten in den Jahren 2000 und 2001 nicht an die Lohnentwicklung, sondern lediglich an die Inflationsrate angepasst und der Beitragssatz von 19,5 auf 19,3 Prozent herabgesetzt wird, was den Bundeshaushalt insgesamt um geschätzte 20 Mrd.

Wann wurde die Rente mit 63 eingeführt?

Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seit dem 1. Juli 2014 mit 63 Jahren in Rente gehen.

Wann kam die Rente mit 67?

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen.

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