Diese Unterlagen und Formulare brauchen Sie für die Erwerbsminderungsrente
Diese können Sie sich online bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ausdrucken. Ein formloser Antrag kann jedoch bei der Prüfung etwas länger dauern. Wenn die EU-Rente bei Ihnen zu niedrig ausfallen sollte, können Sie diese mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (sofern rechtzeitig abgeschlossen), absichern.
Tipps zur Beantragung der Erwerbsminderungsrente
Dem Antrag sind Originale oder beglaubigte Kopien folgender Dokumente bei zu legen:
- Geburtsurkunde und, falls vorhanden, die Heiratsurkunde
- Nachweise zum Lebenslauf wie Schule, Ausbildung, Arbeitsverhältnis, Arbeitslosigkeit und Zeiten der Krankheit
- Alle Aufrechnungsbescheinigungen der Rentenversicherung
- Der gültige Personalausweis
- Falls Kinder vorhanden sind, deren Geburtsurkunden
- Eigene Bankverbindung
- Krankenkassenkarte
- Alle Versicherungsnachweise
- Die Steueridentifikationsnummer
- Ausbildungsvertrag oder Abschluss
Zum Thema empfiehlt die experto-Redaktion:
Die Erwerbsminderungsrente: Ein Leitfaden
Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung Bund
Antrag auf Versichertenrente: Formular R100
Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung: Formular R210
Ergänzungsblatt zum Vordruck R210: Formular R211
Aufstellung über eingereichte bzw.
nachzureichende Unterlagen: Formular R990
Des Weiteren benötigen Sie diese Formulare ebenfalls, um die EU-Rente zu beantragen
Meldung zur Krankenversicherung als Rentner: Formular R810
Ergänzungsblatt: Formular R811
Hinweise zur Krankenversicherung der Rentner (KvdR): Formular R815
Weitere Tipps
Lassen Sie sich von Ihren behandelnden Ärzten jeweils ein Gutachten über Ihren aktuellen Gesundheitszustand schreiben. Dies legen Sie dem Antrag bei. Falls vorhanden, sollten Sie zusätzlich den Feststellungsbescheid über vorhandene Behinderungen kopieren, so wie den aktuellen Behindertenausweis. Je mehr Dokumente über Sie aussagen, dass Sie arbeitsunfähig sind, desto eher wird Ihrem Antrag auf EU-Rente stattgegeben werden.
Folgende Artikel helfen Ihnen bei der Vertiefung dieses Thema weiter:
- „Was ist die Erwerbsminderungsrente“
- „Wann bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente“
- „Diese Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente sollten Sie kennen“
- „Was Sie über das medizinische Gutachten für die Erwerbsminderungsrente wissen müssen“
Bildnachweis: zinkevych / stock.adobe.com
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Mit einer dauerhaften Einschränkung, die keine geregelte Beschäftigung mehr möglich macht, lässt sich Erwerbsminderungsrente beantragen. Doch damit sind viele Fragen verbunden. Hier finden Sie Antworten, Tipps und Hinweise, die Sie bei dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente unterstützen.
Wann bekomme ich Erwerbsminderungsrente?
Grundsätzlich unterstützt diese Form der Rente Arbeitnehmer, die nicht oder nur noch teilweise berufstätig sein und dadurch Geld verdienen können. Hierfür gelten bestimmte Regeln.
Die Teilnahme am Erwerbsleben kann durch Unfall oder Krankheit eingeschränkt sein. Bevor ein Arbeitnehmer jedoch Erwerbsminderungsrente bekommt, stellt der Gesetzgeber fest, ob der Antrag berechtigt ist. Zuerst einmal erhält der Beeinträchtigte eine Entgeltfortzahlung durch seinen Arbeitgeber. Und zwar für die Dauer von sechs Wochen.
Daran schließt sich im Regelfall ein Krankengeld an, welches bis zu 78 Wochen von der zuständigen Krankenkasse gezahlt wird. In klaren Fällen kann eine Erwerbsminderungsrente bereits nach sieben Wochen Krankengeldzahlung erfolgen. Erst wenn im Anschluss an die Zeit der Krankengeld-Zahlung keine Besserung des Zustandes in Sicht ist, kann die Rente wegen nachgewiesener Erwerbsminderung gezahlt werden.
Regeln für die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente:
- Der Versicherte war mindestens fünf Jahre lang rentenversichert. Davon hat er mindestens drei Jahre seine Pflichtbeiträge bezahlt. Diese Zeit nennt sich Wartezeit.
- Volle Erwerbsminderungsrente beantragen Beeinträchtigte, die nicht mehr drei Stunden am Stück in einem Beschäftigtenverhältnis tätig sein können.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen ehemalige Arbeitnehmer die nur noch zwischen drei und sechs Stunden täglich berufstätig sein können.
- Die Einschätzung der Beeinträchtigung muss ärztlich bescheinigt sein.
Allerdings lassen sich für die Wartezeiten berechtigte Sozialleistungen anrechnen. Hierzu gehören beispielsweise das Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld. Auch Zeiten der Kindererziehung, der häuslichen Pflege oder freiwillige Einzahlungen in das Rentensystem rechnet der Gesetzgeber an.
Für Auszubildende oder Berufsanfänger, welche die Wartezeiten noch nicht nachweisen können, gelten besondere Regelungen.
Wo finde ich Hilfe bei der Antragstellung?
Der Antrag zur Erwerbsminderungsrente ist komplex und umfasst zahlreiche Vorbereitungen. Entsprechend empfiehlt sich die Beratung durch Experten. Und zwar von Anfang an.
Hier finden Sie Rentenberater:
- Deutsche Rentenversicherung
- Zuständiger Berater der eigenen Rentenversicherung
- Berater von Sozialdiensten wie VdK, Sozialdienst katholischer Frauen und andere
- Selbstständige Rentenberater
Die entsprechenden Berater finden Sie über die jeweiligen Webseiten der von Ihnen gewählten Unterstützung.