Du bist unter 25? Dann kannst du bei einem Elternteil kostenlos versichert sein (Familienversicherung). Du bist über 25 und musst dich studentisch krankenversichern! Du bist als Student bereits
über 30 ? Dann kannst du dich freiwillig versichern. Sozialversicherungsrechtlich gesehen gelten alle Personen, die an einer Universität, Fachhochschule, Fachschule oder sonstigen vergleichbaren Schule immatrikuliert sind. Diese
Personen besitzen einen Studentenausweis. Im Sozialversicherungsrecht gelten unter anderem Gasthörer und Studenten an einer nicht staatlich anerkannten Einrichtung nicht als Studierende. Eine Zahl ist bei der Bewertung des Studentenstatus besonders wichtig – die
20-Stunden-Grenze. Grundsätzlich gelten Personen, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten, deren Studium also im Vordergrund steht, als ordentliche Studierende. Es gibt von dieser Regel allerdings Ausnahmen: Arbeitest du als Student über 20 Stunden, allerdings nur an den Wochenenden oder ausschließlich abends beziehungsweise nachts, bist du weiterhin ein ordentlicher Student. Grundsätzlich sind „hauptberufliche“ Studenten in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung als Arbeitnehmer versicherungsfrei.Wann gilt man als Student?
1. Wer im rechtlichen Sinne ein Student ist
Der Studentenstatus erlischt, sobald der Student exmatrikuliert wurde.2. Arbeiten neben dem Studium
3. Sozialversicherungsbeiträge für Studenten
Wenn du eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, also einen Minijob (450-Euro-Grenze) ausübst, zahlst du keine Sozialversicherungsbeiträge. Für deinen Arbeitgeber fallen hingegen
Pauschalbeiträge an.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung, der idealerweise in der vorlesungsfreien Zeit nachgegangen werden sollte, fallen für beide Seiten keine Beiträge an. Außerdem darf die wöchentliche Arbeitszeit über 20 Stunden betragen. Für Minijobber und Werkstudenten, die nicht nur kurzfristig beschäftigt sind, gilt wiederum die 20-Stunden-Grenze.
Rentenversicherungsbeiträge müssen gezahlt werden, wenn du in
der Gleitzone beschäftigt bist.
Unter Student + Jobben erfährst du mehr zum diesen Themen.
Ich habe mein Studium abgeschlossen und möchte zum Wintersemester ein Zweitstudium anhängen. Die offizielle Verleihung der Diplomurkunde steht allerdings noch aus, so dass ich im Augenblick noch immatrikuliert bin. Um bürokratische Schwierigkeiten zu Umgehen, wäre es einfacher, mich zum Wintersemester einfach umzuschreiben, als mich zu exmatrikulieren und als unbeschriebenes Blatt neuen Kontakt aufzunehmen. Bis
dahin habe ich allerdings auch viel Zeit und möchte ein bisschen Geld verdienen. Ich weiß von der 20-Stunden Grenze, was Steuern und Versicherungen angeht, aber wie ist es mit der Hochschule: bleibe ich immatrikuliert, wenn ich 30, 40 oder 50 Stunden in der Woche arbeite, oder gibt es da eventuell Probleme? Ich habe ja genug Zeit - selbst wenn man mir dann 50 % abziehen sollte, bliebe ja immernoch mehr Geld, als würde ich gar nichts tun... Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
PS: Schon seit einigen Monaten kann ich den "Hilfreichste Antwort"-Button nicht finden. Ein kleiner Tipp würde die Antwort noch hilfreicher machen ^^.
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet 6 Antworten
Ja, ist kein Problem, wenn du keine Obergrenze wegen Bafög hast. Hab auch immer viel gearbeitet. P.S.: Eine "hilfreichste Antwort" kannst du nur vergeben, wenn es mehr als eine Antwort gibt. Ansonsten ist es vll ein Bug, nimm dann über
Kontakt mit dem Support auf.
Der Hochschule dürfte deine jeweilige Zeiteinteilung ziemlich egal sein. Da du ja soweit mit dem Studium fertig zu sein scheinst, kannst du die Zeit, zumindest von Seiten der Hochschule, nutzen, wie du möchtest.
Topnutzer im Thema Studium
Es ist egal, wie viel du arbeitest. Die Uni bekommt es nicht mit. Und wenn, dann wird sie dich nicht exmatrikulieren.
Topnutzer im Thema Studium
Deiner Uni ist egal, wie lange Du arbeitest. Du bleibst immatrikuliert.
Der Uni ist das völlig egal, so lange du deinen Semesterbeitrag bezahlst.