Strafe ausgangssperre nach 22 uhr bw

Stuttgart. In Bayern und Sachsen beginnen die Corona-Ausgangsperren erst um 21 Uhr. Andere Länder wie Rheinland-Pfalz, Hessen oder Nordrhein-Westfalen verhängen die Ausgangssperre nur in Corona-Hotspots. Baden-Württemberg geht hier am strengsten vor. Bereits um acht Uhr beginnt der „Hausarrest“ für alle und dauert bis 5 Uhr morgens. Der Regelsatz für ein Vergehen liegt bei 50 bis 500 Euro. Normal ist eine Strafe von 75 Euro, sollte die Polizei oder das Ordnungsamt einen erwischen wenn man in der Sperrzeit draußen herumläuft oder – fährt.

Von Mitte Dezember bis 24. Januar sind landesweit (ganz Deutschland) 16796 Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre verbucht worden. Beispiele aus der Praxis.

Ein Stuttgarter, der nach 20 Uhr Müll rausbrachte wurde von der Polizei mündlich verwarnt. Drei Studenten, die nach 20 Uhr in der Schwabenmetropole unterwegs waren, zahlten zusammen 225 Euro.

Gassi gehen mit Hund ist auch nach 20 Uhr erlaubt – ohne folgendes Bußgeld. Die Polizei hat d ie Vorgabe von der Landesregierung sensibel mit Verstößen umzugehen. Bei geringem Anlass wie Verstößen von zehn Minuten oder wie erwähnt wenn man Müll hinausbringt, sollen keine utopischen also besonders hohen Bußgelder ausgesprochen werden.

Eine Altenpflegerin war um 4.50 Uhr auf dem Gehweg kontrolliert worden. Sie wollte wohl zur Arbeit – um sechs Uhr Beginn – und musste im Nachhinein anscheinend 340 Euro Bußgeld dafür zahlen wie sie einer großen lokalen Zeitung mitteilte.

Der Stuttgarter Polizei-Sprecher bestritt dies, einen solchen Vorgang habe man in den Akten nicht finden können. Zudem wären wohl weitere Verstöße zur Ausgangssperre hinzugekommen, ansonsten wäre eine solche Summe nicht zustande gekommen, teilte der Pressesprecher der lokalen Zeitung mit.

Kurz vor Beginn der Ausgangssperre ist die Stuttgarter Innenstadt menschenleer. Verstöße gegen die Regeln der neuen Bundesnotbremse werden mit Bußgeldern geahndet.

© Quelle: Christoph Schmidt/dpa

Mit der Corona-Notbremse gelten bundesweit strengere Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen bei einer Inzidenz über 100. Verstöße gegen die Regeln können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. In der Regel kostet die Ordnungswidrigkeit jedoch einige Hundert Euro – die Höhe variiert je nach Bundesland erheblich.

24.04.2021, 15:35 Uhr

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Ab Samstag greift die Corona-Notbremse mit Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Mit den bundesweit verbindlichen Regeln soll die dritte Welle bekämpft werden. Für einen Großteil der Menschen in Deutschland bedeutet das weitere Einschränkungen in ihrem Alltag. In 325 von 401 Landkreisen und kreisfreien Städten sind die Voraussetzungen derzeit erfüllt, dort lag die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage am Stück über 100. Aber welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß gegen die neuen Regelungen?

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In den meisten Fällen stellt der Verstoß gegen die Corona-Regeln eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Das Gesetz sieht Zahlungen von bis zu 25.000 Euro vor. Das Maximum werde aber nur fällig „bei krassen Verstößen, gegebenenfalls im Wiederholungsfall, nicht aber bei Petitessen“, betonte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag. „Bei der Bemessung des Bußgeldes muss im konkreten Fall immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.“

Im Alltag ist eher mit 100 bis 500 Euro zu rechnen. Wenn jedoch das Coronavirus durch einen Verstoß nachweislich verbreitet wurde, kann auch eine Straftat in Betracht kommen.

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Bußgelder in den Bundesländern variieren stark

Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Bundesland zum Teil erheblich. So erhebt Sachsen-Anhalt bei Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit ein Bußgeld von 50 Euro. In Rheinland-Pfalz oder Thüringen kann derselbe Verstoß hingegen 200 Euro kosten. In Berlin wird bei Verstößen eine Zahlung zwischen 50 und 500 Euro fällig.

Unerlaubte private Treffen kosten in Baden-Württemberg bis zu 500 Euro. Im Saarland werden dafür bis zu 100 Euro pro beteiligter Person fällig.

Bayern verhängt für den Aufenthalt außerhalb einer Wohnung in der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr ohne Ausnahmegrund eine Geldbuße von 500 Euro. In Thüringen und Sachsen kostet dieses Vergehen hingegen 100 Euro.

Polizei kontrolliert Ausgangssperren

Am Wochenende haben Polizei und Ordnungsamt erste nächtliche Kontrollen im Zuge der nächtlichen Ausgangssperre durchgeführt. Nach 22 Uhr sind Spaziergänge allein noch erlaubt. Von Mitternacht bis 5 Uhr morgens darf das eigene Zuhause in vielen Fällen nicht mehr verlassen werden – dabei gelten jedoch Ausnahmen etwa für den Beruf. Wer ohne triftigen Grund nachts unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.

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Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt erklärte, wer auf dem Weg zur oder von der Arbeit innerhalb der Sperrzeiten unterwegs sein müsse, solle dies durch Dokumente belegen. Die Brandenburger Polizei kontrolliert die Einhaltung der Bundesnotbremse nicht extra, sondern bei anderen Kontrollen steht das mit im Blick.

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Ausgangssperre gilt auch bei Reisen in der Nacht

Das rheinland-pfälzische Innenministerium kündigte Kontrollen „mit Augenmaß“ an. Spezielle Bescheinigungen seien nicht vonnöten, um darzulegen, wenn man nach 22 Uhr noch mit dem Auto beruflich unterwegs ist. In Baden-Württemberg werden die Ausgangsbeschränkungen laut Innenministerium im Zuge der allgemeinen Kontrollen überwacht, es kann aber auch Schwerpunktaktionen geben.

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Wie hoch ist die Strafe bei Ausgangssperre Baden Württemberg?

Im Wie- derholungsfalle kann nach § 17 OWiG, § 73 Absatz 2 IfSG eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Was sind die aktuellen Corona Regeln in Baden Württemberg?

Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von Innenräumen werden generell empfohlen.

Ist es verboten mit Corona raus zu gehen?

Husten, Niesen, Händeschütteln: mindestens gefährliche Körperverletzung. Aber auch ohne eine Ausgangssperre kann sich strafbar machen, wer in Zeiten des Coronavirus anderen Menschen nah kommt. Wer positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurde, sollte unbedingt zu Hause bleiben, um kein Strafverfahren zu riskieren.

Welche Warnstufe in BW aktuell?

Corona-Zahlen für Baden-Württemberg im Überblick:.

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