Praxis für unfallchirurgie und orthopädie, durchgangsarzt (d-arzt) berlin

Die Behandlungskosten nach einem Schul-, Sport- und Arbeitsunfall werden nicht von der Krankenkasse, sondern der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Daher muss in diesem Fall ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden.

Als von der Berufsgenossenschaft zugelassene Durchgangsärzte führen wir die Behandlung nach einem Unfall durch, entscheiden über die weitere Behandlung des Patienten und informieren die gesetzliche Unfallversicherung.

Ein Unfall bei der Arbeit oder in der Schule? Dann kommen Sie zu uns, denn wir sind für das Durchgangsarzt-Verfahren zugelassen. Einen Termin brauchen Sie nicht, lediglich ein vorheriger Anruf wird erbeten.

Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle sind gesetzlich abgesichert. Damit die Behandlungskosten übernommen werden, müssen Sie allerdings einen zugelassenen Durchgangsarzt aufsuchen. Dabei handelt es sich um einen Facharzt für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie. Er nimmt die Erstuntersuchung und Erstversorgung vor und leitet bei Bedarf weitere Behandlungsschritte ein.

Wer sich in Berlin bei einem Unfall verletzt, findet in unserer Praxis sofort kompetente Hilfe und Behandlung.

Mit Frau Karen Hartwig steht Ihnen in unserer Praxis eine erfahrene Durchgangsärztin als Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Fachärztin für Chirurgie zur Verfügung.

Sie können jedoch nicht nur auf unfallchirurgische Kompetenz bauen, wenn Sie nach einem Unfall zu uns kommen, sondern auch auf Schnelligkeit: Da nach einem Unfall meist zügige Linderung und Behandlung gefragt sind, können Sie bei uns ohne Termin vorstellig werden. Sofern es Ihnen möglich ist, bitten wir jedoch um eine kurze telefonische Voranmeldung.

Ihr Durchgangsarzt in Berlin: im Orthozentrum MVZ in der Friedrichstraße.

Die Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von der Gesetzlichen Unfallversicherung bestellte Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sollen die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch absichern. 

Der D-Arzt entscheidet, ob der Versicherte einer besonderen fachärztlichen oder unfallmedizinischen Versorgung bedarf. 

Sie müssen zum Durchgangsarzt gehen, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Verordnung von Heil- oder Hilfsmitteln erforderlich ist oder der Fall der erneuten Erkrankung vorliegt.

Nicht erforderlich ist eine Vorstellung beim D-Arzt bei isolierten Augen- und Hals-Nasen- Ohren Verletzungen. Hier erfolgt die Behandlung durch den entsprechenden Facharzt. Dieses gilt auch sofern nur die Zähne Schaden genommen haben. Hier wird ein Zahnarzt behandeln.

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Facharztpraxis für Orthopädie, Chirurgie/Unfallchirurgie und Sportmedizin

Sonnenalle 306 B – 12057 Berlin

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