P konto wann darf gepfändet werden

Das Wichtigste im Überblick:

  • Jeder hat das Recht auf ein Pfändungsschutzkonto.
  • Der monatliche Freibetrag, der durch den Pfändungsschutz gewährleistet wird, schützt die Existenz des betroffenen Verbrauchers.
  • Ohne Pfändungsschutz kann sämtliches Guthaben auf dem Konto uneingeschränkt gepfändet werden.
  • Die Sperrung eines P-Kontos ist nicht möglich, außer der Betroffene besitzt unerlaubt mehrere Pfändungsschutzkonten.
  • Dies wird neben einer Kontosperrung zusätzlich strafrechtlich verfolgt.

Hier wird erklärt

Jeder Bankkunde hat das Recht sein Girokonto von seinem Kreditinstitut in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Mit dieser Umwandlung wird ein monatlicher Freibetrag im Falle einer Pfändung auf besagtem Konto sichergestellt. Der Freibetrag garantiert dem Verbraucher das Existenzminimum. Bei Erhalt eines Pfändungsbescheides, muss die Umwandlung binnen vier Wochen erfolgen. Der gesetzliche Freibetrag beträgt 1.340,00€ und kann durch Bescheinigungen zuständiger Institutionen individuell erhöht werden. Wird das Konto nicht rechtzeitig durch den Pfändungsschutz geschützt, kann uneingeschränkt gepfändet werden.

Wann wird ein P-Konto gesperrt?

Grundsätzlich ist die Sperrung eines P-Kontos nicht möglich. Der Pfändungsschutz soll dem Verbraucher ermöglichen seinen Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können.

Es ist zu beachten, dass jeder Verbraucher das Recht auf genau EIN Pfändungsschutzkonto hat. Der Besitz mehrerer P-Konten ist gesetzeswidrig. Wer gegen diese Auflage verstößt, muss neben Kontosperrungen mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

Tipp

Wir empfehlen jedem dem eine Kontopfändung drohen könnte, sein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Der Pfändungsschutz greift erst, wenn tatsächlich eine Kontopfändung vorliegt. Davor können Sie Ihr Girokonto wie gewohnt nutzen.

Wir empfehlen jedem dem eine Kontopfändung drohen könnte, sein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Der Pfändungsschutz greift erst, wenn tatsächlich eine Kontopfändung vorliegt. Davor können Sie Ihr Girokonto wie gewohnt nutzen.

Kann das P-Konto auch rückwirkend beantragt werden?

Ja, es ist möglich ein P-Konto auch nach Eingang einer Kontopfändung zu beantragen. Nach Erhalt des Pfändungsbescheids hat der Kontoinhaber in der Regel einen Monat Zeit, den Pfändungsschutz zu beantragen. 

Der Pfändungsschutz gilt damit auch rückwirkend für den Kalendermonat, in welchem das Bankkonto gepfändet wurde. Wichtig hierbei ist, dass der Kontoinhaber das P-Konto aktiv beantragen muss, damit der Pfändungsschutz auch greift. Die Beantragung eines P-Kontos erfolgt von Bank zu Bank verschieden. PayCenter Kunden haben es hier sehr einfach, denn die P-Konto-Funktion kann schnell und unkompliziert über den persönlichen Onlinebanking-Bereich aktiviert werden. 

Auf der Suche nach einem P-Konto?

Hier können Sie innerhalb von wenigen Minuten, ganz ohne Banktermin, ein Konto mit Pfändungsschutz online eröffnen.

Das Wichtigste zur Kontopfändung

Was bedeutet die Kontopfändung für den Kontoinhaber?

Bei der Kontopfändung lässt der Gläubiger das Konto seines Schuldners sperren und dessen Bankguthaben pfänden, um seine offene Forderung einzutreiben. Dadurch kann der Schuldner nicht mehr auf sein Konto zugreifen. Lastschriften, Überweisungen und Barabhebungen funktionieren nicht mehr. Hier lesen Sie mehr dazu.

Unter welchen Voraussetzungen darf das Konto eines Schuldners gepfändet werden?

Der Gläubiger ist zur Kontopfändung nur berechtigt, wenn er einen Vollstreckungstitel besitzt und dieser dem Schuldner zugestellt wird. Des Weiteren muss der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen.

Mein Konto soll gepfändet werden. Was muss ich tun?

Weil der Pfändungsschutz bei einem Konto nicht automatisch greift, müssen Sie schnell handeln und umgehend ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. In diesem Abschnitt lesen Sie, was zu tun ist.

Spezifische Ratgeber zum Thema Kontopfändung

Inhalt

  • Spezifische Ratgeber zum Thema Kontopfändung
  • Pfändung vom Konto: Schnelles Handel ist gefragt
    • Kontopfändung: Ablauf und Voraussetzungen
  • Was ist zu tun bei Kontopfändung? Sofort Kontopfändungsschutz einrichten
    • Kontopfändung aufheben lassen: Ist das möglich?

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Pfändung vom Konto: Schnelles Handel ist gefragt

Konto gepfändet: Wie komme ich an mein Geld?

Schuldner, denen eine Kontopfändung droht, sollten schnell handeln, weil sie anderenfalls nicht mehr über ihr Bankguthaben verfügen können.

Doch was passiert genau bei einer Kontopfändung? Der Gläubiger lässt das Konto seines Schuldners sperren und das darauf befindliche Guthaben sowie alle Zahlungseingänge pfänden, sodass der Schuldner kein Geld mehr abheben oder überweisen kann. Lastschriften funktionieren auch nicht mehr. Stattdessen überweist die Bank das Geld an den Gläubiger. Die Folgen:

  • Der Kontoinhaber muss sich auch mit anderen Gläubigern auseinandersetzen: Es drohen die Kündigung durch den Vermieter, die Einstellung der Stromversorgung und andere Unannehmlichkeiten.
  • Normalerweise wird jede Kontopfändung bei der SCHUFA gespeichert, was sich negativ auf die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit des Schuldners auswirkt. Er kann dann gewöhnlich keine neuen wichtigen Verträge mehr abschließen.

Achtung! Zwar sieht das Gesetz auch bei der Kontopfändung einen Pfändungsschutz vor. Dieser greift jedoch nicht automatisch. Greift der Gläubiger per Pfändung auf Ihr Konto zu, so überweist die Bank das gesamte Guthaben an ihn, wenn der Schuldner nicht handelt. Die Bank unterscheidet dabei nicht nach der Herkunft des Geldes, sodass sogar Soziallleistungen und Kindergeld von der Kontopfändung betroffen sein können.

Kontopfändung: Ablauf und Voraussetzungen

Wer darf ein Konto pfänden? Nur Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel sind dazu befugt.

Das Gesetz regelt sehr genau, unter welchen Bedingungen ein Gläubiger ein Konto pfänden lassen darf, und wie diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme ablaufen muss.

  1. Der Gläubiger muss zuerst einen Vollstreckungstitel, z. B. ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, erwirken.
  2. Dieser Titel ist dem Schuldner zuzustellen, damit er sich auf die Pfändung vorbereiten kann.
  3. Der Gläubiger beantragt einen Pfändung- und Überweisungsbeschluss für die Kontopfändung beim zuständigen Vollstreckungsgericht.
  4. Der Gerichtsvollzieher stellt den Pfändung- und Überweisungsbeschluss für die Kontopfändung bei der Bank zu, wenn der Gläubiger dies beantragt.
  5. Die Bank informiert ihren Schuldner von der Kontopfändung, nachdem sie den Beschluss erhalten hat.
  6. Spätestens jetzt wird es Zeit zu handeln und bei der Bank die Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto zu beantragen.

Bei der Kontopfändung durch das Finanzamt gelten etwas andere Regeln. Zahlen Verbraucher oder Unternehmer ihre Steuerschulden nicht, kann auch der Fiskus das Konto des Betroffenen pfänden. Hierfür genügt ein wirksamer Steuerbescheid, der dann als Vollstreckungstitel dient. Das Finanzamt muss also weder ein noch einen Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner erwirken.

Was ist zu tun bei Kontopfändung? Sofort Kontopfändungsschutz einrichten

Eine Kontopfändung trotz P-Konto ist möglich. Allerdings wird nur Guthaben gepfändet, das den geschützten Freibetrag übersteigt.

  • Beantragen Sie sofort dieUmwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bei Ihrer Bank, sobald sie von der Pfändung erfahren.
  • Die Bank ist verpflichtet, Ihrem Wunsch auf Umwandlung nachzukommen, und zwar innerhalb von vier Geschäftstagen, wenn das Konto gepfändet wurde.
  • Das P-Konto verhindert die Pfändung nicht vollständig. Aber es schützt einen Grundfreibetrag von 1330,16 Euro monatlich, über die Sie frei verfügen können (Stand: 1.7.2022).
  • Wenn Sie Ehegatten und Kinder versorgen müssen oder Sozialleistungen beziehen, sollten Sie sich rechtzeitig um eine Erhöhung des Freibetrags für das Pfändungsschutzkonto kümmern. Auch dies erfolgt nicht automatisch. Sie müssen vielmehr nachweisen, dass Ihnen weitere geschützte Geldbeträge zustehen und dafür eine eine P-Konto-Bescheinigung bei Ihrer Bank vorlegen.
  • Wenn Ihr Einkommen regelmäßig unter dem Grundfreibetrag liegt, können Sie beim Vollstreckungsgericht schriftlich eine Unpfändbarkeitsanordnung für Ihr gepfändetes Konto beantragen. Damit ist Ihr Konto für zwölf Monate von der Pfändung frei. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass auf Ihrem Konto nur unpfändbares Einkommen eingeht, und versichern, dass in den kommenden zwölf Monaten ausschließlich Beträge eingehen, die nicht gepfändet werden dürfen.

In diesen Ratgebern erfahren Sie, wie Sie Bankguthaben und Zahlungseingänge vor der Kontopfändung schützen:

P-KontoP-Konto-Bescheinigung

Kontopfändung aufheben lassen: Ist das möglich?

Kontopfändung: Wann geht das Geld an den Gläubiger?

Grundsätzlich kann nur der Gläubiger diePfändung vom Konto aufheben lassen, der Schuldner hat dafür keine rechtliche Handhabe.

Dem Schuldner bleibt nur die Möglichkeit, mit seinem Gläubiger zu verhandeln und so eine Pfändung zu vermeiden:

Wenn Sie eine Einigung mit dem Gläubiger finden und z. B. in Raten Ihre Schulden abzahlen, kann der Gläubiger veranlassen, dass die Pfändung vom Bankkonto ruhend gestellt wird. Für den Zeitraum der Ratenzahlung ruht dann die Kontopfändung bzw. die Pfändung vom P-Konto.

Das ist jedoch keine Aufhebung der Pfändungsmaßnahme. Vielmehr kann der Gläubiger die Pfändung fortsetzen, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt.

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Wann kann bei einem P

Das P-Konto kann gepfändet werden, wenn ein Gläubiger nach mehrmaliger Zahlungsaufforderung sein Geld nicht bekommt. Erst, wenn jemand seinem Gläubiger sehr lange Geld schuldig geblieben ist, kann dieser sich an das Gericht wenden und einen Vollstreckungsbescheid erwirken.

Kann ein P

Ohne Pfändungsschutz kann sämtliches Guthaben auf dem Konto uneingeschränkt gepfändet werden. Die Sperrung eines P-Kontos ist nicht möglich, außer der Betroffene besitzt unerlaubt mehrere Pfändungsschutzkonten. Dies wird neben einer Kontosperrung zusätzlich strafrechtlich verfolgt.

Was tun bei Kontopfändung Trotz P

Meist sind die vom P-Konto geschützten Freibeträge jedoch fehlerhaft bei der Bank hinterlegt. Ein Schreiben vom Anwalt hilft regelmäßig die begehrten Auszahlungen zu erlangen oder die unrechtmäßig durchgeführten Pfändungen rückgängig zu machen.

Wann kann ein P

Bis zu diesem Betrag sind mit dem P-Konto weiterhin Überweisungen oder Abhebungen am Geldautomaten möglich, alles darüber wird gepfändet. Das P-Konto kann nur gesperrt werden, wenn es rechtsmissbräuchlich genutzt wird (zum Beispiel Einrichtung mehrerer gleichzeitiger P-Konten oder Einrichtung als Gemeinschaftskonto).

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