Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung

Trag Deine PKV im dafür vorgesehen Bereich ein und fertig. Wenn Du das richtige einträgst, bekommst Du auch das zutreffende Ergebnis. Ich habe insoweit bisher bei keiner Testdatei eine Differenz gehabt.

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miwe4

Unabh. Moderator Steuer

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  • 9. März 2011
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  • #8

Schon einmal das Stichwort Krankenversicherung in die Bedienerführung Deines Steuer-Sparbuchs eingegeben (oben rechts) ?

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miwe4

Unabh. Moderator Steuer

Reaktionen1.134Beiträge36.627

  • 13. April 2011
  • Offizieller Beitrag

  • #11

Da gibt es nichts zu klären. Wer alle Eintragungen richtig tätigt, der bekommt auch das richtige steuerliche Ergebnis. Ich habe gerade noch einmal an einer Testdatei rumgespilet und Basisversicherungen für Kinder nach Jux und Dollerei geändert. Wird immer zutreffend übernommen. Also bitte hier im Thread und bei anderen Beiträgen im Forum nochmals alles detailliert lesen. Außerdem den Hineisen des Sparbuchs dezidiert folgen und auch mal die Fragezeichen und Infokästchen nutzen.

In der Pflegeversicherung gilt der Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Das heißt: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird in die soziale Pflegeversicherung einbezogen. Wer privat krankenversichert ist, unterliegt der Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung.

Versicherte, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, müssen deshalb entweder mit diesem oder mit einem anderen privaten Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag über die Pflege-Pflichtversicherung abschließen.

Private Pflegeversicherungen arbeiten auf Basis des sogenannten Anwartschaftsdeckungsverfahrens. Dies bedeutet, dass Alterungsrückstellungen gebildet werden müssen, um die Beitragsentwicklung im Alter zu glätten. Deshalb richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie – nicht – wie in der sozialen Pflegeversicherung – nach dem aktuellen Einkommen beziehungsweise der aktuellen finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten, sondern unter anderem auch nach dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand, also dem individuellen Versicherungsrisiko bei Versicherungsbeginn. Daneben müssen private Versicherungsunternehmen bei der Gestaltung ihrer Prämien eine Reihe gesetzlicher Vorgaben beachten. So dürfen die Prämien nicht nach dem Geschlecht gestaffelt, Vorerkrankungen nicht ausgeschlossen und bereits pflegebedürftige Personen nicht zurückgewiesen werden. Kinder werden beitragsfrei mitversichert.

Für Versicherte, die bereits seit Einführung der privaten Pflege-Pflichtversicherung ohne Unterbrechung privat pflegeversichert sind, ist die Prämie zur privaten Pflege-Pflichtversicherung auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt worden. Für Ehepartner ohne oder nur mit geringfügigem Einkommen (425 Euro beziehungsweise bei geringfügig Beschäftigten 450 Euro) wurde die Mitgliedschaft in der privaten Pflege-Pflichtversicherung vergünstigt: Beide Ehegatten zusammen zahlen nicht mehr als 150 Prozent des Höchstbeitrages der sozialen Pflegeversicherung.

Bei den späteren Neuzugängen gilt für die Dauer von fünf Jahren keine Prämienbegrenzung. Somit müssen sie – je nach Alter und Gesundheitszustand – unter Umständen höhere Prämien leisten. Außerdem gibt es auch keine Ehegattenermäßigung. Nach Ablauf der fünf Jahre darf die Prämie aber auch für sie den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen.

Für Versicherte, die über eine private Krankenversicherung im Basistarif verfügen, gelten die oben genannten günstigeren Bedingungen unabhängig davon, ob die private Pflege-Pflichtversicherung schon seit dem 1. Januar 1995 besteht oder erst später abgeschlossen wurde.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einer privaten Pflege-Pflichtversicherung versichert sind, erhalten einen Beitragszuschuss ihrer Arbeitgeberin oder ihres Arbeitgebers. Der Zuschuss orientiert sich am Arbeitgeberanteil in der sozialen Pflegeversicherung und beträgt höchstens die Hälfte des gesamten Beitrages.

Wo Beiträge zur privaten Kranken und Pflegepflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale?

Definition Mindestvorsorgepauschale Heute entdeckst du die Vorsorgepauschale nur noch in der Lohnsteuerbescheinigung, wo sie in Zeile 28 als „Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale“ aufgeführt ist. Diese kannst du dann in der Steuererklärung eintragen.

Was wird in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt?

Unter Nummer 28 des Ausdrucks ist der tatsächlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berück- sichtigte Teilbetrag der Vorsorgepauschale (Beiträge zur privaten Basis- Krankenversicherung und privaten Pflegepflichtversicherung) zu bescheinigen.

Wo trage ich die Beiträge zur privaten Kranken und Pflegeversicherung ein?

Wo trage ich die private Krankenversicherung in der Steuererklärung ein? Die PKV-Beiträge gelten als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Deshalb musst du sie in die Anlage „VOR“ eintragen – und zwar in Zeile 24. Hier darfst du aber nur die Versicherungsbeiträge der Basisversorgung notieren.

Kann man die private Krankenversicherung steuerlich absetzen?

Steuerpflichtige können sonstige Vorsorgeaufwendungen, zu denen auch die Prämien für die private Krankenversicherung zählen, nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag steuerlich geltend machen. Für Arbeitnehmer und Beamte beträgt der Höchstbetrag 1.900 Euro pro Jahr, Selbstständige können maximal 2.800 Euro ansetzen.

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