Ist Wasser in den Nebenkosten enthalten

Wasserkosten sind für Mieter in einem Mehrfamilienhaus ein sensibles Thema. Daher sollte klar und transparent festgelegt sein, wie die Kosten für Wasser unter den Mietern verteilt sind.

Wasserkosten teilen sich auf in Kaltwasserkosten und Warmwasserkosten. Während die Kaltwasserkosten oft auch unter „Kosten für Be- und Entwässerung“ in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden, finden sich die Warmwasserkosten bei den Heizkosten.

Inhalt:

Nebenkostenabrechnung für Kaltwasser

Kaltwasserkosten umfassen alle Posten der Wasserversorgung und Wasserentsorgung wie den individuellen Verbrauch, die Grundgebühren, Wasserzähler und das Abwasser. Beim Kaltwasserverbrauch muss vom Vermieter nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, da jedes Haus über einen vom Versorger installierten Kaltwasserzähler verfügt. Sind keine Wasseruhren für die einzelnen Parteien des Hauses angebracht, wird der Wert des Hauptzählers auf alle Mieter verteilt. Obwohl eine möglichst genaue Abrechnung des Wasserverbrauchs wünschenswert ist, ist diese nur bei der Verwendung von Wasseruhren möglich. Diese sind aber in Bestandswohnungen keine Vorschrift, sondern nur für Neubauten. Ein Anrecht auf Verwendung von Wasseruhren gibt es demnach für die meisten Mieter nicht.

Abrechnung der Wasserkosten ohne Wasseruhren

Sind keine Wasserzähler in den Wohnungen verfügbar, hängt die Verteilung der Kaltwasserkosten von der Absprache im Mietvertrag ab. Ist im Mietvertrag diesbezüglich nichts vereinbart worden, kann der Vermieter selbst einen Verteilerschlüssel festlegen.

Für die Erstellung eines Verteilerschlüssels gibt es kaum verbindliche Regelungen, wie sich dieser zusammensetzt. So bleibt es dem Vermieter überlassen, ob er nach Wohnfläche oder Personen pro Haushalt vorgeht. Dabei hat er jedoch die Pflicht, den Verteilerschlüssel nicht grob ungenau zu bestimmen.

Außerdem gilt es, einen möglichen Mehrverbrauch einer Partei zu berücksichtigen. Befindet sich zum Beispiel im Haus eine Gaststätte oder ein Friseur, sollte der Vermieter den Wasserverbrauch unter Umständen gesondert erfassen. Ein Recht darauf haben die übrigen Mieter jedoch nur, wenn der Mehrverbrauch eines Gewerbes oder eines einzelnen Mieters mehr als 10% der Gesamtwasserkosten überschreitet.

Diese Komplexität ist tatsächlich ein häufiger Fehler in den Nebenkostenabrechnungen.

Diese Kaltwasser-Kosten sind auf die Nebenkosten umlagefähig

Neben dem erwähnten Verbrauch sind auch andere Posten auf die Mieter umlagefähig:

  • Kosten für Wasseruhren, Eichkosten oder sonstige regelmäßige Wartungs- und Reinigungsarbeiten
  • Kanalgebühren und Kosten für Regenwasser
  • Bewässerungskosten für eine gemeinschaftlich nutzbare Gartenanlage
  • Eigene Wasseraufbereitungsanlagen

Diese Kaltwasser-Kosten sind nicht umlagefähig

Nicht alle Ausgaben, die im Laufe des Jahres im Zusammenhang mit Wasser entstehen, lassen sich auf den Mieter umlegen. Bei den sogenannten nicht umlagefähigen Kosten, müssen Mieter die Ausgaben nicht übernehmen. So kann ein Vermieter Kosten im Falle eines Wasserrohrbruchs oder eines technischen Defekts nicht durch die Mieter finanzieren. Auch die Aufwendungen für Renovierungsarbeiten oder ähnlichem sind nicht auf die Mieter umlagefähig.

Nebenkostenabrechnung für Warmwasser

Die Warmwasserkosten sind Teil der Heizkostenabrechnung und unterliegen damit auch anderen Vorschriften. So dürfen sie, anders als die Kaltwasserkosten, nicht pauschal auf die Mieter umgelegt werden, z.B. nach Quadratmetern. Hier muss der Vermieter die Kosten für die einzelnen Mieter zumindest teilweise verbrauchsabhängig berechnen, laut Gesetz mindestens 50% des Warmwasserverbrauchs in einem Haus.

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Was sind alles in den Nebenkosten enthalten?

Nebenkosten sind Kosten, die mit dem Gebrauch der Mietwohnung zusammenhängen, wie Heiz- und Warmwasserkosten. Dazu gehören auch Kosten für den Hauswart, Schneeräumung, Gartenpflege, Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser, Allgemeinstrom in Treppenhaus und Waschküche, und TV-Gebühren.

Was ist nicht in den Nebenkosten enthalten?

Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.

Welche Nebenkosten sind vom Mieter zu tragen?

In diesem Ratgeber finden Sie:.
Grundsteuer..
Betriebskosten eines Fahrstuhls..
Müllbeseitigungskosten und Straßenreinigung..
Gebäudereinigung, Ungezieferbekämpfung und Gartenpflege..
Verwaltungskosten, Reparatur- und Instandhaltungskosten..
Kosten der Wäschepflege, Beleuchtungskosten und Kosten für Entwässerung..

Sind warmwasserkosten mit in den Heizkosten mit drin?

Warmwasser: Verursacher hoher Heizkosten Umgerechnet auf ein Jahr, beläuft sich der Verbrauch einer dreiköpfigen Familie dabei auf etwa 38.300 Liter Warmwasser. Das reicht aus, um mehr als 250 Badewannen zu befüllen. Wird das gesamte Warmwasser über die Heizung bereitet, entstehen jedes Jahr Kosten von rund 180 Euro.

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