Auszahlung gleich ausgabe

Definition von Einnahmen und Ausgaben

Einnahmen bezeichnen eine Erhöhung des Geldvermögens. Das Geldvermögen setzt sich aus dem Zahlungsmittelbestand (Kasse und Sichteinlagen bzw. Bankguthaben) sowie den Geldforderungen abzüglich der Geldverbindlichkeiten zusammen.

Eine Einnahme ist z.B., wenn eine Ware bar verkauft wird (das wäre gleichzeitig eine Einzahlung) oder auf Rechnung verkauft wird (die in Geld zu begleichenden Forderungen gegenüber den Kunden nehmen zu).

Ausgaben bezeichnen korrespondierend Verminderungen des Geldvermögens.

Wer rechnet mit Einnahmen und Ausgaben?

Begriffe werden nicht immer konsistent verwendet: so rechnet z.B. die auch als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bezeichnete Einnahmenüberschussrechnung nicht mit Einnahmen und Ausgaben, sondern nahezu ausschließlich mit Einzahlungen und Auszahlungen (Forderungen werden gerade im Gegensatz zur Bilanzierung nicht verbucht).

Beispiele

Beispiele für Einnahmen und Ausgaben

Beispiel: Einnahme

Ein Elektrofachhändler verkauft an eine GmbH einen Kopierer auf Rechnung für 2.000 Euro.

Die Geldforderungen nehmen um 2.000 Euro zu, es liegt somit eine Einnahme vor.

Beispiel: Ausgabe

Der Elektrofachhändler bekommt von seinem Lieferanten einen neuen Kopierer für 1.000 Euro geliefert. Das Zahlungsziel, d.h., die Frist innerhalb derer die Rechnung bezahlt werden muss, beträgt 2 Wochen.

Die Geldverbindlichkeiten nehmen um 1.000 Euro zu, das Geldvermögen entsprechend um 1.000 Euro ab, es liegt somit eine Ausgabe vor.

Abgrenzung zu anderen Rechengrößen

Abgrenzung zu Kosten und Leistungen

Nicht alle Kosten sind mit Ausgaben verbunden.

Beispiel: Unterschied zwischen Kosten und Ausgaben

Abschreibungen stellen Kosten dar, da hier Produktionsfaktoren (z.B. eine Produktionsmaschine) verbraucht werden.

Die Abschreibungen führen jedoch nicht zu Ausgaben (lediglich die anfängliche Investition – der Kauf der Maschine – führt zu Ausgaben).

Abgrenzung zu Ein- bzw. Auszahlungen

Einnahmen und Einzahlungen überschneiden sich zwar, sind aber nicht deckungsgleich.

Beispiel: Unterschied zwischen Einnahmen und Einzahlungen

Nimmt ein Unternehmen einen Kredit über 100.000 € auf, erfolgt eine Einzahlung in Höhe von 100.000 € auf dem Bankkonto des Unternehmens.

Es liegt jedoch keine Einnahme vor, da sich nicht nur die Zahlungsmittel, sondern auch die Geldverbindlichkeiten (ggü. der Bank) entsprechend erhöht haben.

Ebenso ist der Begriff der Ausgaben umfangreicher als der Begriff der Auszahlungen: eine Ausgabe liegt vor, egal ob z.B. eine Maschine bar bezahlt wird (Auszahlung) oder auf Rechnung gekauft wird.

Ausgaben sind im kaufmännischen Rechnungswesen Verminderungen des Geldvermögens und damit eine Stromgröße. Komplementärbegriff ist die Einnahme.[2]

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausgaben und Einnahmen sind nicht dasselbe wie Auszahlungen und Einzahlungen.[3] Erstere ändern den Geldvermögensbestand, letztere den Zahlungsmittelbestand. Einnahmen und Ausgaben sind auch nicht identisch mit den Erträgen und Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung. In der Kameralistik ist der Begriff "Ausgabe" mit einer anderen, sich nicht mit der betriebswirtschaftlichen Bedeutung deckenden Bedeutung bekannt.

Betriebswirtschaftslehre[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Ausgabe im betriebswirtschaftlichen Sinne vermindert das Netto-Geldvermögen eines Unternehmens. Ausgaben setzen sich zusammen aus den Auszahlungen, den Abgängen kurzfristiger Forderungen (einschließlich Wertpapiere) und den Zugängen kurzfristiger Verbindlichkeiten. Die Begriffe Einnahme und Ausgabe gehören zur Geldvermögensebene (sie betrachtet Bestandsgrößen).[4]

Abgrenzung Ausgabe/Auszahlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausgaben und Auszahlungen fallen nur dann zusammen, wenn eine Transaktion sowohl den Zahlungsmittelbestand als auch das Geldvermögen eines Wirtschaftssubjekts verändert. So führt der Geschäftsvorfall eines Barkaufs sowohl zur Minderung des Kassenbestands als auch zur Minderung des Geldvermögens.

Zahlungsmittelbestand (-) + Forderungen (0) - Verbindlichkeiten (0) = Geldvermögen (-)

Auszahlungen und Ausgaben fallen dagegen nicht zusammen, wenn Kreditvorgänge stattfinden. Wird der Wareneinkauf mit Zahlungsziel getätigt, so erhöhen sich durch diesen Lieferantenkredit die Kreditoren (Verbindlichkeiten) und führen zu einer Verringerung des Geldvermögens, lassen aber den Zahlungsmittelbestand noch unverändert. Es liegt dann eine Ausgabe, aber keine Auszahlung vor. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst, wenn die auf Ziel ("auf Rechnung") gekaufte Ware bezahlt wird. Die Zahlung der Rechnung mindert sowohl den Zahlungsmittelbestand als auch die Verbindlichkeiten und lässt damit das Geldvermögen unverändert: Auszahlung, aber keine Ausgabe.[5]

Zahlungsmittelbestand (0) + Forderungen (0) - Verbindlichkeiten (+) = Geldvermögen (-)

Ausgabenlose Auszahlungen verringern den Zahlungsmittelbestand und die Verbindlichkeiten oder erhöhen die Forderungen. Auszahlungslose Ausgaben berühren nicht den Zahlungsmittelbestand und verändern ausschließlich das Geldvermögen.[6]

Abgrenzung Ausgabe/Aufwand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausgabe und Aufwand sind identisch, wenn dem Zahlungsmittelabfluss ein Aufwandsposten in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenübersteht. Werden beispielsweise Lohn/Gehalt (Personalaufwand) an Arbeitnehmer durch Barzahlung aus dem Kassenbestand bezahlt, stimmen Ausgaben und Aufwand überein. Ausgaben und Aufwand sind nicht identisch, wenn etwa eine abnutzungsbedingte Abschreibung auf das Anlagevermögen vorgenommen wird; ihr steht keine Ausgabe gegenüber.

Kameralistik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausgaben bzw. Einnahmen in der Kameralistik entsprechen haushaltsrechtlich den Auszahlungen bzw. Einzahlungen der Betriebswirtschaft, sie sind die grundlegenden Steuerungsgrößen in kameralistischen öffentlichen Haushalten.[7] Ausgaben (Staatsausgaben) sind die von haushaltsführenden Stellen zu erbringenden Geldleistungen, die im Haushaltsjahr voraussichtlich kassenwirksam werden. Zu den Ausgaben gehören Personalkosten, Investitionsausgaben, Sozialhilfe, Sachaufwand oder Zins- und Tilgungsleistungen. Entsprechende Regelungen gelten für Bundesländer und deren Untergliederungen nach den jeweiligen Gemeindehaushaltsverordnungen.

In der Kameralistik ist zwischen Soll- und Ist-Ausgaben und -Einnahmen zu unterscheiden, je nachdem, ob der Haushaltsplan oder der endgültige Haushalt aufgestellt wird. Nach § 11 Abs. 2 BHO[8] muss der Haushaltsplan alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen und alle voraussichtlich zu leistenden Ausgaben enthalten. Die Ausgaben sind nach Zweck, die Einnahmen nach Entstehungsgrund zu veranschlagen (§ 17 Abs. 1 BHO[9]), ausnahmsweise zweckgebundene Einnahmen und dazugehörige Ausgaben sind zu kennzeichnen (§ 17 Abs. 3 BHO).

Im Rahmen des Haushaltsplans kommt dem Begriff der Ausgabe die Wirkung einer Verpflichtungsermächtigung zu, also der Befugnis, durch die der Haushaltsgesetzgeber die Verwaltung berechtigt, eine Verpflichtung zur Leistung einer Zahlung im laufenden Haushaltsjahr einzugehen und diese Verpflichtung durch Auszahlung von Geldmitteln zu erfüllen (vgl. § 3 Abs. 1, § 34 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung – BHO sowie der inhaltsgleichen Haushaltsordnungen der Länder). In ihrer Gesamtheit dienen die Soll-Einnahmen im Haushaltsplan der Deckung der dort veranschlagten Ausgabeermächtigungen (Art. 110 Abs. 1 Satz 1 GG, § 2 Satz 1, § 8 BHO/LHO).

Fälligkeit und Kassenwirksamkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einnahmen und Ausgaben müssen regelmäßig im Haushaltsjahr fällig und kassenwirksam werden (Fälligkeitsgrundsatz; siehe Haushaltsgrundsätze). In der Kameralistik richtet sich nämlich die Veranschlagung und Buchung von Einnahmen und Ausgaben nicht nach der wirtschaftlichen Zuordnung, sondern nach dem Fälligkeitsprinzip (§§ 7, 42 GemHVO). Kassenwirksam bedeutet, dass Ausgaben durch Zahlung abgeflossen sind. Kassenwirksam ist eine Ausgabe, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres (31. Dezember) fällig ist. Unmittelbar kassenwirksam werdende Zahlungsvorgänge sind sofort zu veranschlagen und zu buchen (§ 7 Abs. 1 und 3 GemHVO). Ausgaben haben den Charakter von Ausgabenermächtigungen für das betreffende Haushaltsjahr, später kassenwirksam werdende Ausgaben werden als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt.

Nur bei den Kommunalhaushalten ist eine Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben in vermögenswirksame und nicht vermögenswirksame vorzunehmen und bei der Aufstellung der Verwaltungs- und Vermögenshaushalte zu berücksichtigen. Bei Landes- und Bundeshaushalt gibt es diese Aufteilung nicht.

Vollständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach § 11 Abs. 2 BHO[8] muss der Haushaltsplan alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen und alle voraussichtlich zu leistenden Ausgaben enthalten. Die Ausgaben sind nach Zweck zu veranschlagen (§ 17 Abs. 1 BHO[9]), zweckgebundene Einnahmen und dazugehörige Ausgaben sind zu kennzeichnen (§ 17 Abs. 3 BHO). Ausgaben sind nur zu leisten, wenn sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind (§ 34 Abs. 2 BHO).

Im Steuerrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die bei dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr ausgegeben.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Betriebsausgabe
  • Kosten
  • Leistung
  • Sonderausgabe
  • Werbungskosten

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Sönke Peters (Begründer), Rolf Brühl, Johannes N. Stelling: Betriebswirtschaftslehre. Einführung. 12., durchgesehene Auflage. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München u. a. 2005, ISBN 3-486-57685-2 (Google Books).
  2. Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, München: Vahlen 1993, S. 1007: „Als Geldvermögen wird die Summe aus Zahlungsmittelbestand (Kassenbestände und jederzeit verfügbare Bankguthaben) und Bestand an sonstigen Forderungen abzüglich des Bestandes an Verbindlichkeiten bezeichnet. Jeden Geschäftsvorfall, der zu einer Erhöhung des Geldvermögens führt, nennt man Einnahme; jeder Geschäftsvorfall, der eine Verminderung des Geldvermögens hervorruft, wird als Ausgabe bezeichnet.“
  3. Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, München: Vahlen 1993, S. 1006: „Die Summe aus Kassenbeständen und jederzeit verfügbaren Bankguthaben, also den Bestand an liquiden Mitteln, bezeichnet man als Zahlungsmittelbestand. Jeder Vorgang, bei dem der Zahlungsmittelbestand zunimmt, ist eine Einzahlung, jeder Vorgang, der zu einer Abnahme des Zahlungsmittelbestands führt, ist eine Auszahlung.“
  4. Peter Janakiew, Unternehmensführung-Rechnungswesen-Controlling, 2009, S. 124
  5. Frank Kalenberg, Kostenrechnung, 2013, S. 6
  6. Carl-Christian Freidank, Kostenrechnung, 2012, S. 12
  7. Robert F. Heller, Haushaltsgrundsätze für Bund, Länder und Gemeinden, 2010, S. 154
  8. ↑ a b § 11 Abs. 2 BHO
  9. ↑ a b § 17 Abs. 1 BHO

Wann ist eine Auszahlung keine Ausgabe?

Auszahlung. Jeden Vorgang bei dem der Zahlungsmittelbestand des Unternehmens abnimmt nennt man Auszahlung. Bei der Auszahlung geht es also um die reine Zahlungsmittelbewegung aus dem Unternehmen hinaus. Dies kann mit einer Ausgabe zusammenfallen, muss es aber nicht.

Wann Auszahlung Ausgabe Aufwand?

Eine Ausgabe stimmt mit einem Aufwand überein, wenn eine bezogene Ware oder Leistung sofort oder noch in derselben Periode im Produktionsprozess verbraucht wird. Es werden also Waren oder Leistungen gekauft und verbraucht (z.B. beim Bar- oder Zieleinkauf), wodurch sich das Geldvermögen verringert.

Wann ist es eine Ausgabe?

Allgemeine Definition Eine Ausgabe stellt eine Zahlung dar, die entweder bar oder mit Krediten für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen verbunden ist. Eine Ausgabe wird zu einem Zeitpunkt erfasst, der über einen bestimmten Zeitraum zugeteilt oder zugeflossen ist.

Was versteht man unter Auszahlung?

Als Auszahlung wird im Rechnungswesen ein Abfluss an Zahlungsmitteln (Bargeld, Giralgeld) verstanden. Eine Auszahlung vermindert den Zahlungsmittelbestand (Bestand an Kasse, Sichtguthaben bei Banken).

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte