Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution

Eine neue Wohnung bedeutet zumeist viel Stress, aber auch große Freude. Ist der Umzug erstmal hinter sich gebracht, geht es daran, sich einzurichten und so bald wie möglich in der neuen Umgebung wohlzufühlen. Doch das neue Heim birgt auch finanzielle Tücken, besonders, wenn die Forderung über die Mietkaution seitens des Vermieters die eigenen Möglichkeiten weit überschreitet. Aufgrund der begrenzten Vermögensfreibeträge für Hartz-4-Empfänger ist es zudem nicht einfach, den Betrag überhaupt gewährleisten zu können.

Die Mietkaution kann vom Jobcenter vorgestreckt werden, muss aber zurückgezahlt werden.

Aber was passiert, wenn Sie die Kaution als Hartz-4-Empfänger nicht zahlen können? Gibt es für Leistungsberechtigte eine Möglichkeit, dass das Jobcenter die Mietkaution übernimmt? Kann ein Darlehen geleistet werden und müssen Sie dieses zurückzahlen? Mehr zum Thema lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Wählen Sie hier Ihr gewünschtes Thema aus:

Mietkaution in Raten zahlen

  • Hartz 4: Wird die Mietkaution übernommen?
    • Mietkaution vom Jobcenter: Wie die Rückzahlung funktioniert
  • Mietkaution beim Jobcenter: Ein Antrag ist nötig
    • Regelung zur Übernahme der Mietkaution durch das Jobcenter vor 2011
    • Wird die Mietkaution auch vom Jobcenter übernommen, wenn Umzug nicht notwendig ist?
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Hartz 4: Wird die Mietkaution übernommen?

Grundsätzlich gilt: Die Kaution, die Hartz-4-Empfänger für Ihre Wohnung zahlen müssen, wird vom Jobcenter übernommen. Natürlich nur dann, wenn es nicht möglich ist, diese aus eigenem Vermögen oder Einkommen zu bestreiten.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie diese geschenkt kriegen. Denn: Eine Mietkaution wird lediglich als Darlehen vorgestreckt, das Sie allerdings später wieder zurückzahlen müssen. Dies geht aus den §§ 24 und 42a des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2) hervor. § 22 besagt:

Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen.

Die Mietkaution beim Jobcenter zu beantragen, ist nicht schwer. Der Antrag kann formlos erfolgen.

Eine Mietkaution für eine Wohnung fällt unter einen solchen unabweisbaren Bedarf.

Da diese nicht als Sachleistung, sondern nur als Geldleistung erbracht werden kann, ist das Jobcenter also gesetzlich dazu verpflichtet, den Vorschuss der Kaution als Darlehen zu gewähren.

Da die meisten Hartz-4-Empfänger jedoch nicht so viel Geld im Monat zur Verfügung haben, einen Kredit abzubezahlen, stellt sich vielen die Frage, wie ein solches Darlehen an das Jobcenter zurückgezahlt werden soll. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, lesen Sie im Folgenden.

Achtung: Die Mietkaution bei Hartz 4 selbst zu bezahlen, kann jedoch trotzdem sinnvoll sein. Denn: Überweisen Sie das Geld an Ihren Vermieter, so legt dieser Ihre Kaution zumeist an, was bedeutet, dass Sie Zinsen auf diesen Betrag erhalten können. Leistet das Jobcenter die Mietkaution und zahlen Sie monatlich einen Anteil von Ihrem Regelsatz zurück, so decken Sie zwar irgendwann den Betrag und müssen keine erhöhten Zinsen an das Jobcenter zurückzahlen, erhalten wiederum aber bei der Geldanlage auch keine zurück. Deshalb ist es eine Überlegung wert, ob die Mietkaution für den Vermieter doch selbst übernommen wird. Dies ist natürlich lediglich nur dann möglich, wenn dazu ausreichend eigenes Vermögen vorhanden ist.

Mietkaution vom Jobcenter: Wie die Rückzahlung funktioniert

Die Mietkaution, die Hartz-4-Empfänger vom Jobcenter als Darlehen erhalten, muss vom Bezugsberechtigten zurückgezahlt werden. Wichtig ist hierbei, dass bei einem Darlehen vom Jobcenter seitens des Hartz-4-Empfängers keine Zinsen gezahlt werden müssen. Der Kredit wird also zinslos gewährt. Allerdings ist es kein Geldbetrag, der ohne Gegenleistung erbracht wird. Um genau zu klären, wie eine Rückzahlung des Geldbetrags erfolgen soll, ist § 42a des SGB 2 heranzuziehen:

Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt.

Die Kaution wird Hartz-4-Empfängern nur als Darlehen gewährt.

Das bedeutet also: Ein ALG-2-Bezieher muss ab dem Monat, der auf die Zahlung der Mietkaution an den Vermieter folgt, 10 % seines Regelsatzes an das Jobcenter abgeben.

Das geschieht quasi automatisch, da dieses Zehntel des Betrags einfach vom Jobcenter einbehalten wird, bis das Darlehen, das aufgrund der Mietkaution vom Jobcenter gezahlt wird, komplett abgeleistet wurde.

Wichtig ist, dass diese Vorgehensweise dem ALG-2-Empfänger schriftlich erklärt werden muss.

Ein Beispiel soll zeigen, wie eine mögliche Abrechnung aussehen kann:

Jan und seine Frau Anne haben Nachwuchs bekommen und wollen deshalb in eine neue, größere Wohnung umziehen. Beide erhalten Hartz 4 und verfügen über so geringe Vermögenswerte, dass sie die Kaution nicht aus eigener Tasche zahlen können. Diese beträgt 1.400 Euro.

Da Jan und Anne beide die Darlehensnehmer darstellen, wird die Abstotterung des Darlehens in Höhe von 10 % monatlich von ihren Regelbedarfen abgezogen. Das bedeutet: Erhalten beide zusammen einen Regelsatz von monatlich 736 Euro, erhalten sie monatlich nur noch 662,40 Euro an Geld, bis das Darlehen abbezahlt ist.


Scheiden die Darlehensnehmer aus dem Bezug von Hartz 4 aus, obwohl das Darlehen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht komplett zurückgezahlt wurde, so ist die letzte Rate sofort fällig. Darlehensnehmer und das Jobcenter müssen sich dann darauf einigen, wie dem Darlehensnehmer eine Rückzahlung hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Situation zugemutet werden kann.

Beachten Sie: Ist die Belastung durch die 10 % für Hartz-4-Empfänger zu hoch bzw. im Hinblick auf die Grenze des Existenzminimums nicht zumutbar, so kann im Einzelfall mit dem Jobcenter ein anderer Prozentsatz ausgemacht werden. Das ist allerdings nur in tatsächlichen Ausnahmefällen möglich! Erkundigen Sie sich in einem solchen Fall bei Ihrem Sachbearbeiter.

Mietkaution beim Jobcenter: Ein Antrag ist nötig

Auch beim Empfang von Hartz 4 kann die Mietkaution aus eigener Tasche gezahlt werden.

Der Antrag auf die Übernahme der Mietkaution bzw. auf die Gewährung eines Darlehens für die Kosten muss schriftlich bei dem für Sie zuständigen Jobcenter bzw. bei Ihrem Sachbearbeiter eingereicht werden.

Beim Antrag sollten Sie darauf achten, alle wichtigen Punkte aufzuführen. Dazu gehört beispielsweise auch, dass Sie den genauen Grund für die Notwendigkeit des Darlehens darlegen.

Wichtig ist ebenfalls, dass Sie dem Antrag eine Kopie der Kautionsforderung vom Vermieter beilegen.

Nur so kann das Jobcenter auch nachvollziehen, dass Ihr Antrag auch tatsächlich begründet ist. Im Folgenden wollen wir Ihnen den Antrag auf eine Mietkaution beim Jobcenter mit einem Muster erleichtern.

Absender:

Manuela Musterfrau
Musterweg 1
12345 Musterstadt

Empfänger:

An das Jobcenter XY
Musterstraße 2
12345 Musterstadt

Datum: TT.MM.JJJJ

Betreff: Antrag auf ein Darlehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich zum nächstmöglichen Termin/zum TT.MM.JJJJ ein Darlehen in Höhe von [Kaution in Euro].

Zur Anmietung einer neuen Wohnung benötige ich das Darlehen, um die Kosten der Mietkaution zu decken. Diese kann ich aufgrund meiner Vermögensverhältnisse nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten.

Eine Kopie der Kautionsforderung des Vermieters lege ich diesem Antrag bei.

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller [Unterschrift]

Einige Jobcenter bieten eigene Vordrucke an, die Sie für einen Antrag auf die Gewährung eines Darlehens ausfüllen können. Trotzdem ist es auch immer möglich, den Antrag formlos zu stellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter, um zu erfahren, ob solche Vordrucke auch in Ihrem Jobcenter zu finden sind oder Sie selbst einen entsprechenden Antrag auf die Übernahme der Kosten erstellen müssen.

Regelung zur Übernahme der Mietkaution durch das Jobcenter vor 2011

Vor dem Jahr 2011 galten jedoch noch andere Regeln bezüglich der Mietkaution. Bis dahin gab es keine gesetzliche Grundlage dafür, dass Hartz-4-Empfänger die geleistete Kaution auch aus den Regelleistungen zurückzahlen mussten. Hier galt das Darlehen für die Mietkaution als zinsloser und rückzahlungsfreier Kredit. Trotzdem wurde – zu Unrecht – oft mit den Hartz-4-Empfängern eine Abgeltung des Darlehens mit 10 % des Regelsatzes beschlossen.

Ein Stichwort in diesem Zusammenhang ist die Abtretungserklärung für die Mietkaution vom Jobcenter. Unterschrieben Bezugsberechtigte eine sogenannte Abtretungserklärung, so wurden die „Rechte“ an der Mietkaution dem Jobcenter übertragen. Das bedeutet, dass das Jobcenter die Mietkaution auch wieder zurückbekommt, sollte der ALG-2-Empfänger aus seiner Wohnung wieder ausziehen.

Die Mietkaution kann vom Jobcenter verweigert werden, wenn Sie ohne Zustimmung umziehen.

Ein häufiger Streitfall, der auch des Öfteren vor Gericht landete, war der gleichzeitige Abschluss einer Abtretungserklärung und die Abmachung einer prozentualen Rückerstattung des Hartz-4-Empfängers.

Somit würde am Ende jedoch lediglich das Jobcenter profitieren, indem es monatlich einen Teil des Regelbedarfs einbehält und gleichzeitig trotzdem die volle Kaution am Ende des Mietverhältnisses einstreicht.

Einige Gerichte beschäftigten sich vor 2011 mit solchen Fällen, in denen ALG-2-Empfänger gegen diese Methoden klagten. In den meisten Fällen bekamen die Hilfebedürftigen aber nach einem Widerspruch Recht.

Wird die Mietkaution auch vom Jobcenter übernommen, wenn Umzug nicht notwendig ist?

Vor einem Umzug sollten sich Hartz-4-Empfänger immer das Einverständnis des Jobcenters einholen, bevor sie den Mietvertrag unterschreiben. Ist die neue Wohnung zu groß oder zu teuer, kann das Jobcenter sonst die Mehrleistung verweigern. Das bedeutet, dass Ihnen nur die Miete der alten Wohnung weiterhin gezahlt wird.

Damit Sie sichergehen können, sollten Sie sich deshalb immer zuerst die Bestätigung des Jobcenters einholen. Wie sieht es allerdings aus, wenn Sie nicht die Bestätigung des Jobcenters abwarten und trotzdem umziehen? Kann die Mietkaution hier übernommen werden? Diese Frage muss wohl immer im Einzelfall betrachtet werden. Normalerweise haben Sie keinen Anspruch auf die Leistung, da Sie ohne Einverständnis eine neue Wohnung angemietet haben und das Jobcenter demnach nicht verpflichtet ist, die Zahlung zu leisten. Das besagt auch § 22 des SGB 2:

[…] Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

Unter gewissen Umständen – beispielsweise aufgrund schwerwiegender finanzieller Probleme – kann ein Darlehen für die Mietkaution jedoch trotz nicht genehmigten Umzugs geleistet werden. Diese Regelung für die Übernahme der Kosten hat allerdings keine feste Grundlage im SGB 2. Fragen Sie diesbezüglich bei Ihrem Sachbearbeiter nach.

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Wie schreibt man einen Antrag auf Mietkaution?

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Sachbearbeiters], hiermit beantrage ich ein Darlehen gemäß § 22 Absatz 6 SGB II für die Mietkaution meiner neuen Wohnung. Eine schriftliche Umzugsgenehmigung ist vorhanden und wird diesem Schreiben beigefügt. Zudem füge ich eine Kopie der Kautionsforderung des Vermieters an.

Wie stelle ich einen Antrag auf Kautionsübernahme?

Das Darlehen für die Mietkaution können Sie formlos mit einem einfachen Anschreiben an das Jobcenter beantragen. Folgende Angaben gehören in Ihren Antrag: die Höhe der Mietkaution für Ihre neue Wohnung. zu welchem Termin Sie das Darlehen benötigen.

Was bedeutet Zusicherung vom Jobcenter?

Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

Wann übernimmt das Jobcenter die Kaution?

Hartz 4: Wird die Mietkaution übernommen? Grundsätzlich gilt: Die Kaution, die Hartz-4-Empfänger für Ihre Wohnung zahlen müssen, wird vom Jobcenter übernommen. Natürlich nur dann, wenn es nicht möglich ist, diese aus eigenem Vermögen oder Einkommen zu bestreiten.

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