Das sagt das Gesetz
Welcher Führerschein ab welchem Alter?
Aktualisiert am 20.02.2022Lesedauer: 4 Min.
Die Fahrerlaubnisverordnung regelt, ab welchem Alter Jugendliche Leichtkraftrad, Motorrad oder Auto fahren dürfen. Welches Mindestalter gilt für die Fahrzeuge?
Das Wichtigste im Überblick
- Mofa-Führerschein ab 15 Jahren
- Führerschein Klasse AM ab 15 Jahren
- Motorradklasse A1 ab 16 Jahren
- Führerscheinklasse L ab 16 Jahren
- Führerscheinklasse T ab 16 Jahren
- Motorradklassen A2 ab 18 Jahren
- Motorradklasse A ab 24 Jahren
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Im Prozess des Heranwachsens ist es für viele Jugendliche wichtig, mehr Unabhängigkeit zu erlangen. Dazu gehört auch, mobil zu sein und sich nicht immer von den Eltern fahren lassen zu müssen. Ab wann können Jugendliche welchen Führerschein machen? Wie es in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt ist, lesen Sie hier.
Mofa-Führerschein ab 15 Jahren
Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche ein Mofa oder einen Mofaroller fahren, der auf maximal 25 km/h gedrosselt ist und auf dessen Sitzbank nur eine Person Platz hat. Der Hubraum darf maximal eine Größe von 50 ccm besitzen.
Der Mofa-Führerschein Klasse M ist eigentlich kein Führerschein – um ein Mofa fahren zu dürfen, benötigen Jugendliche stattdessen eine Prüfbescheinigung. Um diese zu erlangen, müssen sie eine theoretische und praktische Ausbildung sowie eine theoretische Prüfung absolvieren.
Führerscheine der Klasse B und AM sowie die Motorradführerscheine A, A1 und A2 berechtigen ebenfalls zum Fahren auf einem Mofa.
Führerschein Klasse AM ab 15 Jahren
Mit dem Führerschein Klasse AM sind Jugendliche berechtigt, ein Kleinkraftrad bis 50 ccm mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren. Bei einem Fahrzeug mit einem Elektromotor darf die Motorleistung vier Kilowatt (kW) nicht übersteigen.
Die Klasse AM berechtigt auch dazu, drei- und vierrädrige Fahrzeuge wie etwa Quads und Trikes bis Tempo 45 und unter 4 kW zu fahren.
Bis zum 16. Geburtstag dürfen Jugendliche das Kleinkraftrad allerdings nur in Deutschland fahren.
Motorradklasse A1 ab 16 Jahren
Mit 16 Jahren können Jugendliche den Führerschein Klasse A1 erwerben. Damit können sie ein Leichtkraftrad fahren, das bis zu 125 ccm Hubraum und eine Leistung von bis zu 11 kW haben darf. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. Im Führerschein Klasse A1 ist die Klasse AM integriert.
Führerscheinklasse L ab 16 Jahren
Der Führerschein Klasse L berechtigt zur Führung von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen, also etwa Traktoren, Futtermischwagen oder Gabelstaplern. Ab 16 Jahren kann der Schein erlangt werden. Die maximale Geschwindigkeit der Zugmaschinen liegt bei Tempo 40. Auch ein Anhänger kann mit dem Arbeitsfahrzeug gezogen werden, dann besteht aber ein Tempolimit von 25.
Führerscheinklasse T ab 16 Jahren
Um leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft fahren zu dürfen, ist ein Führerschein der Klasse T erforderlich. Mit dieser Klasse dürfen Zugmaschinen eigentlich bis zu Tempo 60 bewegt werden. Das gilt aber nur, wenn der Fahrer mindestens 18 Jahre alt ist.
Ist er jünger, darf er nur Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h fahren.
In Ausnahmefällen ist es möglich, den Traktorführerschein schon mit 15 Jahren zu machen. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Jugendlicher im landwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern aushelfen soll.
Motorradklassen A2 ab 18 Jahren
Den Führerschein der Klasse A2 dürfen Interessierte ab 18 Jahren machen. Er erlaubt das Fahren von Krafträdern bis maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen. Die Klassen A1 und AM sind hier eingeschlossen.
Motorradklasse A ab 24 Jahren
Mit einem Führerschein der Klasse A darf der Inhaber alle im Handel erhältlichen Krafträder fahren – vom Moped bis zum schweren Motorrad. Es besteht keine Begrenzung in der Hubraumgröße oder der Höchstgeschwindigkeit. Dieser Führerschein schließt die Klassen A1, A2 und AM ein.
Für den Führerschein der Klasse A gilt ein Mindestalter von 24 Jahren für den Direkteinstieg. Wer zwei Jahre die Klasse A2 besitzt, darf den Führerschein der Klasse A auch schon früher machen – also frühestens mit 20 Jahren, wenn er oder sie die Klasse A2 mit 18 erworben hat. Um von Klasse A2 zur Klasse A aufzusteigen, ist nur eine praktische, keine theoretische Prüfung mehr nötig.