3 fach Impfung Tetanus Diphtherie Polio Kosten

Schulimpfungen

(Nachimpfung im Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft nach telefonischer Terminvereinbarung)

Masern-Mumps-Röteln

Hepatitis B

Diphterie, Tetanus, Polio, Keuchhusten

Meningokokken

Kostenlos bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres

HPV-Impfung

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sind nach den neuesten Empfehlungen nur mehr 2 Teilimpfungen nötig. Der Abstand zwischen den Teilimpfungen muss mindestens 6 Monate betragen.

Catch-up-Programm

Kinder vom vollendeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können ab sofort zum Selbstkostenpreis von € 60,-- geimpft werden (Preis je Impfung). 

Mitzubringen: sämtliche vorhandenen Impfkarten, vom Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung

Sonstige Impfungen für Erwachsene/Jugendliche

(nach telefonischer Terminvereinbarung)

Kosten:

Diphterie-Tetanus-Polio-Pertussis (kostenlos bis zum vollendeten 18.

Lebensjahr)                                                                                        € 24,10

Masern-Mumps-Röteln                                                                         kostenlos

Bei den Kombinationen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Polio bieten wir nur eine 4-fach-Impfung an, die übrigen Kombinationen bzw. Einzelimpfstoffe stehen uns nicht zur Verfügung.

Reisemedizinische Beratung und Impfungen

nach telefonischer Vereinbarung in der Reisemedizinischen Beratungsstelle der Abteilung Gesundheit (+43 732) 7720-141 07.

Aktuell ist die Reisemedizinische Beratungs- und Impfstelle des Landes Oberösterreich aufgrund der Coronavirus-Situation bis auf weiteres geschlossen!

Eckpunkte:

  • Offizielle Gelbfieberimpfstelle
  • Beratung für Reisende hinsichtlich Impfschutz, Malariavorbeugung und Vorsorgemaßnahmen
  • Impfservice (gängige Impfstoffe sind lagernd)

Wir sind gerne für Sie da:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 10:00 bis 13:00 Uhr

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
Abteilung Gesundheit

Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-142 01
Fax (+43 732) 77 20-21 43 55
E-Mail

Reisemedizinische Beratung und Impfungen werden auch von den Amtsärztinnen und Amtsärzten der Bezirkshauptmannschaften Braunau, Gmunden, Grieskirchen und Steyr-Land angeboten. Gelbfieberimpfstellen sind in den Bezirkshauptmannschaften Gmunden und Vöcklabruck.

Auch von den Gesundheitsdiensten der Magistrate Linz, Wels und Steyr werden reisemedizinische Beratung und Impfungen angeboten.

In der Regel brauchen Sie für Impfungen nichts zu bezahlen. Ausnahmen sind beispielsweise Reiseimpfungen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick zur Kostenübernahme.

©Setareh - Fotolia.com

Die meisten Impfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Pflichtleistungen müssen von den Krankenkassen bezahlt werden. Welche Impfungen im Einzelnen zu den Pflichtleistungen zählen, ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie festgehalten. Dies entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf der Grundlage der Impfempfehlungen durch die Ständige Impfkommission STIKO. Die Regelungen der Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechen bis auf wenige kleine Abweichungen den STIKO-Empfehlungen.

Für welche Impfungen im Kindes- und Jugendalter werden die Kosten übernommen?

Die Krankenkassen bezahlen üblicherweise alle Impfungen, die von der STIKO für Säuglinge, Kinder und Jugendliche empfohlen werden. Das sind die Impfungen gegen:

  • Rotaviren,
  • Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Kinderlähmung (Poliomyelitis), Hepatitis B,
  • Pneumokokken,
  • Masern, Mumps, Röteln und Windpocken,
  • Meningokokken C,
  • Humane Papillomviren (HPV) sowie
  • FSME (durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung), die in bestimmten Risikogebieten empfohlen wird.

Wenn Ihr Kind an einer Krankheit leidet, die für bestimmte Infektionen besonders anfällig macht, wie z. B. Diabetes oder Asthma, dann zahlen die Kassen ebenfalls die notwendigen Schutzimpfungen (sogenannte Indikationsimpfungen).

Auch die Impfung gegen COVID-19 ist für Kinder und Jugendliche kostenlos.

Welche Impfungen werden im Erwachsenenalter bezahlt?

Im Erwachsenenalter bezahlen die Kassen in der Regel ebenfalls alle empfohlenen Impfungen. Dazu zählen:

  • Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten sowie noch ausstehende Impfungen gegen Polio, gegen Masern (für nach 1970 Geborene) bzw. Röteln (für Frauen im gebärfähigen Alter) mit MMR-Impfstoff sowie gegen Windpocken (für Frauen mit Kinderwunsch und für bestimmte Risikogruppen),
  • Impfungen gegen Grippe und Keuchhusten in der Schwangerschaft,
  • für alle über 60-Jährigen die Impfungen gegen Influenza (Grippe) und gegen Pneumokokken sowie für dieselbe Altersgruppe bzw. bei bestimmten Vorerkrankungen bereits ab 50 Jahren die Impfung gegen Herpes zoster (Gürtelrose),
  • Indikationsimpfungen, die von der STIKO beispielsweise für chronisch Kranke empfohlen werden,
  • die Impfung gegen FSME bei Kontakt zu Zecken in Risikogebieten.

In einigen Berufen sind Beschäftigte erhöhten Infektionsrisiken ausgesetzt. Dazu gehören etwa Pflegekräfte oder Ärztinnen und Ärzte. In diesen Fällen müssen berufsbedingte Impfungen vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin bezahlt werden. Dies gilt auch für Reiseimpfungen bei einer vom Betrieb veranlassten Dienstreise.

Die Impfung gegen COVID-19 ist für Erwachsene ebenfalls kostenlos. Die anfallenden Kosten übernehmen Bund, Länder und Krankenkassen.

Sind Zuzahlungen erforderlich?

Alle Impfungen bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit.

Auch für die meisten Impfungen im Erwachsenenalter ist keine Zuzahlung zu entrichten. Dazu gehören die oben aufgeführten Impfungen.

Wenn Sie ein Rezept für einen Impfstoff beispielsweise zur Reiseimpfung erhalten, kann in der Apotheke eine Zuzahlung erforderlich werden.

Zusätzliche Impfleistungen möglich

Die STIKO weist ausdrücklich darauf hin, dass im Einzelfall auch Impfungen über ihre Empfehlungen hinaus sinnvoll sein können. Eine fehlende STIKO-Empfehlung ist im individuellen Fall kein Hindernis für eine ärztlich begründete Impfung.

Viele Krankenkassen erstatten beispielsweise ganz oder teilweise die Kosten der Impfung gegen Meningokokken B auch für Personengruppen, für die diese von der STIKO nicht ausdrücklich empfohlen wird, als sogenannte Satzungsleistung. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche freiwillige Leistung der Kasse für ihre Versicherten. Empfiehlt der Arzt oder die Ärztin eine zusätzliche Impfung, lohnt es sich bei der Krankenkasse bezüglich der Kostenerstattung nachzufragen.   

Auch Reiseimpfungen zählen zu den freiwilligen Leistungen vieler Kassen. Die reisemedizinischen Vorsorgeleistungen der einzelnen Krankenversicherungen können Sie einer Übersicht des Centrums für Reisemedizin (CRM) entnehmen. Dabei hängt die Kostenerstattung davon ab, ob die Impfung für Ihr Reiseland empfohlen wird (siehe Reise- und Sicherheitsinfos des Auswärtigen Amtes). Fragen Sie im Zweifelsfall vorab bei Ihrer Krankenkasse nach.

Für die Kostenerstattung nach der Impfung ist es erforderlich, dass Sie die ärztliche Verordnung, die Rechnung des Impfarztes oder der -ärztin und die Rechnung für den Impfstoff bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Hierbei hilft Ihnen unser Begleitschreiben zum Download.

07.04.2022 / Redaktion Gesundes-Kind.de

Was kostet Tetanus Diphtherie Impfung?

Bitte beachten Sie die abweichenden Preise und Bezahlmöglichkeiten für Impfungen in der Klinik Favoriten. ... Impfungen für Jugendliche ab dem 15. Geburtstag und Erwachsene..

Wann Auffrischung Polio Diphtherie und Tetanus?

Wann sollen Auffrischungsimpfungen gegen Tetanus erfolgen? Auffrischungsimpfungen für Erwachsene mit vollständiger Grundimmunisierung sollen alle 10 Jahre erfolgen. Bei der nächsten fälligen Impfung gegen Diphtherie und Tetanus sollte mit einem Kombinationsimpfstoff auch gegen Pertussis (Keuchhusten) geimpft werden.

Wer bezahlt die tetanusimpfung?

Alle Impfungen, die von der STIKO in einem bestimmten Alter oder in einer bestimmten Situation (z.B. gesundheitlicher Zustand) empfohlen werden, werden von den Krankenkassen bezahlt, bzw. bei berufsbedingten Impfungen auch vom Arbeitgeber.

Wie oft Polio Diphterie Tetanus impfen?

Für die 6-fach-Impfung bei der neben Diphtherie auch gegen Tetanus, Pertussis, Polio, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B immunisiert wird empfiehlt die STIKO ein 2+1 Schema mit Impfungen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten.

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