Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung für Kieferorthopädie?
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung hängen von der Einstufung der KIG Stufe ab. Die sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) werden in fünf Schweregrade eingeteilt und dienen zur Beurteilung des Behandlungsbedarf bei Gebiss- und Kieferfehlstellungen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei einer KIG-Stufe von 3 bis 5 bis zum 18. Lebensjahr.
Wenn bei Ihrem Kind eine KIG-Stufe von 1-2 festgestellt wurde, werden keine Kosten übernommen, auch wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Wenn bei Ihrem Kind eine KIG-Stufe von 3-5 festgestellt wurde, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung in der Regel lediglich die Kosten für die Regelversorgung zunächst zu 80%. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erhalten Sie Ihren Eigenanteil von 20% zurückerstattet.
Die Regelversorgung bei Zahnspangen bedeutet allerdings für Ihr Kind eben nur eine Grundversorgung mit Edelstahl-Brackets und Metalldrähten. Möchten Sie eine komfortablere Lösung für Ihr Kind, mit elastischen Drähten und durchsichtigen Brackets, müssen Sie die Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen. Die Kosten für eine feste Zahnspange liegen je nach Modell und Zahnfehlstellung zwischen 2.000 und 8.000 Euro.
Beratung und Aufklärung in der Kieferorthopädie
Die Aufklärung und Durchführung kieferorthopädischer Behandlungen erfolgt in mehreren Schritten.
Erstberatung
Eine erste Untersuchung und Orientierung erfolgt.
Sie suchen zum ersten Mal unsere Ordination auf und werden allgemein über kieferorthopädische Möglichkeiten und das grundsätzliche Vorgehen bei Planung und Organiation der Behandlung informiert. Meistens machen wir auch gleich Fotos und erläutern anhand dieser unseren ersten Eindruck vom Problem und den eventuellen Möglichkeiten, es zu beheben.
Dies ersetzt allerdings NICHT die kieferorthopädische Analyse und die genaue Falldarstellung aufgrund der aus der Analyse erarbeiteten Unterlagen!
Kieferorthopädische Analyse
Exakte Diagnostik als Voraussetzung für die Behandlungsplanung.
Zur Analyse der bestehenden Situation werden diagnostische Befunde erhoben. Üblicherweise zwei, manchmal auch mehrere Röntgenbilder, sowie Abformungen der Kiefer und Zahnreihen, um Modelle zur Untersuchung und Vermessung herzustellen. Erforderlichenfalls werden auch die Kiefergelenke, die Muskulatur und der Bewegungsapparat im Kopf-Halsbereich bis einschließlich des Rückens und der Wirbelsäule untersucht.
Diagnostische und therapeutische Setups: Immer mehr werden sowohl die diagnostische Arbeit als auch die Detailplanung der Behandlung mittels sogenannter Setups vorab simuliert und so der beste von eventuell mehreren gangbaren Wegen ermittelt. Das ist eine aufwändige, aber sehr hilfreiche und bei manchen Behandlungsformen unverzichtbare Unterstützung der vorbereitenden Arbeit, die ausserhalb der Patientensprechzeiten bereits einen sehr beträchtlichen Teil unserer Arbeitszeit beansprucht.
Diese Materialien liefern die Grundlage für die Behandlungsplanung, welche nach Art und Umfang weit über Anfertigungsplanung für einzelne kieferorthopädische Geräte hinausgeht und den therapeutischen Ablauf der gesamten Behandlung über Jahre hinweg festlegt.
Die genaue und heute meist computerunterstützte diagnostische Analyse ist unbedingte Voraussetzung für eine punktgenaue Auswertung, Behandlungsplanung und verbindliche Heilkostenpläne.
- All diese Unterlagen werden im Rahmen einer computerunterstützen Analyse im Zusammenhang mit den übrigen Befunden ausgewertet und dokumentiert.
- Die Diagnose und die verfügbaren sinnvollen Behandlungsmöglichkeiten werden erarbeitet.
- In einer darauffolgenden Sitzung erfolgt dann die sog. Fallpräsentation (siehe gleich weiter unten), wo Ihnen das Ergebnis ausführlich dargestellt und die daraus folgenden Behandlungsmöglichkeiten und ALLE verfügbaren Behandlungsalternativen eingehend erläutert werden. Sie sollen eine INFORMIERTE ENTSCHEIDUNG treffen können!
- Ein sogenannter Heil-Kostenplan wird schriftlich erstellt. In ihm und dem beigefügten Behandlungsrevers sind alle notwendigen Informationen über die finanziellen Aspekte und die Bedingungen, unter denen eine Behandlung stattfinden kann, enthalten. Der Heil-Kostenplan (HKP) ist die Grundlage allfälliger Rückverrechnungen mit öffentlichen oder privaten Krankenkassen oder Versicherungen.
- Im Fall einer kassenpflichtigen Fehlstellung bei Jugendlichen unter 18 Jahren entfällt eine Heilkostenplanerstellung. Es werden unmittelbar Termine für den Behandlungsbeginn festgelegt.
Besprechung des Einzelfalles
In einer gesonderten, sehr ausführlichen Beratungssitzung, der sogenannten Fallpräsentation, werden die Details der Analysergebnisse sowie der Therapieplan und der Heilkostenplan unterbreitet und genau erklärt.
Sie erhalten nicht nur Auskunft über den von uns bevorzugten Weg Ihrer Behandlung, sondern auch über alle Alternativen, die gangbar wären, die wir aber aus verschiedenen Gründen (die Ihnen ebenfalls erläutert werden) als für Sie weniger günstig einstufen. Selbstverständlich werden Sie auch weiters über mögliche Risiken der Behandlung informiert. All das erhalten Sie auch in schriftlicher Form.
Abschluss des Behandlungsvertrages
Durch die Unterschrift unter eine Einverständiserklärung erklären Sie ihre Zustimmung zur vorgeschlagenen Behandlung und zu deren Kosten.
In weiterer Form verpflichten Sie sich, nach besten Kräften durch ihre Mitarbeit, z.B. bei der Mundhygiene, zum Behandlungserfolg beizutragen.
Übrigens: SIE KÖNNEN UND SOLLEN FRAGEN STELLEN! Dass Sie sich gut in Ihrer Behandlung auskennen und zurechtfinden, ist ein wesentliches Instrument, Sie immer wieder zu motivieren!
Behandlungs Voraussetzungen
Gute Zusammenarbeit trägt Früchte.
Kieferorthopädische Behandlungen und Zahnregulierungen sind aufwendige Projekte,
Projekte über Monate und Jahre, in denen Ärzte und Patienten aneinander gebunden daran arbeiten, das gewünschte bzw. geplante Endergebnis in die Tat umzusetzen.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung
- Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und sehr gute Patientenmitarbeit (Compliance) sind Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung
- Vollständige Befunde und komplette Diagnostik
- Gute Aufklärung: alle Fragen zur Behandlung und zu den Behandlungsalternativen müssen geklärt sein
- Vorhandensein eines von Patientenseite her erfüllbaren Heilkostenplans (Finanzierung, Ratenplan; Rückerstattungsmöglichkeiten)
- Prüfung, ob die Krankenkassen die Behandlungskosten übernehmen
Notwendige Vorbehandlungen
- Kariesfreies bzw. durchsaniertes Gebiss: Löcher in den Zähnen und insuffiziente Füllungen müssen saniert sein
- Professionelle Mundhygienesitzung entweder beim Hauszahnarzt oder bei uns. Die Zahnoberflächen müssen perfekt gereinigt sein
- Es dürfen keine akuten Zahnfleischentzündungen vorliegen, daher professionelle Mundhygiene oder weitergehende parodontologische Vorbehandlung
In nur vier Schritten zum neuen Lächeln.
In dieser Sitzung wird die kiefer- orthopädische Apparatur übergeben und eingepasst. Im Falle festsitzender Geräte werden diese im Mund eingebaut. Die Patienten werden ersucht, sich für die Beginnsitzung von Schule und Beruf freizuhalten.Beginnsitzung
In der Regel finden diese im Abstand von 4 bis 12 Wochen statt. Die Einhaltung der Termine ist essentiell. Es erfolgt die laufende Neuanpassung der therapeutischen Mittel an den Behandlungsfortschritt, sowie dessen Dokumentation.Laufende Kontrollen
Die kieferorthopädischen Geräte werden entfernt, die Zähne gereinigt, poliert & fluoridiert. Die Retentionsgeräte eingebaut bzw. dafür Abformungen genommen. Patienten werden ersucht, sich im Rahmen dessen von Schule und Beruf freizuhalten.Abnahmesitzung
Retention
„Retention“ bedeutet das Halten des erzielten Behandlungsergebnisses mittels sogenannter Retentionsgeräte oder „Retainer“.
Die Retentionszeit umfaßt mindestens die halbe Behandlungsdauer, kann auch wesentlich länger dauern. Auch hier ist die Patientenmitarbeit entscheidend: der Retainer muss entsprechend den Anweisungen getragen und es muss auf seinen einwandfreien Zustand geachtet werden. Nach außen hin ist am Patienten von einer Zahnregulierung in dieser Zeit
nichts mehr zu sehen. Mit dem Einbau bzw. der Übergabe des Retainers ist die kieferorthopädische Behandlung abgeschlossen und der Behandlungsvertrag erfüllt, es erfolgt die Endabrechnung. Kontrollen in der Retentionszeit sind nur selten notwendig und werden gesondert abgerechnet.
Aus Dokumentationsgründen und zur ständigen Verbesserung der Behandlungsqualität sind Wiederbestellungstermine (Recalls) international üblich und auch bei uns in regelmäßigen Abständen vorgesehen. Sie werden gegebenenfalls benachrichtigt, und dann bitten wir Sie, sich auch tatsächlich die Zeit für einen kurzen Besuch in unserer Praxis zu nehmen.