Wo handwerkerleistungen in Steuererklärung 2022 eintragen Elster?

Welche Belege muss ich einreichen?

Wenn Sie Belege zu Steuererklärungen einreichen möchten bzw. durch das Finanzamt dazu aufgefordert werden, können Sie diese in „Mein ELSTER“ über das Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ elektronisch übermitteln.

Belegnachreichung zur Steuererklärung

Bis zum Veranlagungszeitraum 2016

Die folgenden Belege zur Einkommensteuererklärung sind aufgrund rechtlicher Vorschriften zwingend einzureichen:

  • Unterlagen über die Gewinnermittlung
  • Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer/ Zinsabschlag
  • Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
  • Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung)
  • Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen
  • Nachweis der Behinderung
  • Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit

Soweit die Angaben nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden, sind auch vorzulegen:

  • Bescheinigung über Lohnersatzleistungen
  • Lohnsteuerkarte bzw. besondere Lohnsteuerbescheinigung
  • Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
  • Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge

Ansonsten sind Belege grundsätzlich nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen:

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuungskosten

Voraussetzung für die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen und den Abzug von Kinderbetreuungskosten ist, dass Sie für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Die Unterlagen hierzu sind bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufzubewahren. Sie müssen dem Finanzamt nur auf Verlangen vorgelegt werden.

Sonstige Belege

Belege über Arbeitsmittel oder Nachweise über Beiträge an Berufsverbände, Bestätigungen zu Lebens- oder Haftpflichtversicherungen und der von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigte Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung müssen ebenfalls nicht eingereicht werden. Diese Unterlagen sind auch bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufzubewahren und dem Finanzamt nur auf Verlangen vorzulegen.

Wenn außergewöhnliche oder erstmalige Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, wird eine sofortige Belegeinreichung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017

Belege und Bescheinigungen müssen grundsätzlich nicht mehr direkt mit der Steuererklärung eingereicht werden. Das Finanzamt wird mit einem gesonderten Schreiben auf Sie zukommen, sofern einzelne Belege und Bescheinigungen zur Bearbeitung Ihrer Steuererklärung benötigt werden. Bitte bewahren Sie daher Ihre Belege auf und reichen Sie diese nur auf Anforderung des Finanzamtes ein.

Eine Ausnahme hierzu gilt beim Behindertenpauschbetrag:

Bei erstmaliger Geltendmachung des Pauschbetrags oder bei Änderung der Verhältnisse müssen Sie den Nachweis der Behinderung zusammen mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.

Die Arbeitskosten für fast alle Renovierungsarbeiten können Mieter und Eigenheimbesitzer von der Steuer absetzen – pro Haushalt sind das bis zu 1.200 Euro im Jahr. So funktioniert der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen.

Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Steuerbonus für Handwerker-Rechnung: Was Sie wissen sollten

20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro können Privatkunden jedes Jahr für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten innerhalb der eigenen vier Wände geltend machen. Haben sie die Höchstsumme erreicht, gibt es einen Steuerbonus von 1.200 Euro. Liegen die Arbeitskosten nur bei 2.100 Euro, dann würde der Steuerbonus entsprechend bei immerhin noch 420 Euro liegen. 

Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Und die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden. Ein Ehepaar, das zusammen veranlagt wird, kann den Bonus nur einmal nutzen. 

Zusätzliches Bonbon: Haushaltsnahe Dienstleistungen

Für Handwerkerleistungen, die keine Renovierungsarbeiten sind, aber im Haushalt erbracht werden (etwa Wohnungsreinigung oder Fensterputzen) kann man zusätzlich den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Der beträgt nochmal 1.200 Euro im Jahr (20 Prozent von 6.000 Euro). 

Checkliste: Was will das Finanzamt als Nachweis sehen?

  • Der Steuerzahler muss die Handwerkerrechnung beim Finanzamt einreichen.
  • Materialkosten werden nicht berücksichtigt.
  • Arbeitskosten und Fahrtkosten (einschließlich Mehrwertsteuer) sind begünstigt.
  • Der Anteil der Arbeitskosten muss in der Handwerkerrechnung extra ausgewiesen sein (achten Sie darauf, sonst ist der Bonus futsch!).
  • Bei Wartungsverträgen genügt eine Anlage zur Rechnung, aus der die Arbeitskosten hervorgehen.
  • Aber: Barzahlungen werden nicht begünstigt. Das Finanzamt will z.B. einen Überweisungsbeleg oder einen Kontoauszug sehen, das heißt man kann mit EC-Karte, Verrechnungsscheck oder per Überweisung bezahlen.

Der Steuerbonus wird nicht gewährt, wenn der Kunde die Handwerkerrechnung schon als Betriebsausgabe, als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung geltend gemacht hat.

Begünstigt sind auch Handwerkerleistungen in einer Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnung, die der Steuerzahler selbst nutzt.

Beispiel Berechnung Steuerbonus:

Ein Steuerzahler hat im Kalenderjahr 2019 Arbeitskosten für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen in Höhe von 4.600 Euro, Wartungskosten für die Heizungsanlage in Höhe von 400 Euro und Reparaturkosten (Arbeitskostenanteil) der Waschmaschine in Höhe von 200 Euro gezahlt und nachgewiesen (alle Beträge einschl. MwSt.).

Berechnung:
Sanierungskosten: 4.600 Euro
Wartungskosten: 400 Euro
Reparaturkosten: 200 Euro
Gesamthöhe: 5.200 Euro
davon 20 % = 1.040 Euro

Quelle: ZDH

Wo wird die Handwerkerleistung in der Steuererklärung berücksichtigt?

Handwerkerleistungen werden in der Steuererklärung auf Seite 3 des Hauptvordrucks unter dem Punkt "Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen" in Zeile 75 eingetragen. 

Welche Handwerker-Arbeiten können Sie geltend machen?

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat in einem Flyer zum Steuerbonus eine Checkliste zusammengestellt. Begünstigte Handwerkerleistungen sind demnach alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für einen inländischen, einen in der Europäischen Union oder einen im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Auftraggebers erbracht werden.

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade, an Garagen o.ä.
  • Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen, von Bodenbelägen (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
  • Modernisierung des Badezimmers
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt
  • (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC)
  • Maßnahmen der Gartengestaltung (nicht begünstigt: erstmalige Anlage im Rahmen einer Neubaumaßnahme)
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
  • Leistungen der Schornsteinfeger

Achtung: Die Arbeiten müssen im Haus des Kunden erledigt werden, nicht in der Werkstatt beim Handwerker. Fertigt zum Beispiel ein Tischler ein Fenster in seiner Werkstatt an, dann sind die Arbeitskosten dafür nicht begünstigt. Nur die Kosten für den Einbau beim Kunden!

Infos Steuerbonus auf einen Blick Ein Flyer des ZDH informiert über alle wichtigen Details zum Steuerbonus. 

 Arbeiten, die in der Werkstatt eines Handwerksbetriebes ausgeführt werden, können leider nicht berücksichtigt werden (siehe oben). Auch handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht ansetzbar.

Das sagen die Gerichte Was zählt als Steuerbonus und was nicht? Dazu müssen oft die Gerichte entscheiden. Aktuelle Urteile finden Sie in unserem Themen-Special

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Text: / handwerksblatt.de

Wo trage ich die handwerkerkosten in der Steuererklärung ein Elster?

Die Handwerkerkosten kannst du in Elster eintragen und zwar im Hauptvordruck in Zeile 75 auf Seite 3 unter dem Bereich „Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“.

Wo trage ich Handwerkerleistungen bei Elster ein?

Trag die Rechnungssumme der Handwerkerleistungen sowie den Lohnanteil in Zeile 6 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein – und zwar inklusive Mehrwertsteuer. Der Betrag, den Du geltend machst, mindert direkt Deine Steuerschuld.

In welcher Anlage werden handwerkerrechnungen eintragen?

Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. Sie können Sie die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen hier herunterladen.

Wo trage ich bei Elster den Schornsteinfeger ein?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung machen, dann tragen Sie die Kosten des Schornsteinfegers auf Seite 3 des Hauptformulars, auch Mantelbogen genannt, ein.

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