Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen. Dazu zählen beispielsweise folgende Tätigkeiten: Hinweis: Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen
Führungszeugnisses vorliegen. Sie können Ihr Führungszeugnis direkt im Online-Portal für Justiz beantragen.Online-Service
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Ein erweitertes Führungszeugnis wird z.B. benötigt für Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung, beruflich oder ehrenamtlicher Beschäftigung in den...
Ein erweitertes Führungszeugnis wird z.B. benötigt für Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung, beruflich oder ehrenamtlicher Beschäftigung in den Bereichen: Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger sowie in Bereichen mit Kontakt zu Minderjährigen.
Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, dann teilt Ihnen dies die Beschäftigungsstelle, die Institution oder die Behörde mit.
Führungszeugnisse können sowohl bei der Meldebehörde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden.
Falls der Antragsteller nicht in Deutschland lebt: Beantragung direkt beim Bundeszentralregister in Bonn (Tel.: +49 228 99410-40) oder über die Deutsche Botschaft im Ausland möglich.
Alternativ können Sie jetzt Ihr Führungszeugnis auch online beantragen. Diese Dienstleistung zur Online-Beantragung wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz angeboten.
Die bezirklichen Kundenzentren können daher keine Auskünfte und Hinweise zur Online-Beantragung geben - weder telefonisch noch persönlich.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Wohnhaft in Hamburg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz.
Benötigte Unterlagen
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung gemäß § 30 a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Fehlt diese Bescheinigung darf kein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt werden.
Zu Beachten
- Beschäftigungsstellen, Institutionen oder Behörden, die das erweiterte Führungszeugnis für eine angestrebte Beschäftigung verlangen, stellen dem Antragsteller eine Bescheinigung aus, welche bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen. Fehlt diese Erklärung, darf kein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden.
- Zudem muss darin bescheinigt sein, dass die Tätigkeit in einem von § 30 a BZRG umfassten Bereich ausgeübt wird.
- Das Zeugnis wird immer an die Meldeanschrift des Wohnsitzes geschickt, für die es beantragt wurde.
- Bei Verwendung zur Vorlage bei einer Behörde wird es direkt an die Behörde gesandt.
- Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich an das Kundenzentrum Hamburg-Mitte.
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
Der Sachbearbeiter leitet den Antrag an das
Bundeszentralregister in Bonn weiter.
Von dort aus erhält der Kunde das Führungszeugnis.
Sie können auch den Online-Dienst des Bundesamtes für Justiz (s. Links) nutzen.
Dauer
Bearbeitungsdauer 2-6 Wochen.
Gebühren
13 EUR
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Suchwörter: Führungszeugnis, erweitert Arbeit mit Minderjährigen, Führungszeugnis Auszug aus dem Bundeszentralregister
Letzte Aktualisierung: 08.10.2022
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