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Von bussgeldkatalog.org, letzte
Aktualisierung am: 15. August 2022Willkommen in…
Streikt bei längeren Autofahrten das Navigationssystem und liefert auch das Smartphone aufgrund diverser Funklöcher zum aktuellen Standort keine Antwort, ist jede Art von Orientierungshilfe willkommen. Als hilfreich kann sich dabei zum Beispiel ein gelbes Ortsschild erweisen, denn dadurch erfahren Autofahrer zumindest in welchem Ort und auch in welchem Landkreis bzw. welcher Gemeinde sie sich befinden.
Doch welche Bedeutung hat eine solche Ortstafel gemäß StVO? Beschränkt ein Ortseingangsschild automatisch die Geschwindigkeit und hebt ein Ortsausgangsschild mögliche Begrenzungen auf? Und welche Verkehrszeichen geben darüber hinaus noch Auskunft über Ortschaften? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
- Willkommen in…
- FAQ: Ortsschild
- Verkehrszeichen 310 und 311 im Video erklärt
- Welche Ortsschilder gibt es?
- Beendet eine Ortstafel eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung?
FAQ: Ortsschild
Was ist ein Ortsschild?
Grundsätzlich suchen Sie diese Bezeichnung Ortsschild in der StVO vergeblich, denn offiziell handelt es sich beim Ortseingangs- und Ortsausgangsschild um Ortstafeln. In Deutschland geben die Richtzeichen den Beginn und das Ende von geschlossenen Ortschaften an. Grafiken dazu finden Sie hier.
Hebt ein Ortseingangsschild gemäß StVO eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf?
Durch das Ortseingangsschild reduziert sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, die Geschwindigkeitsbegrenzungen der Außerortsstraße werden dadurch also aufgehoben.
Darf ein Blitzer direkt nach dem Ortseingangsschild stehen?
Verkehrsteilnehmer müssen eigentlich bereits beim Passieren der Ortstafel mit angepasster Geschwindigkeit fahren, allerdings verfügen die Bundesländer über innerdienstliche Richtlinien, die Geschwindigkeitskontrollen üblicherweise erst 150 bis 200 m nach einem Ortseingangsschild vorsehen.
Verkehrszeichen 310 und 311 im Video erklärt
Welche Ortsschilder gibt es?
Was wir üblicherweise gemeinhin als Ortsschild bezeichnen, ist gemäß StVO eine sogenannte Ortstafel. Die gelben Richtzeichen geben Auskunft darüber, wann eine geschlossene Ortschaft beginnt bzw. endet. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen Vorder- und Rückseite. Die Vorderseite der Ortstafel (Verkehrszeichen 310) ist vermutlich eher unter dem Namen Ortseingangsschild ein Begriff und hinter der Rückseite (Verkehrszeichen 311) verbirgt sich das Ortsausgangsschild. Wie die Geschwindigkeit bzw. die Beschränkung dieser die Ortstafeln beeinflusst wird, klären wir im nächsten Themenabschnitt.
Wer mit dem Auto unterwegs ist, dem begegnen unter Umständen auch grüne Ortsschilder mit gelber Schrift (Verkehrszeichen 385). Hierbei handelt es sich um sogenannte Ortshinweistafeln, die auf eine nicht-geschlossene Ortschaft ankündigen. Ein solches Ortshinweisschild dient ausschließlich der Kennzeichnung von Ortschaften und hat beispielsweise keine direkten Auswirkungen auf Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Darüber hinaus kann ein Ortsschild in Deutschland auch weiß sein. Allerdings handelt es sich bei den in schwarzer Schrift angegebenen Orten nicht um ganze Ortschaften, sondern lediglich um Ortsteile. Beim Verkehrszeichen 313 handelt es sich daher um eine Ortsteiltafel, die ebenfalls vor allem der Orientierung dient.
Nicht unerwähnt sollen auch die braunen Ortschilder bleiben, die sich an Bundesstraßen und Autobahnen finden lassen. Hierbei handelt es sich um Hinweise auf bedeutsame touristische Ziele bzw. Attraktionen.
Eine Übersicht möglicher Verkehrszeichen, die als Ortsschild bezeichnet werden können, haben wir nachfolgend zusammengestellt:
Beendet eine Ortstafel eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung?
Passieren Sie ein Ortsschild – unabhängig davon, ob es sich um einen Ortseingang oder Ortsausgang handelt – hat dies Auswirkungen auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Denn der Gesetzgeber schreibt innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Verkehrsteilnehmer ein Tempolimit von 50 km/h vor. Diese generelle Vorgabe gilt allerdings nur, solange kein Verkehrszeichen eine andere Geschwindigkeitsbeschränkung definiert.
Verlassen Sie eine geschlossene Ortschaft und fahren an der Rückseite der Ortstafel vorbei, liegt die zulässige Geschwindigkeit laut StVO bei maximal 100 km/h. Allerdings können auch in diesem Fall gesonderte Verkehrsschilder eine Höchstgeschwindigkeit von 70 oder 80 km/h definieren.
Wichtig! Bereits beim Ortsschild muss die gefahrene Geschwindigkeit eigentlich dem Tempolimit entsprechen. Daher sollten Autofahrer, die sich einem Ortseingangsschild nähern, bereits langsam die Geschwindigkeit reduzieren. Eine abrupte Bremsung ist hingegen zu vermeiden, da diese zu einem Auffahrunfall führen kann.
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