Wie viel Startkapital braucht man für ein Kleingewerbe?

Was ist ein Kleingewerbe?

Es ist ziemlich schwer, eine eindeutige Definition vom Kleingewerbe zu finden, ohne immer wieder über Widersprüche zu stolpern.

Ein Kleingewerbe ist grundsätzlich ein Gewerbe ohne Kaufmannseigenschaften. Es unterliegt damit vorrangig dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und nicht dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Wenn du wissen möchtest, ob du ein Kleingewerbe oder ein klassisches Gewerbe gründest, solltest du diese drei Fragen beantworten:

1. Übst du ein Gewerbe aus?

Ein Gewerbe ist eine selbstständige, auf Gewinne ausgerichtete Tätigkeit. Diese ist oftmals in den Branchen Industrie, Handel oder Handwerk anzusiedeln.

Wenn du einen sogenannten Katalogberuf ausübst und zu den Freiberuflern gehörst, kannst du automatisch kein Kleingewerbetreibender sein.

2. Erfüllst du die Kaufmannseigenschaften laut §1 HGB ff.?

In den ersten Paragraphen des Handelsgesetzbuches wird definiert, was ein Handelsgewerbe ist und wer damit als Kaufmann gilt.

Ein Aspekt, der hierbei eine besonders große Rolle spielt, ist die Eintragung ins Handelsregister. Liegt eine solche für dein Unternehmen vor, kann es sich dabei nicht um ein Kleingewerbe handeln.

3. Gründest du ein Einzelunternehmen oder eine GbR?

Ein Kleingewerbe kann generell nur mit den Rechtsformen Einzelunternehmen oder GbR gegründet werden. Alle anderen verlangen nach einem Eintrag ins Handelsregister und erfüllen somit die Kaufmannseigenschaften.

Wenn du also beispielsweise eine GmbH gründen oder die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) in Erwägung ziehst, kann dein Unternehmen nicht als Kleingewerbe gelten.

Ein weiterer Aspekt sind die sogenannten Größenschwellen. Diese sind in §141 der Abgabenordnung festgelegt.

Als Kleingewerbe gelten demnach allgemein Unternehmen, die diese Grenzwerte nicht überschreiten:

  • 60.000 Euro Gewinn pro Jahr und/oder
  • 600.000 Euro Umsatz pro Jahr

Bitte beachte aber: Die Entscheidung, ob du ein Kleingewerbetreibender bist oder nicht, kann auch unabhängig von diesen Größenschwellen getroffen werden. Weitere Faktoren, die Einfluss auf die Definition vom Kleingewerbe haben, sind u.a.:

  • Branche
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Betriebsvermögen
  • Kreditvolumen

Wenn du dir nicht sicher bist, ob du als Kleingewerbetreibender eingestuft wirst oder nicht, ist es immer eine gute Idee, nachzufragen. Diese Stellen können dir unter anderem Auskunft geben:

  • Steuerberater
  • Gründungsberater
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Finanzamt

Wie meldet man ein Kleingewerbe an?

Wenn du ein Kleingewerbe anmelden willst, dann wirst du schnell feststellen, dass das verhältnismäßig einfach ist.

Wichtig ist, dass du hierbei die nachfolgenden Schritte beachtest:

Schritt 1: Eventuelle Genehmigungen und sonstige Nachweise besorgen

Es gibt eine Reihe von Gewerben, die vor der Kleingewerbeanmeldung nach speziellen Nachweisen und Genehmigungen verlangen. Hierzu gehören unter anderem die Handwerkskarte und die Gaststätten-Konzession.

Besorge alles, was du für die Anmeldung deines Kleingewerbes brauchst, schon im Vorfeld, um Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden.

Schritt 2: Wähle eine Rechtsform aus

Dieser Schritt ist schnell erledigt - denn wie weiter oben bereits erwähnt, hast du als Kleingewerbetreibender nur die Wahl zwischen Einzelunternehmen und GbR.

Schritt 3: Besorge dir den Gewerbeschein

Der Gewerbeschein ist das Dokument, das du zur Anmeldung von einem Kleingewerbe benötigst. Es gibt keinen speziellen Gewerbeschein für Kleingewerbe.

Um ihn zu erhalten, musst du dich an das für dich zuständige Gewerbeamt wenden - entweder persönlich oder online.

Schritt 4: Fülle den Gewerbeschein aus

Auf dem Gewerbeschein musst verschiedene Angaben zu deiner Person und deinem Unternehmen machen. Gefragt wird unter anderem nach:

  • deinem Namen
  • deiner Wohnanschrift
  • deinen Kontaktdaten
  • der Anschrift deines Kleingewerbes
  • dem Namen deines Kleingewerbes
  • der Tätigkeit, die du in Selbstständigkeit ausüben willst
  • deinen Kontodaten
  • deiner Rechtsform

Gut zu wissen: Du wirst auf dem Gewerbeschein keine "Ankreuzoption" für ein Kleingewerbe finden. Entscheidend ist, dass du in diesem Formular (und auch in allen späteren) keine Handelsregisternummer angibst.

Schritt 5: Gib den Gewerbeschein mit allen sonstigen Unterlagen ab

Wenn du das Formular zur Anmeldung von einem Kleingewerbe vollständig und korrekt ausgefüllt hast, musst du es dem Gewerbeamt übermitteln - entweder persönlich, postalisch, per Fax oder (nur in wenigen Fällen möglich) auf elektronischem Wege.

Im Zuge der Anmeldung kann es passieren, dass du deinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen musst. Auf jeden Fall musst du in der Lage sein, alle eventuell benötigten Unterlagen wie Genehmigungen, Gaststätten-Konzession oder Handwerkskarte vorzulegen.

Schritt 6: Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus

Dieser Schritt gehört streng genommen nicht mehr zur eigentlichen Kleingewerbeanmeldung, soll der Vollständigkeit halber aber dennoch erwähnt werden.

Das Gewerbeamt wird, nachdem es deinen ausgefüllten Gewerbeschein erhalten hat, deine Daten automatisch an das Finanzamt weiterleiten.

Jetzt musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und über Elster zurückschicken. Nach ein paar Tagen bekommst du deine Steuernummer zugeschickt.

Welches Geschäftskonto eignet sich für ein Kleingewerbe?

Auch als Kleingewerbetreibender solltest du deine unternehmerischen Finanzen natürlich immer genau im Blick haben und bestenfalls von deinen privaten trennen. Ein Geschäftskonto ist hierfür unverzichtbar.

Die nachfolgende Übersicht hilft dir dabei, verschiedene Optionen miteinander zu vergleichen.

Was kostet die Kleingewerbeanmeldung?

Die Kosten für die Anmeldung von einem Kleingewerbe sind abhängig von der Gemeinde, in der du sie vornimmst - aber auf jeden Fall überschaubar.

Sie schwanken meist zwischen 20 und 65 Euro und werden in Form einer Bearbeitungsgebühr für das Gewerbeamt fällig.

Weitere Ausgaben - beispielsweise für einen Notar und die Eintragung ins Handelsregister - musst du im Fall eines Kleingewerbes nicht befürchten.

Welche Rechtsformen kommen für das Kleingewerbe in Frage?

Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der sollte sich im Vorfeld die Frage stellen, welche Rechtsform hierfür in Frage kommt.

Die gute Nachricht: Die Auswahl ist äußerst begrenzt, was deine Entscheidung sicherlich vereinfachen wird.

  • Einzelunternehmen: Wenn du das Abenteuer Kleingewerbe im Alleingang meistern möchtest, dann musst du dich als Einzelunternehmer selbstständig machen. Auch wenn es der Name vielleicht nicht vermuten lässt: Auch als Einzelunternehmer darfst du Mitarbeiter einstellen.
  • GbR: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ein Zusammenschluss aus mehreren Personen und damit die richtige Wahl für Gründer-Teams. Auch hier hast du die Möglichkeit, Angestellte zu beschäftigen.

Beide Rechtsformen kommen mit einem einfachen und schnellen Gründungsprozess daher und verlangen keinerlei Stamm- oder Grundkapital. Diesen Vorzügen gegenüber steht der Umstand, dass du im Fall einer Insolvenz sowohl mit deinem unternehmerischen als auch mit deinem privaten Vermögen haftest.

Andere Unternehmensformen wie beispielsweise UG (haftungsbeschränkt), GmbH, AG oder OHG kommen für die Gründung von einem Kleingewerbe nicht in Frage, da du hierfür einen Eintrag ins Handelsregister brauchst und somit als Kaufmann beziehungsweise Kauffrau giltst.

Der Unterschied zwischen Kleingewerbetreibenden und Kleinunternehmern

Wenn du dich online zum Thema Kleingewerbe informierst, wirst du früher oder später feststellen, dass dieses gern auch im gleichen Atemzug mit dem Kleinunternehmen genannt wird.

Tatsächlich werden die Begriffe "Kleingewerbe/Kleingewerbetreibender" und "Kleinunternehmen/Kleinunternehmer" häufig synonym verwendet- ein Umstand, der schnell zu Verwirrungen und Missverständnissen führt.

Fakt ist nämlich: Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind nicht das gleiche.

Während ein Kleingewerbe ein Gewerbe ohne Kaufmannseigenschaften ist, wird das Kleinunternehmen anhand von bestimmten jährlichen Umsätzen definiert - mehr dazu erfährst du in unserem Kleinunternehmer Ratgeber.

Dass es sich beim Kleingewerbe und Kleinunternehmen um zwei verschiedene Paar Schuh handelt, macht auch dieser Umstand deutlich:

  • ein Kleingewerbe kann nur mit den Rechtsformen Einzelunternehmen und GbR gegründet werden
  • ein Kleinunternehmen kann mit jeder Rechtsform (und auch von Freiberuflern) gegründet werden

Gut zu wissen: Auch als Kleingewerbetreibender kannst du (wenn du die Voraussetzungen erfüllst) von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Diese sorgt dafür, dass du keine Umsatzsteuer abführen musst. Grundsätzlich bist du jedoch als Inhaber von einem Kleingewerbe nicht automatisch umsatzsteuerbefreit.

Wie lange dauert die Kleingewerbeanmeldung?

Wenn du dich richtig darauf vorbereitest, ist die Kleingewerbeanmeldung schnell erledigt.

Wichtig ist, dass du:

  • alle benötigten Dokumente zusammenträgst
  • alle Dokumente korrekt und vollständig ausfüllst

Ist beides der Fall, dauert die Anmeldung von einem Kleingewerbe in der Regel nur wenige Minuten.

Wo muss man ein Kleingewerbe überall anmelden?

Am wichtigsten ist es, dass du dein Kleingewerbe beim für dich zuständigen Gewerbeamt anmeldest. Hierzu besteht in Deutschland laut §14 Gewerbeordnung sogar eine Pflicht.

Darüber hinaus wird dein Kleingewerbe außerdem automatisch bei diesen Behörden und Einrichtungen angemeldet:

  • Finanzamt
  • IHK oder HWK
  • Berufsgenossenschaft

Vorteile und Nachteile

Nicht selten führt der Weg in die Selbstständigkeit über das Kleingewerbe - ob sich der Gründer nun bewusst für diese Option entscheidet oder nicht.

Wichtig ist in jedem Fall, dass du weißt, welche Vorteile und Nachteile es in der Unternehmenspraxis mit sich bringt, ein Kleingewerbetreibender zu sein.

Vorteile vom Kleingewerbe

Buchhaltung für Kleingewerbe

Die meisten Gründer, die sich für das Kleingewerbe entscheiden, tun dies aus einem sehr guten Grund: Sie wollen von der vereinfachten Buchführung profitieren.

Als Kleingewerbetreibender bist du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet, sondern musst lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung beim Finanzamt einreichen.

Hierbei handelt es sich - vor allem in den ersten Jahren nach der Gründung - um eine enorme Entlastung. Bedenke aber auch: Die doppelte Buchführung bringt nicht nur Nachteile mit sich, sondern kann unter verschiedenen Umständen auch ein Segen für dein Unternehmen sein.

Häufig gestellte Fragen

Rund um das Thema Kleingewerbe ranken sich natürlich jede Menge Fragen.

Wir möchten dir die, die besonders oft gestellt werden, im Nachfolgenden gern beantworten.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Sobald du beabsichtigst, eine selbstständige Tätigkeit mit dem Ziel der Gewinnermittlung auszuüben, dann musst du ein Gewerbe anmelden. Hierfür besteht in Deutschland eine gesetzliche Pflicht.

Ob es sich dabei um ein Kleingewerbe handelt, hängt in erster Linie von den Umsätzen und Gewinnen ab, die du jährlich erzielst.

Ist das Kleingewerbe das gleiche wie der Kleinunternehmer?

Nein, es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Dinge.

Den Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer erklären wir dir ausführlich weiter oben in diesem Beitrag.

Wann bekomme ich meine Steuernummer für ein Kleingewerbe?

Nachdem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und zurück an das Finanzamt geschickt hast, dauert es ein paar Tage (manchmal auch wenige Wochen), bis du deine Steuernummer bekommst.

Während dieser Wartezeit kannst du deine selbstständige Tätigkeit jedoch schon aufnehmen. Auch das Erstellen von Rechnungen ohne Steuernummer ist kein Problem, wenn du deine Kunden darauf hinweist, dass du diese bereits beantragt hast.

Welche Steuern zahlen Kleingewerbetreibende?

Als Kleingewerbetreibender bist du grundsätzlich verpflichtet, diese Steuern zu zahlen:

  • Einkommenssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer

Viele Kleingewerbe sind aufgrund ihrer geringen Umsätze jedoch von der Gewerbesteuer befreit. Wenn du außerdem auch umsatzsteuerbefreit sein willst, musst du Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen. Diese ist nicht gleichzusetzen mit der Anmeldung von einem Kleingewerbe.

Was darf ich als Kleingewerbetreibender verdienen?

Laut §141 AO dürfen Kleingewerbetreibende jährlich 60.000 Euro Gewinn und/oder 600.000 Euro Umsatz machen.

Welche Kosten kommen beim Kleingewerbe auf mich zu?

Die Kosten für die Anmeldung von einem Kleingewerbe sind durchaus überschaubar.

Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet ca. 20 bis 65 Euro.

Weitere (individuelle) Kosten werden beispielsweise für Materialien, Arbeitsmittel, Miete, Strom und Internet fällig.

Was braucht das Finanzamt, wenn ich ein Kleingewerbe anmelde?

Das Finanzamt erhält die meisten Informationen automatisch vom Gewerbeamt.

Alles weitere erfragt es mithilfe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Diesen musst du vollständig und korrekt ausfüllen.

Wer haftet beim Kleingewerbe?

Kleingewerbetreibende - egal ob Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer GbR - haften immer selbst und im vollen Umfang.

Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall nicht nur dein unternehmerisches Vermögen, sondern auch dein privates gefährdet ist. Sei dir dessen stets bewusst.

Wie viele Mitarbeiter darf ich in einem Kleingewerbe beschäftigen?

Grundsätzlich darfst du als Kleingewerbetreibender auch Mitarbeiter beschäftigen.

Wie viele genau erlaubt sind, ist jedoch nicht eindeutig definiert.

Für dich ist wichtig, zu wissen, dass ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl der Status Kleingewerbe infrage gestellt und dir eventuell auch aberkannt wird.

Wo kann man ein Kleingewerbe abmelden?

Wenn du dein Kleingewerbe wieder abmelden möchtest, musst du dich an das für dich zuständige Gewerbeamt wenden.

Dieses stellt dir dann ein spezielles Formular zur Verfügung, das du für diesen Schritt ausfüllen und übermitteln musst.

Wann ist man als Kleingewerbe umsatzsteuerbefreit?

Kleingewerbe sind nicht automatisch von der Umsatzsteuer befreit.

Wenn du von einer Befreiung profitieren möchtest, musst du Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen. Diese darf nicht mit der Kleingewerbeanmeldung verwechselt werden.

Zusammenfassung

Gerade die vereinfachte Buchführung in Form der Einnahmenüberschussrechnung sorgt dafür, dass das Kleingewerbe eine attraktive Option für viele Gründer ist. Nicht nur Sidepreneurs, sondern auch Vollzeit-Gründer profitieren hiervon im hohen Maß.

Wichtig ist, dass du immer daran denkst, dass ein Kleingewerbe nur als Einzelunternehmen oder GbR gegründet werden kann und nicht mit der Kleinunternehmerregelung gleichgesetzt oder verwechselt werden darf.

Führe dir außerdem vor Augen, dass sich die verschiedenen Einschränkungen (beispielsweise im Hinblick auf Umsatz, Gewinn und Betriebsvermögen) negativ auf die Entwicklung von deinem Unternehmen auswirken können.

Das Kleingewerbe ist also nicht immer automatisch die optimale Entscheidung.

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