Wie tausche ich den grauen Führerschein um?

Der alte graue oder rosafarbene Führerschein war bisher weiterhin in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Seit 2022 laufen allerdings die ersten Dokumente ab. Hier sehen Sie, wann Sie Ihren "Lappen" umtauschen müssen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Ende der alten Führerscheine ist längst beschlossen: Die ersten sind im Januar 2022 abgelaufen. Die letzten sind dann im Januar 2033 nicht mehr gültig. Wer noch einen hat, sollte sich über seinen Stichtag informieren und rechtzeitig den checkkartengroßen Führerschein aus Plastik beantragen.
  • Probleme gab es immer wieder im EU-Ausland. Eigentlich sollen die Führerscheine dort ebenfalls noch bis zu den Stichtagen gültig sein. Polizisten wissen das aber offenbar nicht immer.
  • Die EU stellt im Internet eine Erklärung auf verschiedenen Sprachen zur Verfügung, die Sie ausdrucken und mitnehmen können.

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Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren bei Fahrzeugkontrollen in anderen EU-Staaten alte graue oder rosafarbene deutsche Führerschein beanstandet. Bisweilen musste sogar ein Bußgeld bezahlt werden. Dabei hat die Europäische Kommission vereinbart, alle in einem EU-Land gültig erworbenen nationalen Führerscheine gegenseitig anzuerkennen.

Um bei einer Polizeikontrolle jenseits der Grenzen auf die Übereinkunft hinweisen zu können, stellt die EU im Internet den Wortlaut der Erklärung in den Sprachen der Mitgliedsländer zur Verfügung.

Autofahrern, die in EU-Staaten unterwegs sind und noch nicht über einen checkkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, empfehlen wir, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung - wichtig sind die Artikel 1 und 2 - mitzunehmen.

Bleibt die Polizei im Ausland stur, werden Sie häufig kaum umhinkommen, zu zahlen. In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass auf dem Strafzettel sowohl der bezahlte Betrag als auch der Zahlungsgrund angegeben werden. Anschließend können Sie mit Hilfe eines Anwalts den Versuch unternehmen, den Bescheid anzufechten. Prüfen Sie aber, ob die Höhe des Bußgeldes den Aufwand lohnt.

Wer keinerlei Ärger riskieren und noch vor dem nächsten Urlaub seinen alten Führerschein in ein EU-Dokument umtauschen möchte, sollte sich rechtzeitig nach den Bearbeitungszeiten erkundigen. Umtauschen können Sie ihn bei der Führerscheinbehörde Ihres aktuellen Wohnsitzes. Planen Sie Zeit mit ein: Je nach Wohnort kann die Wartezeit mehrere Wochen dauern. Der Umtausch kostet rund 25 Euro.

Ende der alten Führerscheine beschlossen

Die Zeit der alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine läuft ab: Der Gesetzgeber hat inzwischen einen Stufenplan eingeführt, nach dem die alten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren. Je nach Ihrem Alter und dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins gelten unterschiedliche Stichtage. Die ersten alten Führerscheine sind im Januar 2022 abgelaufen. Die letzten sind dann im Januar 2033 nicht mehr gültig.

Gut zu wissen: Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, müssen Sie keine neue Prüfung machen. Auch wenn Sie die Umtauschfrist haben verstreichen lassen, bedeutet das nicht, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Vorbei die Zeiten, in denen ein Blick in den Führerschein pickelige Jugendbilder mit längst vergessenen Haarmoden lieferte. Bis zum 19. Januar 2033 müssen nach Vorgaben der Europäischen Union alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Damit will die EU eine europaweite Vereinheitlichung und Erhöhung der Fälschungssicherheit der Führerscheindokumente erreichen.

Vorbei die Zeiten, in denen ein Blick in den Führerschein pickelige Jugendbilder mit längst vergessenen Haarmoden lieferte. Bis zum 19. Januar 2033 müssen nach Vorgaben der Europäischen Union alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Damit will die EU eine europaweite Vereinheitlichung und Erhöhung der Fälschungssicherheit der Führerscheindokumente erreichen.

  Vom Pflichtumtausch sind in Deutschland alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine betroffen. In den kommenden Jahren müssen damit bundesweit rund 43 Millionen Menschen ihr altes Führerscheindokument durch den neuen EU-Kartenführerschein ersetzen. Allein in Nordrhein-Westfalen geht es um nahezu zehn Millionen Dokumente. Um einen geordneten Ablauf dieses Prozesses sicher zu stellen, haben Bund und Länder eine zeitliche Staffelung zum Umtausch beschlossen, die am 18. März 2019 mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Der Umtausch beginnt im Jahr 2022.

  Zuständig für den Umtausch ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Eine neuerliche Prüfung oder ein Sehtest müssen nicht absolviert werden, denn die Fahrerlaubnis erlischt nicht, wohl aber die Gültigkeit des bisherigen Führerscheindokuments. Zur Erinnerung darf der alte (entwertete) Führerschein behalten werden. Die benötigten Informationen der ursprünglich ausstellenden Behörde werden intern auf dem Behördenweg zur Verfügung stehen, so dass sich die Betroffenen nicht selbst darum kümmern müssen. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig.

  Wann umgetauscht werden muss, richtet sich danach, ob ein grauer bzw. rosa Führerschein oder ein EU-Kartenführerschein vorliegt. Für Inhaber von „grauen oder rosa Lappen“, das sind die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine, gilt eine Zeitstaffel, die sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers richtet. Führerscheininhaber mit Geburtsjahr vor 1953 brauchen nicht vorzeitig umzutauschen: sie müssen erst zum Stichtag 19. Januar 2033 den neuen Führerschein vorlegen.

  Für Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, wie sie ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, richtet sich der Zeitpunkt für den Umtausch nach dem Ausstellungsjahr. Das ergibt sich aus Feld 4a auf der Vorderseite des Kartenführerscheins.

Ein freiwilliger früherer Umtausch ist immer möglich und vor dem jeweiligen Stichtag sicher auch empfehlenswert, denn dann werden die Ausstellungsbehörden starken Zulauf haben.

Hintergrund:
Die Neuregelung geht auf eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung aus dem Jahr 2013 zurück, mit der die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt worden ist. Darin ist festgelegt worden, dass alle seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sind und danach neu beantragt werden müssen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass alle schon zu dem Zeitpunkt im Umlauf befindlichen Führerscheine innerhalb von 20 Jahren (bis zum 19. Januar 2033) umgetauscht werden müssen. Ziel der Maßnahme war eine Vereinheitlichung der derzeit 110 verschiedenen Führerscheindokumente innerhalb der EU und Erhöhung der Fälschungssicherheit.

Wie tausche ich meinen grauen Führerschein um?

Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:.
ein gültiger Personalausweis oder Reisepass..
ein biometrisches Passfoto..
der aktuelle Führerschein..
eine Gebühr von rund 25 Euro..

Wie lange ist der alte graue Führerschein noch gültig?

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

Welche Führerscheine sind ab 2022 ungültig?

Die ersten alten Führerscheine sind im Januar 2022 abgelaufen. Die letzten sind dann im Januar 2033 nicht mehr gültig. Gut zu wissen: Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, müssen Sie keine neue Prüfung machen.

Wie fordere ich eine Karteikartenabschrift an?

Sie wenden sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde und bitten um eine Karteikartenabschrift. Sobald alle nötigen Informationen vorliegen, sendet diese die Auskunft direkt an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben.

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