Ein Schwerbehindertenausweis kann beim Amt für Soziales beantragt werden. Dieser wird ausgestellt, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Auch bei bestimmten Krankheitsbildern, wie zum Beispiel Diabetes oder Krebs, kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Neben Name, Geburtsdatum, Grad der Behinderung und Dauer der Gültigkeit werden bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen entsprechende Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Ab 1. September 2014 gibt es den Ausweis im Scheckkartenformat. Dieser wird nicht mehr im Amt für Soziales direkt ausgestellt, sondern zugesandt.
Gültigkeit und Verlängerung
Der Ausweis ist in der Regel unbegrenzt ab dem Tag der Ausstellung gültig. Wenn eine Nachprüfung vorgesehen ist, wird dieser befristet ausgestellt. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann jederzeit beim Amt für Soziales ein Änderungsantrag gestellt werden. Der alte Schwerbehindertenausweis kann ohne weitere Formalitäten zweimal nach der ersten Ausstellung vom Amt für Soziales, vom Dienstleistungszentrum oder von den Bürgerbüros verlängert werden. Nach Ablauf der letzten Verlängerung kann beim Amt für Soziales ein neuer Ausweis im Scheckkartenformat beantragt werden. Dazu wird ein Farbfoto in Passbildgröße benötigt. Der neue Schwerbehindertenausweis kann nicht verlängert werden, sondern muss neu ausgestellt werden. Dies gilt auch bei Änderungen. Die Ausstellung des neuen Ausweises ist weiterhin gebührenfrei.
Anschriftenänderung
Bei einem Umzug innerhalb Düsseldorfs ist eine telefonische Information ausreichend. Bei Umzügen in eine andere Stadt ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich.
Bearbeitungszeitraum:
Corona-Virus-Epidemie
Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen kann sich aktuell verzögern
Das Amt für Soziales bittet um Verständnis, dass sich die Bearbeitung der Anträge auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Virus-Epidemie verzögern kann. Für die Bearbeitung der Anträge werden Unterlagen benötigt, die die gesundheitlichen Beeinträchtigungen medizinisch nachweisen. Diese werden vom Amt für Soziales bei Arztpraxen und Krankenhäusern angefordert.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Personen, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wird. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch IX.
Benötigte Unterlagen
Für die Bearbeitung des Antrages werden Unterlagen benötigt, die die gesundheitlichen Beeinträchtigungen medizinisch nachweisen. Das sind zum Beispiel Berichte von Ärzten, von Krankenhausaufenthalten oder vom Rentenversicherungsträger. Wenn diese als Fotokopie zusammen mit dem Antrag eingereicht werden, kann dies das Antragsverfahren beschleunigen. Die Unterlagen dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Sie können uns entweder nach Terminvereinbarung persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Antragsvordrucke gibt es im Dienstleistungszentrum oder in jedem Bürgerbüro. Auf Wunsch wird der Antrag auch per Post zugesandt. Anträge können auch telefonisch gestellt werden.
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Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Inhalt
- 1. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt
- 2. Sammeln Sie wichtige Dokumente
- 3. Wählen Sie den richtigen Antrag
- 4. Verlängern Sie Ihren Ausweis
Ab einem Grad der
Behinderung von 50 können Sie viele Vorteile wahrnehmen – ob auf der Arbeit, beim Fahren mit Bus und Bahn oder bei der Steuer. Entscheidend
hierfür sind die Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.
Das zuständige Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob
Sie einen Ausweis erhalten können. Was Sie bei der Antragstellung beachten müssen und welches Amt für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.
Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt
Er gibt Ihnen erste Hinweise, ob ein Schwerbehindertenausweis für Sie in Frage kommt. Auch bei den nötigen Nachweisen und Attesten kann er Ihnen helfen. Wenn Sie wünschen, schreibt er Ihnen eine Stellungnahme zu Ihrem Gesundheitszustand, die Sie dem Antrag beilegen.
Befreien Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht
Denn er gibt ohne Ihre Zustimmung keine Daten weiter. Damit über Ihren Antrag entschieden werden kann, befreien Sie Ihren Arzt schriftlich von seiner Schweigepflicht. Am besten informieren Sie sich beim zuständigen Versorgungsamt, ob es geeignete Vordrucke gibt, die Sie hierzu verwenden. Oftmals liegt den Antragsformularen zudem eine Erklärung bei, mit der Sie zustimmen, dass das Amt Kontakt zu Ärzten und anderen Stellen aufnehmen darf, um über Ihren Antrag zu entscheiden.
Sammeln Sie wichtige Dokumente
Um den Grad der Behinderung einschätzen zu können, benötigt das Versorgungsamt einige Dokumente von Ihnen. Denn in der Regel werden Sie nicht vor Ort untersucht – ob das Amt Ihrem Antrag zustimmt, hängt also von Ihren eingereichten Nachweisen ab.
In den Antrag gehört alles, was Sie im Alltag behindert: Das kann bei einem gehbehinderten Menschen auch eine Sehschwäche sein. Reichen Sie daher nicht nur Dokumente zu Ihrer Hauptbehinderung ein.
Folgende Unterlagen erleichtern dem Versorgungsamt die Prüfung Ihres Antrags. Es handelt sich um eine möglichst vollständige Liste – nicht alle Dokumente sind für Sie im Zweifelsfall relevant:
Unterlagen von Arzt, Krankenhaus & Co.
- Befunde/Gutachten der behandelnden Ärzte mit jeweiligem Behandlungszeitraum, Namen und Adressen
- Dokumente über Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte (z. B. Entlassungsberichte)
- EKG-/Laborberichte oder ähnliche Nachweise
- Bereits
bestehende amtliche Gutachten
(z. B. von der Kranken-/Pflegekasse, dem Bezirksamt, den Rententrägern, der Agentur für Arbeit, usw.) - Anerkennungsbescheide von Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten oder einer Kriegs-/Wehrdienst-/Zivildienstbeschädigung
(z. B. der Berufsgenossenschaft (BG), von Versorgungsämtern, der Unfallkasse …) - Infos über bereits gestellte
Anträge bei den verschiedenen sozialen Leistungsträgern
(z. B. Name der zuständigen Behörde, das Geschäftszeichen des Antrags, etc.) - Name und Anschrift von Sonder-/Förderschule und besuchten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Sie lassen sich vertreten?
Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis können auch andere für Sie stellen:
Für Jugendliche unter 15 Jahren unterschreiben beide Erziehungsberechtigten den Antrag, bei anderen bevollmächtigten Personen benötigt das Amt den vollständigen Namen sowie deren Adresse und Telefonnummer. Auch ein offizieller Betreuer darf den Antrag für Sie einreichen, wenn er eine Kopie seiner Betreuungsurkunde beilegt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versorgungsamt, in welcher Form Sie die jeweilige Vollmacht genau nachweisen.
Wählen Sie den richtigen Antrag
Die Anträge für einen Schwerbehindertenausweis unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wählen Sie daher unten das Bundesland Ihres derzeitigen Wohnorts aus, um das passende Antragsformular zu finden.
Die Suche zeigt Ihnen zusätzlich die genaue Anschrift und die Kontaktdaten Ihres zuständigen Versorgungsamts an.
Bundesland
Verlängern Sie Ihren Ausweis
Das zuständige Versorgungsamt entscheidet innerhalb von drei bis sieben Wochen über Ihren Antrag. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, bekommen Sie den Ausweis in Form einer Scheckkarte ausgehändigt.
In der Regel ist der Ausweis höchstens fünf Jahre gültig. Vergessen Sie daher nicht, ihn rechtzeitig zu verlängern und sich etwa drei Monate vor Ablauf ans Amt zu wenden. Schicken Sie für die Verlängerung formlos ein Lichtbild, Ihren Namen mit Geburtsdatum sowie Ihr Geschäftszeichen an die zuständige Behörde.
Melden Sie sich beim Versorgungsamt, wenn sich Ihr Gesundheitszustand ändert. In diesem Fall bewertet es Ihren Grad der Behinderung neu und passt die Angaben auf Ihrem Ausweis an.
Mehr zum Schwerbehindertenausweis
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