Wie lange muss unterhalt gezahlt werden

Grundsätzlich haben Kinder immer Anspruch auf Kindesunterhalt. Leben die Eltern gemeinsam mit dem Kind zusammen, stellt sich die Frage nicht, wer den Unterhalt für das Kind zahlen muss. Leben die Eltern getrennt, leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt den Kindesunterhalt als Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis. Der andere Elternteil ist hingegen zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet – unabhängig des Einkommens des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Inhaltsverzeichnis

  • Anspruch besteht für minderjährige und volljährige Kinder
  • Höhe des Unterhalts für Kinder in Düsseldorfer Tabelle festgelegt
  • Wie hoch ist der Kindesunterhalt?
  • Wie unterscheidet das Familienrecht beim Unterhalt?
  • Zählkinder / Zählkindervorteil
  • Auf welche Art können Eltern ihren Kindern Unterhalt gewähren?
  • Das Wichtigste in Kürze

Anspruch besteht für minderjährige und volljährige Kinder

Dabei besteht der Anspruch auf Kindesunterhalt für minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die sich noch in der Erstausbildung befinden. In beiden Fällen müssen diese allerdings unverheiratet sein, da mit einer Eheschließung der Unterhaltsanspruch vorrangig auf den eigenen Ehepartner übergeht.

Lesetipp: Auswirkungen der Corona Krise auf den Unterhalt

Höhe des Unterhalts für Kinder in Düsseldorfer Tabelle festgelegt

Im Familienrecht ist die Unterhaltspflicht gesetzlich geregelt. Der Unterhalt für Kinder steht damit von vorne herein fest, muss nur noch in der Höhe bestimmt werden – als Leitlinie dient dabei die Düsseldorfer Tabelle.

Dabei ist die Höhe des Anspruchs auf Kindesunterhalt vom Einkommen des Unterhaltsschuldners sowie des Alters des Kindes abhängig – abzüglich des Kindergeldes ergeben sich dann die Zahlbeträge für den Unterhalt.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Wie hoch der Unterhalt für Kinder ausfällt, können Sie mit unserem kostenfreien Unterhaltsrechner berechnen.

Kindesunterhalt berechnen

Eine Eheschließung oder Scheidung des Elternpaares selbst hat keinen Einfluss auf die Berechnung und Höhe des Kindesunterhalts.

Kindesunterhalt kann nicht ausgeschlossen werden

WICHTIG: Während der Ehegattenunterhalt und der Trennungsunterhalt in einem Ehevertrag ausgeschlossen werden können, ist dies beim Unterhalt für Kinder nicht möglich. Enthält ein Ehevertrag eine solche Klausel zum Ausschluss des Kindesunterhalts bei einer Scheidung, ist diese nicht rechtsgültig.

Wie unterscheidet das Familienrecht beim Unterhalt?

Minderjährige

Minderjährige Kinder haben immer Anspruch auf den Mindestunterhalt, unabhängig davon wo sie leben und ob sie sich noch in einer Ausbildung befinden.

Mindestunterhalt

Hier verlangt schon das Prinzip der elterlichen Verantwortung den Lebensbedarf sicherzustellen. Für minderjährige und privilegiert volljährige Kinder besteht auf Elternseite eine gesteigerte Pflicht zur Sicherstellung des Kindesunterhalts, daher ist für Minderjährige auch der Mindestunterhalt anhand des sächlichen Existenzminimums geregelt und ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle.

Privilegiert Volljährige

Privilegiert volljährige Kinder sind den minderjährigen Kindern in der Rangfolge beim Unterhaltsrecht gleichgestellt. Als privilegiert Volljährige bezeichnet man Kinder, die volljährig sind und

  • sich in allgemeiner Schulausbildung befinden
  • nicht älter als 21 Jahre alt sind
  • im Haushalt eines Elternteils leben
  • noch nicht verheiratet sind

Mehr zum Thema: privilegiert volljährige Kinder

Volljährige Kinder

Volljährige Kinder, die nicht privilegiert sind, beispielsweise weil sie älter als 21 Jahre alt sind oder sich nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung befinden, haben ebenfalls Anspruch auf Unterhalt bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung.

Der Einfachheit halber sind Informationen zu volljährigen Kindern beim Unterhalt in verschiedene Kategorien aufgeteilt:

  • Kind volljährig (allgemein)
  • Kind in Ausbildung
  • Unterhalt bei Studierenden
  • Kind arbeitslos

Eine Besonderheit beim Kindesunterhalt für volljährige Kinder ergibt sich noch beim Kindergeld. Während beim Unterhalt für Minderjährige das halbe Kindergeld vom Tabellenunterhalt abgezogen wird, können Unterhaltspflichtige das ganze Kindergeld bei Volljährigen vom Tabellenunterhalt abziehen.

Selbstbehalt für den Eigenbedarf

Als Selbstbehalt wird derjenige Betrag bezeichnet, der dem Unterhaltsverpflichteten unabhängig von dessen Unterhaltsschuld nach der Düsseldorfer Tabelle unangetastet verbleiben muss, um seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Letztmalig wurden die Werte zum 01.01.2020 angehoben. Eine letztmalige Änderung beim Unterhalt für Kinder fand mit der neuen Düsseldorfer Tabelle zum 01. Januar 2022 statt.

Unterhaltspflicht fürSelbstbehalt (in €) ab 01.01.2020Selbstbehalt (in €) bis 31.12.2019Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder bis 21 Jahren (Unterhaltspflichtiger erwerbstätig)1.1601.080Minderjährige und privilegierte Volljährige bis 21 Jahren (Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig)960880andere volljährige Kinder1.4001.300Ehepartner sowie Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes1.2801.200Ehepartner sowie Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes (Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig)1.1801.200Eltern2.0001.800

Man unterscheidet zwischen dem sogenannten kleinen Selbstbehalt und dem großen Selbstbehalt. Einen ausführlichen Artikel hierzu finden Sie hier: Selbstbehalt beim Unterhalt – Eigenbedarf

Mangelfallberechnung wenn Einkommen nicht ausreicht

Es kann dem Unterhaltsschuldner, insbesondere bei einer Unterhaltspflicht mehrerer Personen gegenüber, durchaus passieren, dass er sein Nettoeinkommen bis zum Erreichen des ihm zustehenden Selbstbehaltes komplett für Unterhaltszahlungen verwenden muss.

Sollte das vorhandene Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen ohne Gefährdung bzw. Unterschreitung des ihm zustehenden Selbstbehaltes nicht ausreichen, um sämtliche Unterhaltsberechtigten nach der Düsseldorfer Tabelle zu befriedigen, so ist eine sogenannte Mangelfallberechnung durchzuführen.

Zählkinder / Zählkindervorteil

Beim Zählkindervorteil werden Kinder aus einer früheren Beziehung berücksichtigt

Ein sogenannter Zählkindvorteil steht in unmittelbaren Zusammenhang mit der Anrechnung des Kindergeldes im Kindesunterhalt.

Da bekanntermaßen die Höhe des monatlichen Kindergeldes mit der Anzahl der Kinder steigt, könnte man davon ausgehen, dass dieser Umstand auch in der Unterhaltsberechnung entsprechende Berücksichtigung findet.

Dies ist jedoch auch nach der Unterhaltsreform nicht der Fall. Der Zählkindervorteil bleibt gemäß § 1612b Abs. 2 BGB weiterhin außer Betracht.

Beispiel: Wenn eine Kindesmutter im Jahr 2022 aus erster Ehe bereits 3 Kinder und ein weiteres aus einer anderen Beziehung hat, so werden auch für das Vierte nur 219€ berücksichtigt, obgleich es tatsächlich Kindergeld i.H.v. 250 € erhält. Der unterhaltsverpflichtete Vater muss demgemäß den Tabellenunterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle abzüglich eines Kindergeldanteils von nur 109,50 € zahlen. Demgemäß kommt der Zählkindervorteil ausschließlich der Kindesmutter zugute und wirkt sich in der Berechnung des Unterhaltsbedarfs des Kindes nicht aus.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie im Ratgeber kindergeld.org unter Zählkinder bei der Kindergeld Berechnung.

Ausreichende Bemühungen bei Arbeitslosigkeit

Im Falle von Arbeitslosigkeit ist der Unterhaltsschuldner verpflichtet nachzuweisen, dass er sich in ausreichend Maße um eine Erwerbstätigkeit bemüht, um den Mindestunterhalt sicherzustellen.

Der Maßstab für das „ausreichende Maß“ wird in der Regel durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestimmt und liegt zur Zeit bei mindestens 20 Bewerbungen pro Monat.

Auf welche Art können Eltern ihren Kindern Unterhalt gewähren?

Im Übrigen besteht ein enger Zusammenhang zwischen elterlicher Sorge und Kindesunterhalt, denn: der Elternteil, der die Kinderbetreuung übernimmt, erfüllt in der Regel schon durch sein Pflege- und Erziehungsleistung seinen Unterhalt, und zwar im Sinne des sogenannten Naturalunterhalts.

Der andere Elternteil zur Erbringung von Barunterhalt verpflichtet. Den Unterhaltsbedürftigen wird keine eigene Erwerbstätigkeit zugemutet, solange sie sich in einer Schul- bzw. Berufsausbildung befinden. Schließlich soll eine solche Ausbildung die Basis für eine angemessene berufliche und wirtschaftliche Selbständigkeit bilden.

Während dieser Zeit sind also die Eltern verpflichtet, sowohl die allgemeine Unterhaltspflicht (Wohnung, Nahrung etc.) als auch die speziellen Ausbildungskosten aufzubringen.

Weitere Informationen:

  • Unterhaltsvorschuss »
  • Sonderbedarf »

Unterhalt für Kinder berechnen (Beispiele)

Auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle mit Stand vom 01.01.2022. Sie können auch unseren kostenfreien Unterhaltsrechner zur Ermittlung des Kindesunterhalts nutzen.

Bsp. #1Kind 1 (K1) 8 Jahre – 2. Altersstufe (6 – 11 Jahre)
Kind 2 (K2) 17 Jahre – 3. Altersstufe (12 -17 Jahre)
bereinigtes Nettoeinkommen des Vaters (V) 1.800 € – Einkommensgruppe 1 (bis 1.900 €) Ermittlung des Unterhaltsbedarfs: 455 € für K1 und 533 € für K2 als Tabellenbetrag, so dass hiervon noch jeweils das halbe Kindergeld mit 109,50 € abzusetzen ist und sich dann ein Zahlbetrag i.H.v. 345,50 € monatlich für K1 und 423,50 € für K2 ergibt. Für Beide muss also nach Düsseldorfer Tabelle 769 € monatlich aufgebracht werden.

In diesem Rechenbeispiel ist nach Abzug der jeweils zu zahlenden Unterhaltsbeträge der dem V zustehende Selbstbehalt nicht gewahrt. Wenn dieser Betrag unterschritten wird, muss eine Mangelfallberechnung vorgenommen werden.

Bsp. #2K1 7 Jahre, K2 13 Jahre, M hat bereinigte Einkünfte i.H.v. monatlich 1.200 €, V erzielt ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen i.H.v. 2.300 €:

Zunächst ist der Unterhaltsbedarf vorrangig für K1 und K2 vor dem Unterhaltsbedarf der M zu ermitteln.

V: Einkommensgruppe 2 (Einkommen 1.901 € – 2.300 €)
K1: 2. Altersstufe (0 – 5 Jahre)
K2: 3. Altersstufe (12 – 17 Jahre)

Für die Ermittlung des der M zustehenden Unterhalts ist es erforderlich, vorab die Tabellenbeträge vom Einkommen des V abzusetzen:

Einkommen V2.300€abzüglich Tabellenunterhalt für K1 und K2976€verbleibt ein für den Ehegattenunterhalt anrechnungsfähiges Einkommen des V monatlich1.324 €abzüglich Eigeneinkünfte der M1.200€so dass ein Betrag i.H.v. verbleibt124 €Von diesem Differenzbetrag stehen M 45% zu55,80 €

In diesem Beispiel wird der Selbstbehalt des Vaters gewahrt. Eine Mangelfallberechnung ist nicht erforderlich.

Das Wichtigste in Kürze

Wie hoch ist der Mindestunterhalt für ein Kind?

Der Mindestunterhalt hängt vom Alter des Kindes ab. Im Jahr 2022 liegt der Mindestunterhalt für ein Kind von 0 bis 5 Jahren bei 396 Euro (393 Euro in 2021). Für 6- bis 11-Jährige sind mindestens 455 Euro (451 Euro in 2021) zu zahlen und für 12- bis 17-jährige Kinder 533 Euro (528 Euro in 2021).

Wie wird der Unterhalt für ein Kind berechnet?

Die Berechnungsgrundlage für den Unterhalt für Kinder bildet die Düsseldorfer Tabelle. Je nach Kindesalter und bereinigtem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen ergibt sich ein entsprechender Betrag. Von diesem Betrag wird dann bei minderjährigen Kindern das halbe und bei volljährigen Kinder das volle Kindergeld abgezogen, um den letztendlichen Unterhaltszahlbetrag zu erhalten.

Wie lange muss für ein Kind Unterhalt gezahlt werden?

Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, bis diese ihre erste Berufsausbildung (Studium oder Ausbildung) abgeschlossen haben. Ein Unterhaltsanspruch kann dementsprechend auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bestehen.

Wie lange besteht gesetzliche Unterhaltspflicht?

Die Dauer der Unterhaltsleistungen ist an kein bestimmtes Alter des Kindes gebunden. Eltern müssen grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes Unterhalt leisten.

Wann darf der Vater den Unterhalt kürzen?

Liegt Ihr Einkommen unter dem Selbstbehalt, können Sie die Unterhaltszahlung kürzen oder sogar ganz entfallen lassen. Aber Achtung! Liegt dem Unterhalt ein vollstreckbarer Titel zugrunde, muss dieser auch gerichtlich geändert werden. Gleiches gilt für titulierte Unterhaltszahlungen in Jugendamtsurkunden.

Wie lange Zeit um Unterhalt zu zahlen?

In § 1612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist bestimmt, dass der Unterhalt durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren und diese Geldrente monatlich im Voraus zu zahlen ist. Genau genommen lässt sich daraus ableiten, dass das Kind spätestens am Ersten eines Monats über den Kindesunterhalt verfügen sollte.

Wer bekommt den Unterhalt ab 18 Jahren?

Ab dem 18. Geburtstag des Kindes sind grundsätzlich immer beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das gilt auch für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Der Anteil jedes Elternteils am Gesamtunterhalt des Kindes richtet sich nach dem Einkommen des jeweiligen Elternteils.

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