Wie lange muss ich auf das Geld der Versicherung warten?

Einmal angenommen, der Wetterbericht sagt tagelange schwere Niederschläge voraus. Nun schnell das Haus am Fluss noch gegen Hochwasser absichern, für die Reparatur der Flutschäden kassieren und danach gleich wieder kündigen. Was wäre, wenn das jeder so machen könnte? So würde keine Versicherungsgemeinschaft funktionieren. Versicherungen sollen unvorhersehbare Schäden ersetzen, aber nicht solche, die zum Vertragsabschluss bereits eingetreten oder zumindest absehbar waren. Deshalb gibt es in einigen Fällen eine sogenannte Karenzzeit – also eine Wartezeit, bis der Versicherungsschutz greift.

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, haben Sie sich nicht nur um die Behebung des Schadens an Ihrem Fahrzeug zu kümmern. Sie müssen sich auch mit der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung in Verbindung setzen und Ihre Schadensersatzforderung benennen und beziffern. Dies geschieht entweder mittels eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens über die Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug, sodass Sie sich also auch hierum kümmern müssen.

Haben Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen, können Sie den Schaden bei der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung anmelden. Doch wie lange darf sich denn die Versicherung Zeit lassen, bis der Schaden reguliert wird?

Dies lässt sich selbstverständlich nicht pauschal beantworten. Die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Verkehrsunfällen ist ein Massengeschäft, welches über einen großen Büroapparat seitens der Versicherer abgewickelt wird, was bereits eine gewisse Verzögerung mit sich bringen kann. Hierbei gibt es selbstverständlich Besonderheiten je nach Größe und Struktur der Unternehmen. So werden bspw. bei kleineren Versicherern dem Sachbearbeiter die Schriftstücke direkt in Papierform zugeleitet, bei größeren Versicherern werden die Schreiben eingescannt und lediglich in digitaler Form weitergeleitet. Selbstverständlich hängt die Prüfungsfrist auch von den Umständen und der Komplexität des Einzelfalls ab; wie schnell gibt der Unfallgegner eine Schadensmeldung ab, ist die Einholung von Zeugenaussagen oder die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte notwendig?

Um es jedoch auf den Punkt zu bringen: Bei durchschnittlichen Verkehrsunfällen ist der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein Prüfungszeitraum von etwa vier bis sechs Wochen zuzugestehen (so bspw. LG Würzburg mit Urteil vom 23.07.2014, Az. 62 O 2323/13). Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die Umstände des Einzelfalls maßgeblich sind und eine pauschale Zeitangabe daher nicht möglich ist. Es empfiehlt sich daher, sich bereits von Anfang an anwaltlicher Unterstützung zu bedienen.

Bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall lassen sich Haftpflichtversicherungen oftmals viel Zeit. Häufig wird der Geschädigte immer wieder damit vertröstet, dass der Fall noch in Bearbeitung sei oder erst einmal die Ermittlungsakte eingesehen werden müsse. 

So kann viel Zeit vergehen, ehe Sie mit einer Zahlung rechnen können. Dies ist insbesondere dann misslich, wenn Sie dringend auf das Geld von der Versicherung angewiesen sind, um so die Reparatur des verunfallten Wagens oder den Kauf eines neuen Fahrzeuges finanzieren zu können.

Zeitraum von 4 bis 6 Wochen ausreichend

Es ist verständlich, dass der Haftpflichtversicherung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Verkehrsunfallsachen eine angemessene Zeit zur Prüfung des Anspruchs eingeräumt werden muss. Die Versicherung ist nicht dazu verpflichtet, vorschnell und unbesehen Zahlungen zu leisten. 

Wie viel Zeit ihr bei der Prüfung zusteht, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. In Fällen durchschnittlicher Art wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Zeitraum von 4 bis 6 Wochen für notwendig, aber auch ausreichend erachtet.

Auch das Argument vieler Versicherungen, man müsse erst Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, bevor man Zahlungen vornehme, greift nach ständiger Rechtsprechung in unkomplizierten Fällen nicht, „denn der Haftpflichtversicherer kann sich über seinen Versicherungsnehmer über den Sachverhalt unterrichten. Die Entscheidung der Eintrittspflicht von einer vorherigen Einsicht in die Ermittlungsakten abhängig zu machen, ist grundsätzlich nicht geboten bzw. erforderlich, zumal mit einer Akteneinsicht erfahrungsgemäß oft erst nach Monaten zu rechnen ist und ein entsprechendes Zuwarten den berechtigten Interessen des Geschädigten an einer raschen Regulierung zuwiderlaufen würde.“ (vgl. z.B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.09.2013 - 3 W 46/13)

Fristbeginn

Beachten Sie, dass die Frist nicht durch das Unfallereignis ausgelöst wird, sondern erst durch den Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens. Das heißt, die Prüffrist wird erst in Gang gesetzt, wenn die Versicherung den geltend gemachten Anspruch prüfen kann, ihr also alle notwendigen Informationen zum Unfallgeschehen und zur Schadenshöhe vorliegen.

Kostenrisiko bei verfrühter Klage

Verfügt die Haftpflichtversicherung nicht über alle zur Prüfung erforderlichen Informationen und reichen Sie verfrüht Klage ein, tragen Sie nach den gesetzlichen Regelungen das Risiko, auf den Kosten für das gerichtliche Verfahren sitzen zu bleiben. Dies gilt leider auch dann, wenn Sie den Verkehrsunfall nicht verschuldet haben und daher eigentlich die gegnerischen Versicherung diese tragen müsste.

Was also tun, wenn die Versicherung nicht zahlt

Wenn Sie von der gegnerischen Versicherung keine Rückmeldung erhalten oder sie nicht innerhalb der von Ihnen gesetzten, angemessenen Frist zahlt, obwohl Sie ihr alle notwendigen Informationen haben zukommen lassen, sollten Sie sich damit nicht zufrieden geben und – unter Hinweis auf die Rechtsprechung – immer wieder nachfragen.

Empfehlenswert ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, auch bei einfach gelagerten Verkehrsunfällen. Dieser kann Sie umfassend dazu beraten, welche Ansprüche Sie geltend machen können sowie welche Informationen und Unterlagen bei der Haftpflichtversicherung einzureichen sind, um die Prüffrist möglichst zeitnah in Gang zu setzten. 

Waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt und möchten nun Ihren Schaden ersetzt verlangen oder weigert sich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihre Kosten zu übernehmen? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir werden Sie umfassend beraten und Ihren Fall für Sie unkompliziert und bequem abwickeln.

Wie lange kann es dauern bis die gegnerische Versicherung zahlt?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen, nachdem die entsprechende Forderung eingegangen ist. Bei einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sind es erfahrungsgemäß zwischen 2 und 4 Wochen, nachdem die gesamte Schadenshöhe feststeht.

Wie lange dauert es bis die Gebäudeversicherung bezahlt?

Wer das Haus mit einer Wohngebäudeversicherung zusätzlich gegen Elementarschäden wappnet, braucht in einigen Fällen nur ein paar Wochen zu warten, es können aber auch Wartezeiten über mehrere Monate vorkommen.

Was tun wenn die Versicherung nicht reagiert?

So wehrt man sich gegen eine Zahlungsverweigerung der Versicherung.
Prüfen ob ein Eintrag in der HIS vorliegt..
Versicherungsunternehmen bzw. ... .
Beschwerde an den Ombudsmann richten..
Evtl. ... .
Bei Bedarf Anwalt mit der Beschwerde beauftragen..
Bestimmte Fälle, in denen Versicherungen häufig die Zahlung verweigern..

Kann ich mir das Geld von der Versicherung auszahlen lassen?

Grundsätzlich hat man nach einem Unfall das Recht, sich von der gegnerischen Versicherung die Kosten für die Unfallreparatur auszahlen zu lassen. Den Auszahlungsbetrag kann der Begünstigte dann entweder für eine Werkstatt verwenden, die günstiger ist, den Schaden selbst reparieren oder einfach gar nichts machen.

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