Vorteile
- Nutzung aller öffentlicher Verkehrsmittel im Tarifbereich Berlin AB
- Es kann ein Hund mitgenommen werden
Weitere Information
- Das Ticket ist nicht übertragbar
- Die Nummer des „berlinpass“ muss auf dem monatlichen Wertabschnitt eingetragen werden
Info
Unterwegs in Berlin zum besonders günstigen Preis!
Das "Berlin-Ticket S" erhalten alle, die einen "berlinpass" besitzen. Damit sind Sie in der ganzen Stadt flexibel unterwegs
Weitere Infos zum "berlinpass"!
Hinweis:
Befristet bis zum 31.12.2022 gelten folgende Berechtigungsnachweise:
- Gültige berlinpässe,
- berlinpässe, die seit März 2020 abgelaufen sind und
- Leistungsbescheide, die zum Zeitpunkt der Nutzung des Berlin-Ticket S gültig sind bzw. nicht abgelaufen sind.
Kunden mit abgelaufenen berlinpässen und gültigem Berlin-Ticket S müssen in einer Fahrausweiskontrolle keinen Leistungsbescheid vorlegen.
Tarifgebiete
Das Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) umfasst das Land Berlin und das Land Brandenburg mit seinen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburg, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam.
Der Tarifbereich Berlin ist in die Teilbereiche a, b und c gegliedert.
Tarifbereich Berlin a: Berliner Innenstadt bei einschließlich S-Bahn Ring
Tarifbereich Berlin b: außerhalb des S-Bahn Rings bis zur Stadtgrenze
Tarifbereich Berlin c : Berliner Umland (zirka 15km um das Land Berlin), einschließlich der Stadt Potsdam
Tickets
VBB-Freizeit-Ticket
Monatskarten-Zusatzticket für alle Schüler und Auszubildende in Berlin und Brandenburg.
Link zu VBB-Freizeit-Ticket
Liebe Eltern,
wir möchten Sie an dieser Stelle ermutigen, die Leistungen im Interesse Ihres Kindes in Anspruch zu nehmen.
Den “berlinpass” bekommen auf Antrag alle Personen, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben und folgende Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach dem SGB II
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (Familienangehörige)
Der “berlinpass” ist genauso lange gültig wie der jeweilige Bewilligungsbescheid, also sechs Monate (Hartz IV) bzw. zwölf Monate. Anschließend kann er bei Vorlage des neuen Bewilligungsbescheides bis zu zwei Mal verlängert werden. Danach bekommen Sie einen neuen Pass.
Mit dem “berlinpass” bekommen Sie z. B. das Berlin-Ticket S an allen Verkaufsstellen der BVG und der S-Bahn.
Kinder mit dem berlinpass brauchen die Kosten für das BVG-Klassenticket und für Schulausflüge nicht selbst zu zahlen. Auch die Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt wird durch den berlinpass möglich. Dies alles unterstützt unsere Arbeit in unserer Schule!
Deshalb bitten wir Sie sehr … Ihren Kindern zuliebe:
- Beantragen Sie einen berlinpass beim Bürgeramt, wenn Sie dazu berechtigt sind!
- Verlängern Sie beim Bürgeramt Ihren berlinpass, wenn er abgelaufen ist!
Liebe Eltern,
das Bildungs- und Teilhabepaket ist in Kraft getreten. Die Schulleitung möchte Sie an
dieser Stelle ermutigen, die Leistungen im Interesse Ihres Kindes in Anspruch
zu nehmen.
Den "berlinpass" bekommen auf Antrag alle Personen, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben und folgende Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach dem SGB II
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (Familienangehörige)
Der "berlinpass" ist genauso lange gültig wie der jeweilige Bewilligungsbescheid, also sechs Monate (Hartz IV) bzw. zwölf Monate. Anschließend kann er bei Vorlage des neuen Bewilligungsbescheides bis zu zwei Mal verlängert werden. Danach bekommen Sie einen neuen Pass.
Mit dem "berlinpass" bekommen Sie z. B. das Berlin-Ticket S an allen Verkaufsstellen der BVG und der S-Bahn.
Kinder mit dem berlinpass brauchen die Kosten für das BVG-Klassenticket und für Schulausflüge nicht selbst zu zahlen. Auch die Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt wird durch den berlinpass möglich. Dies alles unterstützt unsere Arbeit in unserer Schule!
Deshalb bittet Sie die Schulleitung sehr ... Ihren Kindern zuliebe:
Beantragen Sie einen berlinpass beim Bürgeramt, wenn Sie dazu berechtigt sind!
Verlängern Sie beim Bürgeramt Ihren berlinpass, wenn er abgelaufen ist!