Wer ist begünstigter bei uni

Das Dezernat Stiftungen und Vermögen bietet Unterstützung in allen Fragen rund um Zuwendungen, Stiftungen und Nachlässe zu Gunsten der Universität. Zugleich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ansprechpartner für Freunde und Förderer der Universität, die ihre Verbundenheit mit der Ruperto Carola durch finanzielles oder auch ehrenamtliches Engagement zum Ausdruck bringen. Die Kontaktpflege sowie die Gewinnung neuer Unterstützerinnen und Unterstützer zählen ebenso zu den Kernaufgaben wie das Vermögensmanagement der an der Ruperto Carola angesiedelten Stiftungen und Fonds. Zuwendungen und Erträge aus diesen Anlagen werden den begünstigten Instituten und Fakultäten zur Verfügung gestellt, um Forschung und Lehre an der Universität Heidelberg auf vielfältige Weise zu fördern.

Selbstverständnis

Über das Dezernat

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Referenz

Wenz, M., & Büchel, B. (2012, 26.01.2012). Besteuerung von Stiftungen und Anstalten, ihrer Errichter und Begünstigten. Steuerforum Liechtenstein 2012, Universität Liechtenstein, Vaduz, Liechtenstein.

Publikationsart

Wissenschaftlicher Vortrag

Mitarbeiter

  • Prof. Dr. Martin Wenz

Einrichtungen

  • Institut für Finanzdienstleistungen
  • Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Internationales und Liechtensteinisches Steuerrecht

Begünstigte bei Herstellung einer Gästekarte

Für folgende Personengruppen ist die Gebühr für die Herstellung einer Gästekarte ermäßigt:

  • Studierende anderer Hochschulen
  • Personen, die einen Dienst nach Artikel 12 a des Grundgesetzes, nach dem Wehrpflichtgesetz oder im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder des Jugendfreiwilligendienstgesetzes leisten
  • Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50
  • Personen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten
  • Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre.

Eine entsprechende Bescheinigung muss bei Antragstellung vorgelegt werden.

Auszahlungen erfolgen grundsätzlich durch Überweisung auf ein Bankkonto und werden nicht durch die Übergabe von Barschecks (auch Inlands-Verrechnungsschecks) bewirkt.

Nach der Landeshaushaltsordnung sind bare Zahlungen, dazu gehört auch die Übergabe von Schecks, auf Ausnahmefälle zu beschränken.

Auszahlungen mittels Barscheck sind somit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich (z.B. Gast hat kein Konto im SEPA-Raum und ist nicht länger als einen Monat an der Universität) und bedürfen immer einer gesonderten formlosen schriftlichen Begründung.

Soll der Begünstigte durch die Übergabe eines Schecks besonders gewürdigt werden, liegen für diesen Zweck „Showschecks“ bei der Universitätskasse bereit. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto des Begünstigten.

Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung mittels Barscheck vorliegen, trifft der Leiter der Universitätskasse bzw. die Leiterin der Abteilung IV-3, Finanzbuchhaltung, Kasse und Steuern.

Bei Vorliegen eines solchen Ausnahmefalles, ist der Barscheck mit einer Vorlaufzeit von einer Woche bei der Abt. IV-3 zu beantragen.

Barschecks sind während der Schalterstunden vom Scheckempfänger unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses bei der Universitätskasse in der Helmholtzstraße 16 abzuholen und innerhalb von 8 Tagen nach der Ausstellung bei der Sparkasse Ulm, oder einer Filiale, zur Einlösung vorzulegen.

In Ausnahmefällen kann der Scheck auch von einer Sekretärin/anderen Person bei der Kasse abgeholt werden. Auch diese Personen müssen sich ausweisen können.

Begünstigter (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m, adjektivische Deklination[Bearbeiten]

SingularPluralNominativGenitivDativAkkusativSingularPluralNominativGenitivDativAkkusativSingularPluralNominativGenitivDativAkkusativ
starke Deklination ohne Artikel
Begünstigter Begünstigte
Begünstigten Begünstigter
Begünstigtem Begünstigten
Begünstigten Begünstigte
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
der Begünstigte die Begünstigten
des Begünstigten der Begünstigten
dem Begünstigten den Begünstigten
den Begünstigten die Begünstigten
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
ein Begünstigter keine Begünstigten
eines Begünstigten keiner Begünstigten
einem Begünstigten keinen Begünstigten
einen Begünstigten keine Begünstigten

Worttrennung:

Be·güns·tig·ter, Plural: Be·güns·tig·te

Aussprache:

IPA: [bəˈɡʏnstɪçtɐ], [bəˈɡʏnstɪktɐ]Hörbeispiele:
 Begünstigter (Info),
 Begünstigter (Info)Reime: -ʏnstɪçtɐ, -ʏnstɪktɐ

Bedeutungen:

[1] diejenige Person, die etwas erhalten soll oder etwas erhält

Weibliche Wortformen:

[1] Begünstigte

Beispiele:

[1] Die im Testament als Begünstigte genannten Personen werden vom Notar eingeladen, an der Testamentseröffnung teilzunehmen.[1] Als Kontoinhaber ist er der Begünstigte des zu seinen Gunsten getätigten Überweisungsauftrags.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Begünstigter“[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Begünstigter“[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Begünstigter“

Deklinierte Form[Bearbeiten]

Worttrennung:

Be·güns·tig·ter

Aussprache:

IPA: [bəˈɡʏnstɪçtɐ], [bəˈɡʏnstɪktɐ] Hörbeispiele:
 Begünstigter (Info),
 Begünstigter (Info)Reime: -ʏnstɪçtɐ, -ʏnstɪktɐ

Grammatische Merkmale:

  • Genitiv Singular der starken Flexion des Substantivs Begünstigte
  • Dativ Singular der starken Flexion des Substantivs Begünstigte
  • Genitiv Plural der starken Flexion des Substantivs Begünstigte

Begünstigter ist eine flektierte Form von Begünstigte.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag Begünstigte.
Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.

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