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Wem gehört das Leasingfahrzeug bzw. wer ist Eigentümer und Besitzer?
LeasingMarkt.de » Ratgeber » Leasing FAQ » Wem gehört das Leasingfahrzeug bzw. wer ist Eigentümer und Besitzer?
Es gilt: Der Leasingnehmer ist der Besitzer, der Leasinggeber Eigentümer des Leasingfahrzeugs. Somit bleibt der Fahrzeugbrief während der gesamten Leasingdauer in Besitz des Leasinggebers. Möchte der Leasingnehmer das Auto nach Vertragsende kaufen, kann er ein Vorkaufsrecht mit dem Leasinggeber aushandeln. Der Restbetrag, also der Kaufpreis, wird dann bereits vor Vertragsbeginn festgelegt. Üblicherweise geht das Fahrzeug jedoch nach der Leasinglaufzeit wieder zurück an den Leasinggeber.
Weitere Fragen und Antworten aus den Leasing-FAQ
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Hallo, mein Kollege will mir einen kleine Laptop schenken und hat hierfür bei dem Händler "Computeruniverse.net" den Laptop bestellt. Als Rechnungsadresse hat er seine angeben (er zahlt mit Überweisung) und er zahlts natürlich auch. Als Lieferadresse ist selbverständlich meine angegeben. Jetzt meine Frage. Bin ich dann der rechtmäßige Besitzer der Ware
oder kann er jederzeit den Laptop wieder zu sich holen? ( was er nicht tut. Aber ich bin neugierg. :) )3 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Erstmal musst du differenzieren zwischen Besitzer und Eigentümer.
Eigentum = rechtliche Herrschaft über etwas (Wem gehört etwas?) Besitz = tatsächliche / faktische Herrschaft (Wer hat etwas in seiner faktischen Gewalt?)
Der Kaufvertrag wurde durch deinen Kollegen abgeschlossen (mit dem Verkäufer). Rechtlich ist er somit jetzt Eigentümer.
Wenn du jetzt den Laptop dir einfach nimmst, obwohl du es nicht darfst, bist du Besitzer, aber nicht Eigentümer.
In eurem Fall liegt ein Schenkungsvertrag vor. Du bekommst somit das Eigentum. Dieser Schenkungsvertrag wird erfüllt, wenn du den Laptop entgültig bekommst.
hängt davon ab ob dein Kollege dir das Eigentum der Ware überträgt oder nicht ;) Also ob er sagt dass ist deiner. Nur durch den Vorfall alleine lässt es sich nicht klären ob du nur Eigentümer oder Besitzer bist. Wenn er allerdings deutlich gesagt hat er schenkt ihn dir, dann bist du rechtmäßiger Eigentümer.
Du bist der Besitzer, dein Kumpel der Eigentümer. Wenn er ihn dir schenkt bist du auch der Eigentümer. Im Zweifelsfall müsstest du die Schenkung aber beweisen können, dein Kumpel kann den Kauf durch die Rechnung nachweisen.