Wer ist abhängig beschäftigten

Arbeitsmarkt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Begriffe "abhängig Beschäftigte" und "abhängig Erwerbstätige" werden synonym verwendet.

Arbeitnehmer­innen und Arbeitnehmer üben ihre Haupttätigkeit auf vertraglicher Basis für eine Arbeitgeberin beziehungsweise einem Arbeitgeber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis aus und erhalten hierfür eine Vergütung (Arbeitnehmer­entgelt: Lohn beziehungsweise Gehalt). Ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ist gegeben, wenn zwischen beiden ein förmlicher oder auch formloser Vertrag besteht, der normalerweise von beiden Parteien freiwillig abgeschlossen worden ist und demzufolge der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber gegen eine Geld- oder Sachvergütung arbeitet.

Im Einzelnen zählen hierzu:

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte,
  • Personen in beruflicher Ausbildung einschließlich Praktikantinnen und Praktikanten sowie Volontärinnen und Volontäre,
  • geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte,
  • Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatin­nen und Soldaten,
  • Personen im freiwilligen Wehrdienst und Freiwilligendienst,
  • Personen in Beschäftigungsprogrammen (zum Beispiel von den Arbeitsagenturen geförderte Beschäftigungen),
  • Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter,
  • Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter,
  • Anteilseignerinnen und Anteilseigner von Kapitalgesellschaf­ten, wenn sie in diesen Gesellschaften arbeiten,
  • Führungskräfte und
  • Hauspersonal

Personen, die vorübergehend nicht arbeiten, gelten ebenfalls als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sofern sie formell mit ihrem Arbeitsplatz verbunden sind (Urlaub, Krankheit, Elternurlaub, Altersteilzeit in Freistellungsphase und so weiter).

Was ist eine abhängigen Beschäftigung?

Ein Minijob ist eine abhängige Beschäftigung. Das heißt, der Minijobber arbeitet in persönlicher Abhängigkeit und erhält ein Arbeitsentgelt. Deshalb muss der Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn seines Minijobbers prüfen, ob es sich tatsächlich um eine abhängige Beschäftigung handelt.

Was ist eine unabhängige Beschäftigung?

Keine Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft, die Fremdbestimmtheit der Tätigkeit kennzeichnet das Beschäftigungsverhältnis. Keine eigene Betriebsstätte. Keine im Wesentlichen freigestaltete Arbeitstätigkeit.

zusammenhängende Posts

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte