Wer hat Anspruch auf deutsches Kindergeld?

Aus finanziellen Gründen ist es vielen Familien nicht auf Dauer möglich, an einem Ort zu verweilen. Nicht selten kommt es daher vor, dass Mütter oder Väter ins Ausland ziehen, um dort einen gut bezahlten Job anzunehmen. Aber haben sie dann immer noch einen Anspruch auf Kindergeld für Kinder im Ausland?

„Bekomme ich Kindergeld, wenn mein Kind im Ausland lebt?“ Dieser Frage widmen wir uns im folgenden Ratgeber.

Da Eltern grundsätzlich mehr Ausgaben haben als kinderlose Paare, werden Sie vom Staat in Form des Kindergeldes entlastet. Je nachdem, inwiefern trotz des Auslandsaufenthaltes weiterhin Steuern in Deutschland abgeführt werden müssen, kann auch dann noch ein Anspruch auf Kindergeld im EU-Ausland bestehen.

Wann steht Eltern Kindergeld für Kinder im Ausland zu? Was muss dementsprechend beachtet werden? Welche Voraussetzungen sollten gegeben sein? Wo stellen Erziehungsberechtigte einen Antrag auf Kindergeld im Ausland? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste zum Kindergeld für Kinder im Ausland in Kürze

Wann steht Eltern Kindergeld für im Ausland lebende Kinder zu?

Damit ein Anspruch auf Kindergeld für Kinder im Ausland besteht, müssen die Erziehungsberechtigten entweder unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sein.

Was gilt bei einer beschränkten Steuerpflicht?

Liegt eine beschränkte Steuerpflicht vor, muss mindestens ein Elternteil beispielsweise als Missionar oder Entwicklungshelfer tätig sein.

Spielt es eine Rolle, in welchem Land das Kind lebt?

Ja, Kinder müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat haben, um Kindergeld beziehen zu können.

  • Das Wichtigste zum Kindergeld für Kinder im Ausland in Kürze
  • Kindergeld für im Ausland lebende Deutsche
    • Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
    • Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland
    • Voraussetzungen zum Kindergeld, wenn das Kind im Ausland lebt
  • Erhalten Sie Kindergeld, wenn das Kind im Ausland zur Schule geht?
  • Antrag auf Kindergeld für im Ausland lebendes Kind
    • Das könnte Sie auch interessieren:

Kindergeld für im Ausland lebende Deutsche

Bei Deutschen, die im Ausland leben, ist zu unterscheiden, ob das Kindergeld als Steuervergünstigung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt wird. Grundsätzlich ist der Kindergeldanspruch nach dem EStG vorrangig gegenüber dem Anspruch nach BKGG.

Ist der Antragsteller in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wird das Kindergeld als Steuervergütung nach dem EStG gezahlt. Sofern der Antragsteller in Deutschland beschränkt steuerpflichtig ist, handelt es sich beim Kindergeld um eine Sozialleistung nach dem BKGG.

Kindergeld im Ausland: Einen Antrag inkl. aller nötigen Anlagen erhalten Sie online bei der Familienkasse.

Entscheidend ist dabei, ob Sie aus steuerrechtlicher Sicht einen Wohnsitz in Deutschland haben. Kindergeld für Kinder im Ausland erhalten Sie beispielsweise, wenn Sie mit Ihrem auf der ganzen Welt erzielten Einkommen in Deutschland steuerpflichtig sind. Das gilt übrigens auch dann, wenn Sie das gesamte Jahr über nicht in Deutschland gewesen sind.

Dieser Wohnsitz liegt vor, wenn Sie ins Ausland ziehen, in Deutschland aber weiterhin eine Wohnung oder ein Haus besitzen, wo Sie Zuflucht finden können. Gleiches gilt übrigens auch bei Miet- oder Ferienwohnungen. In diesem Fall werden nicht nur die Mieteinnahmen, sondern auch die Einkünfte aus dem Ausland in Deutschland versteuert. Aber wie hängt dies mit dem Kindergeld zusammen?

Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Einen Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz hat jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auch Personen ohne einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland können Kindergeld für Kinder im Ausland beziehen.

Damit dies der Fall ist, müssen im Kalenderjahr mindestens 90 % der Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Außerdem besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind im Ausland lebt, sofern die Einkünfte, die nicht der Einkommensteuer in Deutschland unterliegen, nicht den Grundfreibetrag übersteigen.

Übrigens: Unbeschränkt steuerpflichtigen deutschen Staatsangehörigen mit türkischer Abstammung steht kein Kindergeld für in der Türkei lebende Kinder zu. Der Anspruch besteht nur dann, wenn das Kind in einem EU- oder EWR-Staat lebt.

Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Eine beschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn der Antragsteller weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, hierzulande allerdings trotzdem beschränkt steuerpflichtig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie inländische Einkünfte erzielen. Kindergeld kann dann als Sozialleistung beantragt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:

  • dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen
  • Versetzung ins Ausland bei einem in Deutschland bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
  • Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder Missionar
  • Bezug der Rente nach deutschen Vorschriften mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU

Voraussetzungen zum Kindergeld, wenn das Kind im Ausland lebt

Neben den oben genannten allgemeinen Voraussetzungen können Sie nur Kindergeld im Ausland beziehen, wenn Ihr Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der EU bzw. der EWR hat. Dazu zählen neben Deutschland u. a. folgende Staaten:

Kindergeld für Ausländer: Wenn das Kind im Ausland lebt, ist der Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben.

  • Belgien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Kroatien
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Österreich
  • Portugal
  • Schweden
  • Spanien
  • Zypern

Außerdem kann ein Anspruch auf Kindergeld für Kinder im Ausland bei beschränkt Steuerpflichtigen bestehen, wenn das Kind in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, dennoch aber im ausländischen Haushalt seiner Eltern lebt. Dies ist z. B. bei Diplomaten im Ausland der Fall.

Auch wenn das Kind in der Schweiz lebt, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Außerdem hat ein Kind im Ausland Anspruch auf Kindergeld, wenn es in einem Staat lebt, mit dem Deutschland ein Abkommen über die soziale Sicherheit mit Einbeziehung des Kindergeldes geschlossen hat. Dies sind Algerien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, der Kosovo, Montenegro, die Türkei, Marokko und Tunesien.

Erhalten Sie Kindergeld, wenn das Kind im Ausland zur Schule geht?

Hält sich das Kind für eine Schulausbildung oder im Rahmen eines Studiums im Ausland auf, ist der Kindergeldanspruch unter Umständen in Gefahr. Kindergeld für Kinder im Ausland erhalten Erziehungsberechtigte nur dann, wenn der Auslandsaufenthalt nicht länger als ein Jahr dauert oder wenn sich das Kind regelmäßig in Deutschland aufhält.

Antrag auf Kindergeld für im Ausland lebendes Kind

Kindergeld für Kinder im Ausland: Der Anspruch hängt von der Steuerpflicht ab.

Wenn Sie einen Antrag auf deutsches Kindergeld im Ausland stellen wollen, können Sie dies schriftlich tun. Entsprechende Anträge erhalten Sie online bei der Familienkasse. Der Antrag kann zwar online abgeschickt werden, allerdings müssen Sie diesen zusätzlich ausdrucken, unterschreiben und per Post verschicken, damit alles seine Gültigkeit hat.

Wenn Sie einen Kindergeldantrag im Ausland stellen wollen, sollten Sie die Vordrucke „Antrag auf Kindergeld (KG 1)“ sowie die „Anlage Kind“ und die „Anlage Ausland (KG 51)“ ausfüllen. Letztere enthält eine Arbeitgeberbescheinigung. Üben Sie eine selbstständige Tätigkeit aus, sollten Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung sowie einen Steuerbescheid als Nachweis einreichen.

Anhand Ihrer Angaben im Antrag auf Kindergeld für Kinder im Ausland überprüft die Familienkasse, ob noch weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Grundsätzlich ist die Familienkasse für Sie zuständig, in deren Bezirk Sie wohnen. In grenzüberschreitenden Fällen gelten allerdings folgende Zuständigkeiten:

Landzuständige Familienkasse
Belgien
Bulgarien
Luxemburg
Niederlande
Ungarn
Familienkasse Rheinland-Pfalz - Saarland
Frankreich
Schweiz
Tschechische Republik
Familienkasse Baden-Württemberg West
Österreich
Kroatien
Familienkasse Bayern Süd
Polen Familienkasse Sachsen
alle anderen EU-/EWR-Staaten Familienkasse Bayern Nord

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Kann man als Deutscher im Ausland lebend in Deutschland Kindergeld beantragen?

Kindergeld kann auch über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden, zum Beispiel an Deutsche im Ausland oder ausländische Staatsangehörige in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eltern, die aus der aus der Ukraine geflüchtet sind, Kindergeld erhalten.

Kann man in zwei Ländern Kindergeld beziehen?

Wenn ein Elternteil aus Deutschland ins Ausland zieht, oder dort einen Arbeitsplatz hat, oder umgekehrt, aus dem EU-Ausland nach Deutschland kommt, können doppelte Ansprüche auf Kindergeld in zwei Ländern entstehen. Es dürfen jedoch nicht aus zwei Ländern gleichzeitig Sozialleistungen bezogen werden.

Wer hat kein Anspruch auf Kindergeld?

Was ist ein Zählkind? Lebt eines Ihrer Kinder nicht in Ihrem Haushalt, haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld für dieses Kind. Hat es Geschwister, für die Sie die Leistung beanspruchen können, wird es „Zählkind“ genannt. Der Grund: Wird das Kindergeld für seine Geschwister berechnet, wird es mit dazu gezählt.

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