Arbeitnehmer haben im Jahr 2022 mehr frei als noch 2021. Drei der vom Gesetz her als Feiertage definierten Tage fallen zwar auch in diesem Jahr aufs Wochenende. Doch im Gesamtüberblick haben Arbeitnehmende vier freie Tage mehr. Auch die Möglichkeit für Brückentage ist in diesem Jahr wieder deutlich häufiger gegeben, was für Personalerinnen und Personaler nicht nur bei der Urlaubsplanung relevant sein dürfte.
Hier finden Sie einen Überblick über die Feiertage, mögliche Brückentage, sowie einen Hinweis für rechtliche Besonderheiten bei der Remote-Arbeit.
Gesetzliche Feiertage und mögliche Brückentage 2022
Januar
- Neujahr (Samstag, 1. Januar, alle Bundesländer)
- Heilige Drei Könige (Donnerstag, 6. Januar, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, ein Brückentag ist möglich)
Februar
- Weiberfastnacht (Donnerstag, 24. Februar, kein gesetzlicher Feiertag, aber manche Unternehmen im Rheinland gewähren Sonderurlaub)
- Rosenmontag (Montag, 28. Februar, kein gesetzlicher Feiertag, aber zahlreiche Unternehmen im Rheinland gewähren Sonderurlaub)
März
- Weltfrauentag (Dienstag, 8. März, Berlin)
April
- Karfreitag (Freitag, 15. April, alle Bundesländer)
- Ostersonntag (Sonntag, 17. April, alle Bundesländer)
- Ostermontag (Montag, 18 April, alle Bundesländer)
Mai
- Tag der Arbeit (Sonntag, 1. Mai, alle Bundesländer)
- Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 26. Mai, alle Bundesländer, ein Brückentag ist möglich)
Juni
- Pfingstsonntag (Sonntag, 5. Juni, alle Bundesländer)
- Pfingstmontag (Montag, 6. Juni, alle Bundesländer)
- Fronleichnam (Donnerstag, 16. Juni, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, ein Brückentag ist möglich)
August
- Maria Himmelfahrt (Montag, 15. August, Bayern und Saarland)
September
- Weltkindertag (Dienstag, 20. September, Thüringen, ein Brückentag ist möglich)
Oktober
- Tag der Deutschen Einheit (Montag, 3. Oktober, alle Bundesländer)
- Reformationstag (Montag, 31. Oktober, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
November
- Allerheiligen (Dienstag, 1. November, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, ein Brückentag ist möglich)
- Buß- und Bettag (Mittwoch, 16. November, Sachsen)
Dezember
- 1. Weihnachtsfeiertag (Sonntag, 25. Dezember, alle Bundesländer)
- 2. Weihnachtsfeiertag (Montag, 26. Dezember, alle Bundesländer)
Was gilt, wenn Angestellte nicht im Bundesland des Unternehmenssitzes arbeiten?
Durch die Remote-Arbeit kann die uneinheitliche Regelung der Bundesländer auch im zweiten Corona-Jahr für Verwirrung bei Angestellten und Arbeitgeber sorgen. Hat der Arbeitnehmer frei, wenn es im Bundesland des Firmensitzes einen Feiertag gibt, in seinem Wohn- und Arbeitsort allerdings nicht?
Die Antwort darauf findet sich im Arbeitszeitgesetz. Demnach ist der Sitz des Firmenbüros oder der Produktionsstätte beziehungsweise der Einsatzort an besagtem Tag ausschlaggebend. Gibt es an diesem Ort (egal ob sich der oder die Beschäftigte aktuell im Homeoffice, im Coworking-Space oder im Betrieb befindet) einen gesetzlichen Feiertag, dann hat er an diesem Tag frei. Deshalb kann es dazu kommen, dass einzelne Mitarbeitende in einem Team mehr freie Tage im Jahr haben, als andere. Diese Regelung gilt übrigens auch für Dienstreisen im In- und Ausland. Hier gibt es allerdings einen Knackpunkt: Wer im Ausland aufgrund der dort herrschenden Feiertagsregelung frei hat, während die Kolleginnen und Kollegen in Deutschland arbeiten müssen, bekommt für den Zeitraum nicht fortwährend sein Gehalt gezahlt.
(Der Artikel wurde am 3. Oktober 2021 veröffentlicht und zuletzt am 23. Februar 2022 aktualisiert und überarbeitet.)
Ist Redakteurin der Personalwirtschaft. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte sind die Themen Diversity, Gleichberechtigung und Work-Life-Balance.